„Asylrecht kein Instrument der Abschreckung"
Paderborn, 7. September 2017. (cpd) Als eine wichtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt wertet der Beauftragte für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn und Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbandes, Domkapitular Dr. Thomas Witt, den jüngsten Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Rechtmäßigkeit von verbindlichen Aufnahmequoten für alle EU-Staaten. „Das Urteil macht deutlich, dass Zusammenhalt und Solidarität keine Einbahnstraße sein können.“ Einmal mehr werde deutlich, dass Europa eine gemeinsame Flüchtlingspolitik brauche, die von allen Staaten gleichermaßen getragen wird.
Als Kirche und Caritas hoffen wir, dass der Beschluss des EuGH gerade im Vorfeld der Bundestagswahl den Blick für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik noch einmal schärfen wird.“ Denn auch hierzulande sei die Versuchung groß, mit einer Politik der Abschottung und Abschreckung auf Stimmenfang zu gehen. So sei es befremdlich, wenn gerade jetzt Forderungen laut würden, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz dauerhaft auszusetzen. „Den Personen auf der einen Seite Schutz zu gewähren und volle Integration zu erwarten, während sie sich auf der anderen Seite tagtäglich ernsthafte Sorgen um das Leben ihrer engsten Familienmitglieder machen müssen, ist ein Widerspruch in sich.“
Leider werde seit einem Jahr insbesondere Schutzsuchenden aus Syrien überwiegend nur noch der sogenannte subsidiäre Schutz zuerkannt. Für diesen Personenkreis wurde der Familiennachzug bis zum 18. März 2018 ausgesetzt. „Forderungen nach einer Verlängerung dieser Praxis sind weder mit dem christlichen Menschenbild noch mit wichtigen Grundsätzen des Grundgesetzes vereinbar“, so Dr. Witt. „Ehepartner sowie Eltern und Kinder gehören zusammen.“
Nachdem die Flüchtlingszahlen drastisch zurückgegangen sind, gebe es keinen nachvollziehbaren Grund mehr, um - angeblich aus integrationspolitischen Gesichtspunkten - einem Teil der anerkannten Flüchtlinge die Familienzusammenführung zu verwehren. Da ein Ende des Krieges in Syrien nicht absehbar sei, hätten auch subsidiär Schutzberechtigte eine dauerhafte Bleibeperspektive. Spätestens nach fünf Jahren Aufenthalt und entsprechender Niederlassungserlaubnis wäre dann auf jeden Fall auch eine Familienzusammenführung möglich.
„Die Zeit bis dahin bedeutet allerdings für die Betroffenen eine unendlich lange Leidenszeit. Hinter allen Zahlen stehen ja ganz konkrete menschliche Schicksale. Alle, die diesen Menschen beistehen und dabei in den letzten zwei Jahren so viel geleistet haben, können dieses Leid bezeugen und selbst nur schwer aushalten“, so Domkapitular Dr. Witt. Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs oder gar ein generelles Verbot des Familiennachzugs für die subsidiär Geschützen führe dazu, dass faktisch vielen Schutzbedürftigen kein Schutz mehr gewährt werde, weil sie sich ohne ihre Familie ein Leben hier nicht vorstellen können. Das deutsche Asylrecht – Frucht von geschichtlichen Erfahrung und des Willens zur Menschlichkeit – solle nicht zu einem Instrument der Abschreckung werden.