Sprache
Fundierte Sprachkenntnisse sind das Mittel zur Verständigung und Orientierung im neuen Umfeld und damit der Schlüssel zur Integration.
Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als Flüchtlinge besteht in der Regel ein Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Dieser setzt sich aus einem Sprach- und einem integrierten Orientierungskurs zusammen. Im Normalfall umfasst der Integrationskurs 660, in bestimmten Fällen sogar bis zu 960 Unterrichtsstunden.
Der Zugang zu einem Integrationskurs kann unterschiedlich erfolgen. Neben der Verpflichtung durch die Ausländerbehörde, kann auch der Träger von Sozialleistungen (z.B. das Jobcenter) zur Teilnahme verpflichten. Auch Menschen, die nicht mehr einen Flüchtlingsstatus haben (z.B. Eingebürgerte) können unter Umständen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Teilnahme zugelassen werden.
Die Fachdienste für Integration und Migration können Ihnen Integrationskursträger vor Ort benennen. Insbesondere für neue Flüchtlinge spielen die Integration Points immer eine wichtigere Rolle. Bitte fragen Sie bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt nach den Kontaktdaten des Integration Points. Informationen rund um das Thema Integrationskurse finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de/integrationskurs. Hier erfahren Sie mehr über Kursarten, Kosten, Träger vor Ort, Befreiungsvoraussetzungen, Formulare etc.
Von einer ganz besonderen Bedeutung sind Sprachkurse, die durch Ehrenamtliche, Gemeinden und Verbände organisiert und angeboten werden. Insbesondere Menschen, die noch keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, kommen dafür in Frage und sind meistens sehr dankbar. Ohne Zweifel lohnt sich jede Investition auf diesem Sektor. Daher erfahren Anbieter von Maßnahmen, die der sprachlichen Integration dienen, die besondere Unterstützung des Flüchtlingsfonds.
Immer wieder werden Fortbildungsveranstaltungen für neue „Lehrkräfte“ bzw. an einem solchen Ehrenamt Interessierte angeboten. Bitte fragen Sie bei den Verbänden an Ihrem Wohnort nach.