Weihnachten 2024

Liebe Engagierte in der Flüchtlingshilfe,

während die Weihnachtszeit für viele von uns eine Zeit der Besinnung, des Friedens und der Hoffnung ist, blicken wir auf ein Jahr zurück, das von anhaltenden Krisen und weltweit zunehmenden Fluchtbewegungen geprägt war. In diesen schwierigen Zeiten möchte ich Ihnen allen meine herzlichsten Grüße und besten Wünsche übermitteln und gleichzeitig meinen tiefen Dank für Ihr unermüdliches Engagement in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn aussprechen.

In der ganzen Welt sind Millionen von Menschen auf der Flucht – vor Krieg, Verfolgung, Armut und Umweltkatastrophen. Die Zahl der Vertriebenen ist in den letzten Jahren weiter angestiegen und erreicht derzeit historische Höchstwerte. Besonders dramatisch ist die Entwicklung in Regionen wie der Ukraine, dem Nahen Osten, Afghanistan und anderen Teilen der Welt. Diese Fluchtbewegungen stellen uns als Gesellschaft vor enorme Herausforderungen, aber auch vor die Aufgabe, mit Empathie und Solidarität zu handeln.

Ein herausragendes Beispiel für die dramatischen Auswirkungen eines anhaltenden Krieges ist der Konflikt in der Ukraine, der nun bald ins dritte Jahr geht. Millionen von Menschen sind aus der Ukraine geflüchtet, und nach fast drei Jahren der Kämpfe scheint die Lage von Tag zu Tag dramatischer zu werden. Besonders betroffen sind Kinder, Frauen und ältere Menschen, die auf der Suche nach Sicherheit und Schutz nach Europa, insbesondere zu uns nach Deutschland geflüchtet sind. Ihre Schicksale und die fortlaufenden humanitären Bedürfnisse erinnern uns daran, wie wichtig es ist, weiterhin solidarisch zu handeln und denjenigen zu helfen, die von Krieg und Zerstörung betroffen sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass viele dieser Geflüchteten die Hoffnung auf ein baldiges Ende des Konflikts und eine Rückkehr in ihre Heimat hegen, auch wenn der Weg dahin noch weit ist.

Gleichzeitig erleben wir, wie der Konflikt zwischen Israel und seinen Nachbarn, insbesondere im Gaza-Streifen und im Libanon, erneut eine schwere humanitäre Krise auslöst. Die anhaltenden Kämpfe und die Vertreibung von Tausenden von Menschen verdeutlichen einmal mehr, wie fragil der Frieden in der Region ist. Viele Menschen haben ihre Häuser verloren, ihre Familien wurden auseinandergerissen, und sie suchen Zuflucht in benachbarten Ländern oder weiter entfernt. Auch hier gilt es, mit Fürsorge und Mitgefühl zu handeln und den Menschen in dieser verzweifelten Lage beizustehen. Der Krieg im Nahen Osten hat erneut gezeigt, wie unvorhersehbar und zerstörerisch die Auswirkungen eines ungelösten Konflikts für die Zivilbevölkerung sein können.

Und schließlich blicken wir weiterhin auf Syrien, das nach mehr als 13 Jahren des Bürgerkriegs eine der schlimmsten humanitären Katastrophen unserer Zeit erlebt. Millionen von Menschen sind auf der Flucht, viele von ihnen leben immer noch in provisorischen Unterkünften oder in Ländern, die selbst von politischen und wirtschaftlichen Krisen betroffen sind. Trotz der Hoffnung auf Veränderungen durch den Sturz des Assad-Regimes bleibt die Situation für die syrische Bevölkerung unsicher. Es gibt zwar erste Anzeichen für eine politische Umgestaltung, doch die dringend notwendige Stabilität, die es den Geflüchteten ermöglichen würde, sicher in ihre Heimat zurückzukehren, ist noch längst nicht erreicht. Wir dürfen niemanden zur Rückkehr drängen, bevor wir sicher sein können, dass die Rechte von Minderheiten gewahrt sind und das Land in der Lage ist, denjenigen, die zurückkehren möchten, eine sichere und friedliche Zukunft zu bieten.

Diese drei Konflikte – der Krieg in der Ukraine, die Krise im Nahen Osten und der Syrien-Konflikt – sind nur einige von vielen Beispielen für die weltweiten Fluchtbewegungen, die die internationale Gemeinschaft vor große Herausforderungen stellen. Doch sie verdeutlichen auch, wie wichtig es ist, dass wir uns als Gesellschaft weiterhin aktiv für die Rechte und das Wohl von Flüchtlingen und Vertriebenen einsetzen. Der Blick auf diese Krisen sollte uns nicht entmutigen, sondern uns motivieren, auch in schwierigen Zeiten Solidarität zu zeigen und für die Menschen zu kämpfen, die vor den schlimmsten Bedingungen fliehen müssen.

Die weltweiten Fluchtbewegungen sind ein dringlicher Appell, der uns alle betrifft. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in ihrer Not alleine gelassen werden, sondern müssen alles daran setzen, sie zu unterstützen, sei es durch direkte Hilfe, die Förderung von Integrationsprozessen oder die Schaffung von sicheren und legalen Wegen für die Aufnahme von Geflüchteten. Besonders in Zeiten, in denen politische Spannungen und populistische Rhetorik zunehmen, ist es umso wichtiger, als Gesellschaft zusammenzustehen und für eine offene und gerechte Welt einzutreten.

Ich danke Ihnen allen für Ihre unermüdliche Arbeit und Ihr Engagement, für Ihre Zeit, Ihre Empathie und Ihre Bereitschaft, sich für die Schwächsten in unserer Gesellschaft einzusetzen. Weihnachten ist eine Zeit des Gebens und der Solidarität – und Sie, liebe Engagierte, sind ein leuchtendes Beispiel für diese Werte.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebsten eine friedliche und besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertage und für das kommende Jahr viel Kraft und Zuversicht, um weiterhin für die Rechte und das Wohl von Flüchtlingen und Migrant*innen einzutreten.

Mit herzlichen Grüßen

Ralf Nolte
Diözesan-Caritasdirektor und Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen

 

1. Keine vorschnelle Forderung nach Rückkehr nach Syrien

Der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen, Ralf Nolte, warnt vor vorschnellen Rückkehrforderungen für syrische Flüchtlinge. Er betont, dass es wichtig sei, den Menschen Zeit zu geben, um über ihre Rückkehr nach Syrien nachzudenken. Er kritisiert, dass es unrealistisch und unmenschlich sei, traumatisierten Menschen zur Rückkehr in ein zerstörtes Land mit unzureichender Infrastruktur aufzufordern. Nolte plädiert dafür, Flüchtlingen, die sich in Deutschland integriert haben, berufliche Perspektiven zu bieten, vor allem im Gesundheitswesen, da sie dort wertvolle Fachkräfte sind.

Nolte äußert auch Skepsis gegenüber der Situation in Syrien unter der neuen Regierung und warnt vor der wiederkehrenden Bedrohung für religiöse Minderheiten. Er fordert, dass die deutsche und europäische Politik stabilisierend auf das Land einwirkt. Mehr

2. Deutsche Bischofskonferenz zur aktuellen Lage in Syrien

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Naher und Mittlerer Osten der Deutschen Bischofskonferenz. In dieser Funktion nahm er zusammen mit dem Sonderbeauftragten der DBK, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), Stellung zur Situation in Syrien nach dem Sturz von Bashar al-Assad. Darin betonen die Kirchenvertreter  die Hoffnung auf Freiheit und Frieden, warnen jedoch vor Unsicherheiten, insbesondere für religiöse Minderheiten wie Christen. Sie fordern verantwortungsvolles Handeln während der Übergangsphase, um nachhaltigen Frieden zu ermöglichen. Die Erzbischöfe appellieren an die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft, humanitäre Hilfe, Infrastrukturaufbau und ein inklusives politisches System zu fördern. Mehr

3. BAMF setzt Entscheidungen zu Syrien aus

Unmittelbar nach der Machtergreifung durch die Aufständischen in Syrien hat das BAMF auf seiner Webseite folgende Erklärung bezüglich der Entscheidungspraxis zu Antragstellenden aus Syrien veröffentlicht:

„Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu Antragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zurückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten.

Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanten Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden.

Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antragstellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien ankommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zugänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpassung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen.

Ob die aktuellen Entwicklungen zu Fluchtbewegungen in der Region oder aus der Region hinaus führen, ist zur Zeit noch nicht vorhersehbar. Welche Auswirkungen die sich verändernde Lage auf die Möglichkeiten von syrischen Flüchtlingen zur Rückkehr in ihre Heimat haben wird, ist ebenfalls nicht vorhersehbar.“

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Regelung in § 24 Abs. 5 AsylG. Betroffen sind ca. 47.000 Personen.

4. Syrische Flüchtlinge: Was jetzt zu tun ist

In Deutschland leben knapp eine Million Flüchtlings aus Syrien. Trotz oder gerade wegen des Machtwechsels bleibt ihre Situation komplex. Ihr rechtlicher Status reicht von Einbürgerung über Niederlassungserlaubnis bis hin zur Duldung. Die Niederlassungserlaubnis können sie  im Allgemeinen behalten, es sei denn, sie ziehen dauerhaft nach Syrien oder verlieren ihren Flüchtlingsstatus. Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Asylantrags könnten theoretisch einem Widerrufsverfahren unterliegen, jedoch ist ein Widerruf nicht einfach, da die Lage in Syrien weiterhin instabil ist. Besonders gefährdet sind Personen mit Duldung, die Gefahr laufen, in ein anderes EU-Land abgeschoben zu werden. In allen Fällen ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Optionen zu prüfen und sich vor möglichen negativen Konsequenzen zu schützen. Eine pauschale Rückkehrforderung wie von einigen politischen Kräften gefordert, ist rechtlich nicht ohne Weiteres umsetzbar.

Hilfreiche Hinweise liefert eine mehrsprachige Übersicht von Pro Asyl hier.

5. Bundesverwaltungsgericht: Abschiebungen nach Italien sind zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass alleinstehende, erwerbsfähige und nicht-vulnerable international Schutzberechtigte bei einer Rückkehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten haben, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge hätte. Asylanträge dieser Gruppe können daher nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden.

Im konkreten Fall hatten eine somalische und eine syrische Klägerin, die in Italien als Flüchtlinge anerkannt wurden, Asyl in Deutschland beantragt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Einschätzung der Vorinstanzen, dass für nicht-vulnerable Schutzberechtigte in Italien keine extreme Notlage zu erwarten sei. Sie können ihre Grundbedürfnisse durch eigenes Erwerbseinkommen und Unterstützungsleistungen decken. Das Urteil vereinheitlicht nun die divergierenden Bewertungen der Oberverwaltungsgerichte zur Rückkehrsituation in Italien (Az.: BVerwG 1 C 23.23 und 1 C 24.23). Mehr dazu in der Pressemitteilung des BVerwG.

6. Zugangsfiktion bei Bescheiden: Änderung zum 1.1.2025

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zugangsfiktion bei Bescheiden, die von Behörden erlassen werden. Das hat Auswirkungen auf die Rechtsbehelfsfristen, insbesondere die Widerspruchsfrist und die Klagefrist. Die Zugangsvermutung von Bescheiden gilt für das Bürgergeld, das Arbeitslosengeld, die Rente, das Kindergeld oder Wohngeld und viele weitere behördliche Schreiben. Die Zugangsfiktion bestimmt, wann ein Bescheid dem Adressaten als zugegangen gilt. Bis zum 31.12.2024 beträgt sie drei Tage, ab dem 1. Januar 2025 vier Tage. Hintergrund dieser Änderung ist das Postrechtsmodernisierungsgesetz. Der Gesetzgeber verlängerte darin die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen. Mehr dazu im Thomé Newsletter 38/2024 vom 02.11.2024.

7. Online-Veranstaltung zum „Tag des Ehrenamtes“ am 22. Januar

Zum Tag des Ehrenamtes lädt die Caritas in NRW alle ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierten zur Online-Veranstaltung „Träume allein schaffen keine Veränderung – Wie aus guten Vorsätzen Gewohnheiten werden“ am Mittwoch, den 22. Januar, 16 bis 18.30 Uhr, ein. Referentin ist Katrin Schürmann, Diplom-Psychologin, Stressmanagementtrainerin und Systemische Beraterin. Sie wird in dem Kompaktworkshop wirksame Strategien aufzeigen, um kurz- und langfristige Ziele zu erreichen und nachhaltig Verhaltensänderungen herbeizuführen – sowohl mit Blick auf das Berufs- als auch auf das Privatleben, egal ob als hauptamtlich und/oder freiwillig engagierte Person. Engagierte aus der Flüchtlingshilfe sind ausdrücklich willkommen. Weitere Informationen bei . Anmeldungen bis 17. Januar über diesen Link.

8. Integrationsbarometer 2024: Integrationsklima in Deutschland leicht gesunken

Am 10.12.2024 hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) das Integrationsbarometer 2024 vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine repräsentative Befragung unter Personen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland. Das Integrationsbarometer erfasst das Integrationsklima, Meinungen zu Integration und Migration sowie Erwartungen an die Politik.

Das SVR-Integrationsbarometer 2024 zeigt, dass das Integrationsklima in Deutschland leicht gesunken ist. Der Integrationsklima-Index (IKI) liegt bei 66,3 Punkten, was einen Rückgang von 2,2 Punkten im Vergleich zur letzten Erhebung 2021/22 bedeutet. Besonders Menschen ohne Migrationshintergrund sind skeptischer, insbesondere in Bezug auf Bildung und Nachbarschaften. Trotzdem bleibt das Integrationsklima im Arbeitsmarkt und in sozialen Beziehungen positiv.

Weitere wichtige Ergebnisse:

  1. Zwei Drittel der Befragten erwarten, dass sich Flüchtlinge langfristig positiv auf Wirtschaft und Kultur auswirken, jedoch wächst die Sorge, dass Flüchtlinge den Wohlstand gefährden könnten, besonders unter Menschen ohne Migrationshintergrund.
  2. Die Bereitschaft, Geflüchteten Asyl zu gewähren, bleibt hoch, vor allem bei politischer Verfolgung oder Krieg, während sie bei Flüchtlingen aufgrund von Armut und geringer Bildung sinkt.
  3. Auswanderungsabsichten sind unter Menschen mit geringer Lebenszufriedenheit und solchen, die sich aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt fühlen, deutlich stärker verbreitet.
  4. Trotz der allgemeinen Skepsis bleibt die Offenheit gegenüber kultureller Vielfalt gewachsen, und die Bereitschaft, in ethnisch diverse Nachbarschaften zu ziehen, ist weiterhin hoch, wenn auch leicht gesunken.

9. DRK-Suchdienst zum Familiennachzug

Nach einer langen Pause ist eine neue Ausgabe des DRK-Suchdienstes erschienen. Die aktuelle Fachinformation  thematisiert den Familiennachzug von und zu Flüchtlingen mit folgenden Inhalten:

  • Geschwisternachzug (Kindernachzug gemeinsam mit den Eltern)
  • Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – neuere Rechtsprechung
  • Veränderte Voraussetzungen für die Vergabe von Sonderterminen

10. Weniger Überweisungen ins Ausland als angenommen

Als Begründung für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete wurde nicht zuletzt die Eindämmung von Überweisungen ins Ausland bemüht. Doch eine neue Studie zeigt, dass Geflüchtete seltener Geld ins Ausland überweisen als andere Migrant*innen. Das zeigt eine Befragung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die zwischen 2013 und 2022 durchgeführt wurde. Sie fußt auf der großangelegten Haushaltsbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und geht erstmals wissenschaftlich der These nach, Flüchtlinge würden in großem Stil deutsche Sozialleistungen in die Heimat transferieren. Demnach liegt der Anteil von geflüchteten, die Geld ins Ausland überweisen, bei 7%. Außerdem bilden die Türkei, Polen, Italien und Rumänien die Hauptzielländer von Auslandsüberweisungen, was deutlich macht, dass eher weniger Geflüchtete Überweisungen tätigen als sonstige Migrant*innen wie z.B. EU-Bürger*innen. Mehr dazu in einer entsprechenden Rubrik des Mediendienst Integration.

11. Recht auf eine Geburtsurkunde: Ein Leitfaden für Eltern

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Webseite ins Leben gerufen, die eine wichtige Ressource für Eltern darstellt, die das Recht auf eine Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes in Anspruch nehmen möchten. Die Seite ist besonders darauf ausgerichtet, den Prozess der Geburtsregistrierung nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu erklären, die besagt, dass jedes Kind nach der Geburt registriert werden muss, um seine Identität rechtlich zu sichern.

Unter dem Reiter „Wegweiser für Eltern“ werden detaillierte Informationen bereitgestellt, die in den Sprachen Arabisch, Deutsch und Englisch verfügbar sind. Dieser Bereich der Webseite erklärt, wie Eltern das Recht auf eine Geburtsurkunde geltend machen können, welche Schritte notwendig sind und welche Behörden oder Institutionen dabei eine Rolle spielen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Informationen auf die Bedürfnisse und Verständlichkeit von Eltern in verschiedenen Sprach- und Kulturkontexten zugeschnitten sind.

Die Webseite leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Zugangs zu grundlegenden Rechten und dem Schutz von Neugeborenen und ihren Familien. Mehr

_________________      

Gut zu wissen ...

Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

________________

Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,