September 2022
1. Preis für kirchliches Engagement
Der fünfte Preis für herausragendes kirchliches Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus wird erstmals gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ausgeschrieben. Mit dem Preis sollen Personen, Gruppen oder Organisationen ausgezeichnet werden, die in Deutschland aus dem katholischen Glauben heraus im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus tätig sind oder sich prägend an ökumenischen oder gesellschaftlichen Initiativen beteiligen. Auch hauptamtlich bei der Kirche beschäftigte Personen können ausgezeichnet werden, wenn sie sich in besonderer Weise über das dienstlich geschuldete Maß hinaus engagieren. Der Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 € dotiert und kann auf bis zu drei Preistragende aufgeteilt werden. Die Vergabe eines weiteren Sonderpreises ist möglich. Personen, Gruppen oder Initiativen können sich entweder selbst um den Preis bewerben oder vorgeschlagen werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausschreibung und zu den benötigten Angaben für Bewerbungen / Vorschläge. Diese können bis zum 30. November 2022 per E-Mail an verschickt werden.
2. Flucht und Trauma – Anmeldungen zur Fortbildung sind noch möglich
Am 08.08.2022 starb Mouhamed, ein 16-jähriger Geflüchteter aus dem Senegal, in Dortmund. Das Tragische daran ist, dass er durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe sein Leben verloren hat. Seine suizidalen Absichten sind höchstwahrscheinlich auf seine Flucht und das, was er währenddessen erlebt hat, zurückzuführen. Ähnlich geht es vielen Menschen auf der Flucht. Erlebte Gewalt, fehlender Beistand durch Angehörige, Ungewissheit über die Zukunft in Deutschland und Perspektivlosigkeit sind nur einige Faktoren, die ihren Alltag bestimmen. Traumata und erhebliche psychische Belastungen können oft die Folge sein.
Insoweit kommt unsere kleine Fortbildungsreihe „Flucht und Trauma“ genau zur richtigen Zeit, um als Haupt- und Ehrenamtliche Geflüchtete zu verstehen, adäquat auf sie zu reagieren, aber auch für sich selbst Mechanismen zu entwickeln, um mit der Situation fertig zu werden. Da alle Termine digital stattfinden, ist es möglich noch Anmeldungen zuzulassen. Am 26.09. und 10.10. werden Expert*innen des Psychosozialen Zentrums im Orts-Caritasverband Paderborn zur Bedeutung und Entstehung von Traumafolgestörungen, über Therapie und Behandlungsmöglichkeiten von Betroffenen sowie zu den Chancen und Grenzen des Ehrenamtes informieren. Anschließend stehen sie für einen Austausch zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Plakat .
3. Ehrenamtliche als Teil einer großartigen Gemeinschaft
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat bundesweite Zahlen zum ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingshilfe für das vergangene Jahr veröffentlicht. Demnach waren 2021 etwa 4.300 hauptamtliche Mitarbeitende und rund 35.500 Ehrenamtliche in der Hilfe für Geflüchtete tätig. Es zeigt sich, dass sich erneut viele Menschen im Angesicht der Krise für ein solidarisches Miteinander eingesetzt haben. Sowohl die Zahl der Ehrenamtlichen als auch die Zahl der erreichten Flüchtlinge sei trotz der Corona-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, so das DBK-Sekretariat. Auch die finanzielle Hilfe im In- und Ausland kann sich sehen lassen: Die 27 (Erz-)Bistümer, die Militärseelsorge und die kirchlichen Hilfswerke haben im Jahr 2021 rund 90,5 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitgestellt: 34,7 Millionen für die Unterstützung der Flüchtlingshilfe im Inland und 55,8 Millionen für die Unterstützung der Flüchtlinge im Ausland. Mehr
Im Erzbistum Paderborn engagieren sich neben 220 Hauptamtlichen knapp 1.200 Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten. Für verschiedene Maßnahmen wie Zuschüssen zu Personalkosten, Unterstützung des Ehrenamtes bei Projekten jeglicher Art mit Geflüchteten und für Geflüchtete selbst (Spracherwerb, Freizeit, Mobilität, Aus- und Weiterbildung, Erstausstattung, Qualifizierung von Ehrenamtlichen, Einzelfallhilfen, Familienzusammenführung, …) wurden über 1,6 Millionen € zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Projekte in verschiedenen Ländern wie die Ukraine, Syrien und dem Libanon unterstützt.
4. Individuelle Verantwortung für den Klimaschutz und Zuschüsse zu Stromschulden
In einem Bündel an Handlungsempfehlungen an alle Einrichtungen und Institutionen in kirchlicher Trägerschaft appelliert Generalvikar Alfons Hardt an Verantwortliche, Stromfresser zu identifizieren, Energieverbräuche zu reduzieren und Verantwortung für die Schöpfung zu übernehmen. Zur Erreichung selbiger Ziele dient auch der Klimaschutzfonds des Erzbistums, ausgestattet mit 3,5 Millionen Euro. Doch beim Appell allein soll es nicht bleiben. Damit die Mehreinnahmen, die das Erzbistum über die Kirchensteuer aus der Energiepreispauschale zu erwarten hätte, bei den wirklich Bedürftigen ankommen, wird die Einnahme von 1,25 Millionen Euro in soziale Projekte investiert. Dafür soll beim Caritasverband für das Erzbistum Paderborn ein „Caritativer Energiefonds“ eingerichtet werden. Daraus sollen Zuschüsse für Energiekosten, verteuerte Mobilität und Energieschulden an Bedürftige und Ratsuchende mit wirtschaftlichen Engpässen ausgezahlt werden. Mehr
Geht es außerdem um Stromschulden, kann ein Antrag an die Aktion Lichtblicke empfehlenswert sein. Genauere Details werden dieser Tage geklärt. Interessierte Haupt- und Ehrenamtliche können nähere Informationen dazu bei Herrn Eikenbusch erhalten. E-Mail:
5. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstehen
Nicht zuletzt wegen des in Dortmund getöteten Jugendlichen aus dem Senegal ist das Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Auch der Flüchtlingsrat NRW hat sie zum Schwerpunkt seines jüngsten Newsletters gemacht. Wer sind UMF? Woher kommen wie viele in Deutschland an? Wie ist ihre gesetzliche Betreuung geregelt? Wie läuft bei UMF das Asylverfahren bzw. wann macht bei ihnen ein Asylantrag überhaupt Sinn? sind nur einige der Fragen, auf die der Newsletter kompetent Antworten gibt. Mehr
6. Familiennachzug: EuGH kippt deutsche Regelung
Am 01.08.2022 hat der EuGH hinsichtlich entscheidendem Zeitpunkt des Familiennachzugs zu GFK-Flüchtlingen drei wichtige Entscheidungen getroffen. Er hatte folgende Fragen zu beantworten:
- Was ist der relevante Zeitpunkt für die Feststellung der Minderjährigkeit beim Nachzug der Eltern zu einem Kind, das während des Asyl- oder Visumsverfahrens volljährig geworden ist?
- Was ist der relevante Zeitpunkt für die Feststellung der Minderjährigkeit beim Kindernachzug zu in Deutschland anerkannten Eltern, wenn das Kind während des Asyl- oder Visumsverfahrens volljährig geworden ist?
In aller Kürze: Im ersten Fall muss das als Flüchtling anerkannte Kind zum Zeitpunkt seines Asylantrages noch minderjährig gewesen sein. Im zweiten Fall bleibt der Anspruch auf Familiennachzug bestehen, wenn das Kind bei der Asylantragsstellung des Elternteils noch minderjährig war und anschließend während des Asyl- oder des Visumsverfahrens volljährig wird. Ausführliche Informationen und hilfreiche Praxishinweise finden Sie in der Fachinformation des DRK-Suchdienstes. Mehr
7. Neue Bestimmungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Am 1. September 2022 trat eine neue "Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung" (UkraineAufenthÜV) in Kraft. Diese hat teilweise erhebliche Konsequenzen für Betroffene, die sich noch nicht haben registrieren lassen. Für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine sind die Folgen noch gravierender. Bei ihnen können in den nächsten Monaten konkrete Abschiebungen in die Herkunftsländer an der Tagesordnung sein. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass für die betroffenen Personengruppen der Aufenthalt nur noch für 90 Tage ohne Visum (oder einen anderen Aufenthaltstitel) erlaubt ist. Zudem wird mit dem 30. November 2022 erstmals ein Stichtag eingeführt, bis zu dem die Einreise nach Deutschland erfolgt sein muss, damit die Befreiung von der Visumpflicht gilt. Mit der Einführung der 90-Tages-Frist ist die bisherige generelle Befreiung von der Visumpflicht abhängig vom Zeitpunkt der Einreise gemacht worden. Um Redundanzen zu vermeiden, verweisen wir auf folgenden, ausführlichen Artikel hin. Weitere hilfreiche Fragen und Antworten rund um das Thema Menschen aus der Ukraine finden Sie hier.
8. Ukraine: Zeitenwende auf dem deutschen Arbeitsmarkt?
Vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine waren ukrainische Arbeitskräfte häufig unter prekären Arbeitsbedingungen im juristischen Nischen- und Graubereich des deutschen Niedriglohnsektors beschäftigt. Durch die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie sind ukrainische Geflüchtete in Deutschland nun kollektiv anerkannt und erhalten einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Seit Juni dieses Jahres haben sie außerdem Zugang zu den arbeitsfördernden Maßnahmen und Leistungen der deutschen Grundsicherung. Dadurch wurden zentrale rechtliche Teilhabebeschränkungen abgebaut. Strukturelle Hürden der Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der behördlichen Praxis sind jedoch damit nicht überwunden, so dass das Risiko für prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen weiterhin besteht. So fasst der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) die Ergebnisse einer von der Mercator Stiftung geförderten Untersuchung zusammen. Die Studie finden Sie hier.
9. Arbeitshilfe: Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren
Geschlechtsspezifische Verfolgung ist mittlerweile ein anerkannter Fluchtgrund. In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffene Personen häufig nicht hinreichend genug im Asylverfahren erkannt werden bzw. sie Hürden gegenüberstehen, die eine Geltendmachung ihrer Bedürfnisse und Rechte erheblich erschweren. Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes vermittelt daher rechtliche Informationen und praktische Hinweise für die Beratung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Verfolgung im Rahmen des Asylverfahrens. Mehr
10. Zuwanderungsmonitor August 2022
Die ausländische Bevölkerung in Deutschland ist nach Angaben des Ausländerzentralregisters im Juli 2022 gegenüber dem Vormonat um rund 80.000 Personen gewachsen. Dies geht vor allem auf den starken Zuwachs von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zurück. Die absolute Zahl der Arbeitslosen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist im August 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 144.000 Personen gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 18,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung lag im Juni 2022 bei 13,4 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,9 Prozentpunkte gesunken. Mehr im Zuwanderungsmonitor
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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, ;