September 2021

1. Offene ausländerrechtliche und praktische Fragen in der Beratung von Afghanen und Afghaninnen

Folgeanträge können bis zu drei Monate nach dem Bekanntwerden einer neuen Sachlage, neuer Beweismittel oder einer neuen Rechtslage gestellt werden. In den vielen Fällen müssten Folgeanträge, die mit der Machtübernahme der Taliban Mitte August begründet sind, daher spätestens bis Mitte November gestellt werden. Es empfiehlt sich, diese Zeit zu nutzen, um die Entscheidung über eine Folgeantragsstellung mit Unterstützung eines Rechtsberaters abzuwägen und diesen gut zu begründen. Zum Folgeantrag generell beachten Sie auch eine Publikation des „Informationsverbund Asyl und Migration“ zu Folgeanträgen.

Die Afghanische Botschaft in Berlin teilte am 23.08.2021 mit, dass eine Ausstellung von afghanischen Reisepässen derzeit nicht möglich ist. Dort wird angegeben, dass die Botschaft über ihre Website darüber informieren wird, sobald sich daran etwas ändert. Die Website ist allerdings seit Tagen offline. Wenn afghanische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aktuell zur Passbeschaffung durch dt. Behörden aufgefordert werden, sollte dies daher abgelehnt werden. Derzeit ist es unmöglich, einen afghanischen Pass zu erhalten. Sanktionen (Arbeitsverbote, §60b-Duldungen etc.) aufgrund mangelnder Mitwirkung bei der Passbeschaffung sind unter diesen Umständen sofort aufzuheben. Entsprechende Anträge sollten gestellt werden.

Folgende Information gibt das BAMF derzeit zur Praxis in Asylverfahren: „Aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan werden Entscheidungen für Antragstellende aus Afghanistan rückpriorisiert. Ausgenommen sind nur Fälle, in denen internationaler Schutz zuerkannt werden kann. Von der Rückpriorisierung ebenfalls nicht betroffen sind auch Unzulässigkeitsentscheidungen, bei denen die Entwicklungen in Afghanistan keine Entscheidungserheblichkeit haben (z.B. Dublin-Bescheide). Eine Neubewertung erfolgt nach Auswertung des vom Auswärtigen Amt angekündigten ad hoc Berichts zu Afghanistan. Wann der genannte Bericht zu erwarten ist, ist noch nicht bekannt. Daher werden sich Verfahren, in denen das BAMF nicht direkt internationalen Schutz zuerkennt, vermutlich zunächst verzögern.

Auch im Bereich des Familiennachzugs ist vieles weiterhin unklar. Die Vor-Ort-Beratung des IOM Family Assistance Programm in Kabul ist geschlossen, das Programm wird aber weitergeführt. Afghanische Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keinen Familiennachzug nach Deutschland beantragt haben, können sich weiterhin per Mail unter an die IOM wenden. Die Zuständigkeit für Familiennachzugsverfahren von Personen mit Wohnsitz Afghanistan liegt weiterhin bei den dt. Auslandsvertretungen in Islamabad und Neu Delhi. Afghan_innen, die bereits auf der Warteliste für einen Termin in Neu Delhi sind oder kürzlich aus Afghanistan fliehen konnten, können sich unter melden.

Das Auswärtige Amt sieht die Beibringung von A1-Zeugnissen durch das Goethe-Institut zum Ehegattennachzug von Afghanen und Afghaninnen derzeit als unmöglich, bzw. unzumutbar an. Nichtsdestotrotz soll laut Medienberichten eine Glaubhaftmachung von mündlichen A1-Kenntnissen weiterhin verlangt werden. Rechtsberater Stuhr dazu: „Ich weise auf §30 Abs.1 Satz 3 Nr. 6 hin, wonach das Spracherfordernis für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich ist, wenn es dem Ehegatten auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen. Die Forderung, ‚hinreichende Sprachkenntnisse alternativ glaubhaft zu machen‘, ist unzulässig. Es ist ganz auf Sprachkenntnisnachweise zu verzichten.“

2. Afghanistan: Gefährdete Personen registrieren

Auf anderem Wege erhielten Sie von uns den Hinweis auf ein Angebot, wie Menschen aus Afghanistan für zukünftige Evakuierungsmaßnahmen registriert werden können. Frau Beer, Mitglied des Landtags NRW, hatte angeboten, vermittelnd tätig zu werden. In der Zwischenzeit haben uns einige berechtigte Sorgen um das Thema Datenschutz erreicht. Daher möchten wir das Angebot um folgenden Hinweis ergänzen: Nach Angaben von Frau Beer werden alle Daten, die Sie bzw. Betroffene mitteilen, verschlüsselt via Cryptshare zwischen dem Landtag und Bundestag ausgetauscht. Bei der Übermittlung an Frau Beer werden Sie sicherlich Ihren hausinternen Datenschutz beachten. Außerdem empfehlen wir dringend, Ihre Ratsuchenden ausreichend über mögliche Risiken aufzuklären. Das aktualisierte Infoblatt mit den erforderlichen Angaben finden Sie hier.

3. Afghanische Ortskräfte: Zugang zum SGB II und andere Erleichterungen

Interessant für alle, die mit afghanischen Ortskräften in Kontakt stehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt mit: „Da die afghanischen Ortskräfte und ihre Angehörigen nach § 22 Satz 2 AufenthG aufgenommen werden, besteht - bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (Alter, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt) - ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Anspruch besteht auch bereits während der ersten drei Monate des Aufenthalts, da aufgrund einer entsprechenden Aufnahmezusage bereits vor Einreise oder bei Einreise ein humanitäres Visum nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 22 Satz 2 AufenthG erteilt wird. Bereits die Aufnahmezusage eröffnet den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entscheidend.“ Weitere Informationen hier. Der erleichterte Zugang gilt gleichzeitig für die Förderinstrumente des SGB II/III, Integrationskurse, berufsbezogene Deutschkurse und jeder Erwerbstätigkeit.

4. Situation afghanischer Flüchtlinge

Bereits vor der Machtergreifung durch die Taliban, hatte die Familienzusammenführung zu afghanischen Flüchtlingen in Deutschland keine besonders hohe Priorität. Wartzeiten von über einem Jahr bei den deutschen Botschaften in Pakistan und Indien, um überhaupt einen Visumsantrag zu stellen, waren eher die Regel als die Ausnahme. Seit Eintritt der chaotischen Situation im Land vor ca. einem Monat, ist die Situation für Familienangehörige leider keinesfalls besser geworden. Der Flüchtlingsbeauftragte prangert diesen Zustand in einer Pressemitteilung an und fordert von der Bundesregierung eine pragmatische Lösung, um dauerhafte Trennungen von Familienmitgliedern zu vermeiden. Hilfreiche Informationen zur aktuellen Situation aller Gruppen in Afghanistan finden Sie hier.

5. Rufe nach humanitäre Aufnahmeprogramme werden immer lauter

Ein breites Bündnis an Wohlfahrtverbänden und anderen Hilfsorganisationen, darunter auch der Deutsche Caritasverband, machen sich in einem gemeinsamen Aufruf für eine weitere Aufnahme von gefährdeten Personen aus Afghanistan stark. Dazu sind Landes- und Bundesaufnahmeprogramme, aber auch eine Beschleunigung des Familiennachzugs nötig. Nach dem Ende der Evakuierungsmission sitzen viele gefährdete Personen und ihre Familien in Afghanistan fest. Deutschland als jahrelanger Beteiligter am NATO-Einsatz in Afghanistan steht nun – wie andere Länder auch – in der Verantwortung, der afghanischen Zivilgesellschaft zur Seite zu stehen. Der Aufruf stellt verschiedene Maßnahmen dar, die nun von Bund und Ländern ergriffen werden sollten. Mehr

6. Hinweis auf Menschenkette

Eine privatorganisierte, länderübergreifende Menschenkette soll am Samstag, 18.09.2021 gegen das Sterben auf dem Mittelmeer und für mehr Menschlichkeit bei der Aufnahme und Versorgung Geretteter demonstrieren. Die symbolische Menschkette soll in Deutschland, Österreich und Italien zwischen 12:00 und 12:30 Uhr ein sichtbares Zeichen setzen. Generalvikar Hardt und der Flüchtlingsbeauftragte Josef Lüttig, haben in einem gemeinsamen Brief alle Dekanate und Caritasverbände entlang der Route angeschrieben und zur aktiven Beteiligung eingeladen. In einem Interview beim WDR Bielefeld wird der Flüchtlingsbeauftrage auf das Thema eingehen und sich für eine Entkriminalisierung der Seenotrettung stark machen (Freitag, 17.09.21, ab 19.30 Uhr WDR-Lokalzeit aus Bielefeld).

7. Humanitäre Aufnahmeprogramme – eine Übersicht

Nicht erst seit dem Machtwechsel in Afghanistan werden die Rufe nach sicheren Zugangswegen aus diesem Land, aber auch aus anderen Krisenregionen laut. Abhängig davon, welche der zur Verfügung stehenden Option gefordert wird, sind sowohl die Rechtsgrundlagen als auch die Folgen sehr unterschiedlich. Eine hilfreiche und verständliche Übersicht zu humanitärem Visum, Resettlement, NesT, Relocation, Familienzusammenführung etc. finden Sie in einem Beitrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Der Beitrag geht auch auf die immer wichtiger werdende Rolle der Städte und Kommunen, die sich zu „sicheren Häfen“ erklären, ein. Mehr

8. Studie vergleicht Flughafenverfahren mit EU-Plänen für Asylverfahren an den Außengrenzen

Eine Studie von ProAsyl vergleicht das deutsche Flughafenverfahren mit den Plänen der EU für Asylverfahren an den Außengrenzen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es selbst unter den vergleichsweise guten Umständen des Frankfurter Flughafenverfahrens gravierende Probleme gibt. Diese Probleme sind laut Studie struktureller Natur und würden bei dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verfahren an den Außengrenzen in verschärfter Form auftreten. Die strukturellen Probleme von Grenzverfahren führten dazu, dass diese generell als unfair und mangelhaft zu bewerten seien.

9. Mindeststandards für Sammelunterkünfte

Das Bundesfamilienministerium hat die „Mindeststandards zum Schutz in Flüchtlingsunterkünften“ in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Sie bieten Leitlinien für die Erstellung und die Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Unterkünften für geflüchtete Menschen. Die Mindeststandards waren ursprünglich aus einem gemeinsamen Projekt von UNICEF und zahlreichen NGOs hervorgegangen. Sie wurden unter Beteiligung dieser Organisationen sowie von Landes- und kommunalen Behörden überarbeitet. Ergänzt werden die Mindeststandards durch Annexe zur Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten für LBSTQ-Geflüchtete, für Geflüchtete mit Behinderung und für Geflüchtete mit Traumafolgestörungen.

10. Rassismus in Beratungs-und Therapiestrukturen im Kontext Flucht

Wie beeinflusst der gesellschaftliche und politische Rechtsruck die Arbeit der Psychosozialen Zentren (PSZ)? Welche rassistischen, strukturellen Bedingungen führen zu psychischen Belastungen der Klienten und Klientinnen? Wie arbeitet das PSZ daran, diese Strukturen zu verändern? Wird in Therapie und Beratung ermöglicht, über Rassismus zu sprechen und wenn ja, wie? Wie thematisieren Mitarbeitende ihre eigene Positionierung? Welche antirassistischen Prozesse und Maßnahmen werden im Team und auf Organisationsebene gelebt und angestrebt? Diese und andere Fragen wurden Mitarbeitenden und Klienten und Klientinnen der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer  gestellt und ihre Antworten aufbereitet. Es sollen Dialoge angestoßen werden, welche nicht nur den Rechtsruck und seine Konsequenzen thematisieren, sondern auch die Verantwortung und die blinden Flecken eines mehrheitlich weißen Hilfesystems in den Blick nehmen – über die Strukturen der PSZ hinaus. Herausgegeben von der Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (www.baff-zentren.org).

11. Studie: Zustimmung zur Integration von Eingewanderten rückläufig

Mehr Deutsche stimmen der aktuellen Zugehörigkeits- und Gleichwertigkeitsstudie "ZuGleich", die die Universität Bielefeld und die Mercator Stiftung aus Essen erstellt haben, zufolge einer Willkommenskultur gegenüber Einwanderern zu, äußern jedoch zunehmend Vorbehalte gegenüber einer Beibehaltung kultureller Eigenheiten der Migranten. Die Studie wird alle zwei Jahre erstellt. Dieses Mal wurde sie während der Corona-Einschränkungen im vergangenen November erhoben. In dieser Zeit fanden kaum interkulturelle Begegnungen statt und viele Menschen hatten mit großen persönlichen und sozialen Belastungen zu kämpfen. Man habe eine "Kultur der Abwehr" ausgemacht und eine deutliche Zunahme bei der Abwertung von Geflüchteten und bei Muslimfeindlichkeit festgestellt. Integration verlange Bemühungen von allen, auch den Eingesessenen. Rassismus bremse den Prozess der Integration in der deutschen Bevölkerung.

12. Impfbuch für alle

Das „Impfbuch für alle“, herausgegeben vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Robert Koch-Institut (RKI), vermittelt eine Menge Grundwissen rund ums Impfen: Begleitet von Beiträgen von Dr. Eckart von Hirschhausen, Infografiken und Illustrationen, bekommen die Interessierten in vier Kapiteln, neben dem historischen Kontext, Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Thema Impfen. Unter dem Link: Das Impfbuch kann man die Print-Ausgabe des Impfbuches kostenfrei bestellen oder als PDF herunterladen. Erschienen ist es zudem in den Sprachen Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Mittlerweile gibt es auch eine Hörbuch-Version.

13. Sind Menschen mit Migrationshintergrund stärker von Covid-19 betroffen?

Neuere Forschungsergebnisse lassen das vermuten, so die Sozialwissenschaftlerin Aleksandra Lewicki in einer Expertise für den MEDIENDIENST. Die Gründe dafür liegen aber nicht in vermeintlichen kulturellen Eigenheiten, wie oftmals gemutmaßt wird. Vielmehr sind Menschen mit Migrationshintergrund besonderen Risikofaktoren ausgesetzt: Arbeit: Sie arbeiten überdurchschnittlich oft in Berufen, die viele soziale Kontakte erfordern (etwa in der Pflege); Lebenssituation: Sie leben häufiger in Stadtteilen mit einer hohen Siedlungsdichte und sind sozioökonomisch benachteiligt; Gesundheit: Diese Arbeits- und Lebenssituation wirkt sich bei vielen negativ auf die Gesundheit aus. In der Expertise sind wichtige Zahlen und Fakten zum Thema sowie dem aktuellen Forschungsstand zusammengefasst.

14. Mehrsprachig, verlässlich, aktuell: Corona-Infos der Bundesregierung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt die Bundesregierung seit Beginn der Pandemie in ihren Anstrengungen, Menschen mit Sprachbarrieren in bis zu 23 Sprachen zielgruppengerecht aufzuklären. Die Informationsmaterialien werden fortlaufend aktualisiert. Hier eine Übersicht:

  • Sonder-Webseite-Corona: Dort ist das mehrsprachige Angebot der Bundesregierung verlinkt. Zum Beispiel vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert Koch-Institut zu AHA-Regeln, Inzidenzen und Impfen, vom Auswärtigen Amt und Bundesinnenministerium zu Reisebestimmungen und Grenzkontrollen oder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht und -schutz. Zudem sind die wichtigsten Informationen in 23 Sprachen zusammengefasst, z. B. aktuell zum Impfen, zu Regeln der „Bundes-Notbremse“ oder zur Rücknahme von Einschränkungen für Genesene oder vollständig Geimpfte.
  • Flyer auf 3 Seiten: „Was Sie jetzt über Corona wissen müssen“. Ebenfalls in 23 Sprachen, zum Download verfügbar, als Aushang in Flüchtlingsunterkünften oder Kitas geeignet und nachgefragt. Bei jeder Aktualisierung: Versand an 2.000 Netzwerk­partner bundesweit, auch an 1.000 Integrationsbeauftragte in Ländern und Kommunen.
  • Twitter + Instagram: Dort postet die Beauftragte mehrsprachige Grafiken & Videos zu aktuellen Bestimmungen, z. B. zur „Bundes-Notbremse“ oder Rückkehr aus dem Urlaub.
  • Projekt Corona stoppen: Die von der Beauftragten geförderte Deutschlandstiftung Integration erreicht mit dem neuen Projekt in Zusammenarbeit mit dem deutschtürkischen Radiosender Metropol FM und dem arabischsprachigen Nachrichtenportal „Amal, Berlin!“ rund 5 Millionen Menschen mit täglichen Corona-Infos auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Farsi/Dari. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung informieren rund 50.000 Arztpraxen bundesweit ihre Patienten per Aushang im Wartezimmer über dieses Informationsangebot:
  • Handbook Germany: Die zentrale Infoplattform für Neuzugewanderte und Flüchtlinge, gefördert von der Beauftragten, hat täglich neuen Inhalt zu Corona. In 8 Sprachen, auch als Videos, mit hoher Reichweite bei Facebook und Youtube (Deutsch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Paschtu, Russisch, Französisch und Englisch)
  • Migrationsberatung 4.0 für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Infos in 10 Sprachen, in 900 Social-Media-Gruppen. Fokus: osteuropäische Sprachen, aktuelle Infos z.B. zu Einreise oder Impfen für Pflege- oder Saisonarbeitskräfte:

15. Wie sieht Integration in Deutschland im Jahr 2030 aus? Drei mögliche Szenarien

Eine von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführte Studie untersuchte die Auswirkung der durch die Pandemie veränderten Umstände auf Migration und auf die Integration in Deutschland. Die Studie entwirft ein Zukunftsbild anhand der Frage: Wie sieht Integration in Deutschland im Jahr 2030 aus? Das Team sieht vor allem drei mögliche Szenarien, auf die sich Gesellschaft, Wirtschaft und Politik einstellen sollten. Die Exklusionsgesellschaft: Im Jahr 2030 regieren im Bund und in einigen Bundesländern rechtspopulistische Parteien im Rahmen von Koalitionen von konservativen und rechten Parteien. Die utilitaristische Gesellschaft: Im Jahr 2030 kommen aufgrund eines inzwischen eingeführten selektiven und nach Qualifikationen gestaffelten Modells überwiegend qualifizierte, gesunde und junge Migranten und Migrantinnen nach Deutschland. Die Teilhabegesellschaft: Im Jahr 2030 ist Integration in Deutschland teilhabeorientiert. Es herrscht eine gesamtgesellschaftliche Perspektive auf Integration, die sich weniger an Zielgruppen als vielmehr an konkreten sozialen Bedarfen der Einwohner und Einwohnerinnen orientiert. 

16. Nationales Zentrum Frühe Hilfen - Sprachbarrieren überwinden

Eine Arbeitshilfe des NZFH beinhaltet Informationen zur Schweigepflicht und Schweigepflichtentbindung im Kontext der Frühen Hilfen sowie Handlungsempfehlungen zur kultur- und migrationssensiblen Vermittlung der Themen in einfacher Sprache. Sie richtet sich insbesondere an Fachkräfte der Frühen Hilfen, die Eltern beraten und begleiten. Praktische Anregungen, Schaubilder und Formulierungshilfen als deutsche Version sowie in zehn zweisprachigen Versionen ergänzen die Broschüre in Form von Kopiervorlagen. Eine vierseitige Kurzfassung enthält knapp und übersichtlich die wichtigsten Empfehlungen und Impulse. Um Eltern den Sinn und die Notwendigkeit ihrer Einwilligung verständlich zu machen, enthält die Publikation Handlungsempfehlungen zur kultur- und migrationssensiblen Vermittlung der Themen in einfacher Sprache. Praktische Anregungen, Schaubilder und Formulierungshilfen ergänzen die 56-seitige Broschüre in Form von Kopiervorlagen. Eine vierseitige Kurzfassung enthält knapp und übersichtlich die wichtigsten Empfehlungen und Impulse für die adressatengerechte Vermittlung. Die ergänzenden Elemente sind Teil der Gesamt-Publikation und stehen ab sofort zusätzlich auch einzeln als PDF-PDF-Dateien zur Verfügung.

17. Geflüchtete Frauen in Deutschland

Im Zentrum der Untersuchung des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Nürnberg, steht die Frage, wie sich das Alltagsleben und die soziale Partizipation von geflüchteten Frauen im Vergleich zu männlichen Geflüchteten sowie Frauen mit und ohne Migrationshintergrund gestaltet. Mittlerweile machen Frauen einen gewichtigen Anteil unter den Asylerstantragstellenden aus. Friedrich Ebert Stiftung hat sich mit der Erwerbsbeteiligung der Frauen befasst. Die Erwerbsbeteiligung steigt, bleibt aber geringer als die von Männern. Stärkere Teilhabe an Integrations- und Bildungsmaßnahmen, verbessertes Deutsch und Entlastung von Familienarbeit können die Erwerbsintegration geflüchteter Frauen unterstützen, ebenso wie Kontakte zu Einheimischen. Die Pandemie erschwert dies derzeit.

18. Freiwilliges Engagement in Deutschland -  Zentrale Ergebnisse des Fünften Deutschen Freiwilligensurveys (FWS 2019)

Freiwilliges Engagement ist in Deutschland stabil auf einem hohen Niveau. Das zeigen die zentralen Ergebnisse des Fünften Freiwilligensurveys, der das freiwillige Engagement im Jahr 2019 abbildet. Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist seit zwei Jahrzehnten die Basis für die Berichterstattung zum aktuellen Stand und zur Entwicklung des freiwilligen Engagements in Deutschland. Seit 1999 wird er alle fünf Jahre als telefonische, bevölkerungsrepräsentative Studie durchgeführt. In diesem Kurzbericht werden Befunde der fünften Erhebung des Freiwilligensurveys vorgestellt. Anhand der fünf Erhebungswellen wird zudem die Entwicklung des freiwilligen Engagements über die letzten zwanzig Jahre nachgezeichnet.

19. BSG-Urteil zu digitalen Endgeräten

Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.05.2021 (B 4 AS 88/20 R) zu digitalen Endgeräten hat hier und da (zumindest bei Altfällen) für Irritationen gesorgt. Das Gericht lehnte einen Mehrbedarf für die Kosten eines Tablets nach §21 Abs. 6 SGB II in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung ab. Es verneinte die Voraussetzungen eines Härtefalls, da es sich nicht um einen laufenden Bedarf handele. Der Bedarf sei vielmehr nur einmalig beim Tabletkauf entstanden. Eine analoge Anwendung des § 21 Abs. 6 SGB II käme nicht in Betracht.

Doch zum Glück trat zum 01.01.2021 eine Änderung des § 21 Abs. 6 SGB II in Kraft. Demnach ist nun unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einmaligen unabweisbaren besonderen Bedarfen ein Zuschuss möglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu eine Weisung erlassen und empfohlen, dass ihre Weisung zu digitalen Endgeräten auch auf Leistungsberechtigte nach SGB XII und damit auch Analogleistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG sinngemäß übertragen wird. Der Zuschuss kann als Darlehen gewährt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Deutsche Caritasverband hat zu diesem Thema eine hilfreiche Handreichung herausgegeben.

20. Arbeitshilfe  - Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung

Anders als Deutsche und Unionsbürger/innen, für die ein Personalausweis ausreicht, sind Drittstaatsangehörige in der Regel verpflichtet, einen gültigen Pass zu besitzen, um sich im Bundesgebiet aufzuhalten. Immer wieder sind die Kosten der Passbeschaffung ein großes Problem in der Beratungspraxis, welches zu vielen Unsicherheiten führt. Die Kosten für die Fahrt zur Botschaft bzw. zum Konsulat und den Pass betragen oft mehrere hundert Euro – je nach Herkunftsstaat entstehen für mehrköpfige Familien sogar Gebühren im vierstelligen Bereich. Wer kommt für diese Kosten auf? Müssen die Sozialämter bzw. Jobcenter die Kosten übernehmen und wenn ja, nach welchem Gesetz? Erfolgt die Leistung als Beihilfe oder dürfen Darlehen gewährt werden? In einer Arbeitshilfe der GGUA mit gesetzlichen Vorgaben in den verschiedenen Leistungssystemen (Stand Juli 2021) soll ein aktualisierter Überblick über die rechtliche Lage gegeben werden.

21. SAVE THE DATE – digitaler Tag des Ehrenamts der Caritasverbände in NRW

Unter dem Titel „Was bewegt das Ehrenamt? – Über Motivation, Sinnkonstruktion und Konfliktpotentiale“ findet am 29. November 2021 von 16 – 19 Uhr der digitale Tag des Ehrenamts der 5 Diözesan-Caritasverbände in NRW statt. Prof. Dr. Theo Wehner (Arbeits- und Organisationspsychologe) wird einen Input geben und die Veranstaltung begleiten. Alle Ehrenamtlichen und Hauptberufliche im Kontext des Ehrenamts sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Eine offizielle Einladung mit Anmeldemöglichkeit folgt mit dem nächsten Newsletter. In der Zwischenzeit können Informationen bei Pia Winkler eingeholt werden. E-Mail: , Tel. 05251 209-428.

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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion:

Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, ;
, Referat Migration, Asyl und Partizipation im Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.,