September 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn!
Nach der Sommerpause im Monat August erhalten Sie nun die September-Ausgabe des Newsletters. Der Monat September hat in der Geschichte unseres Landes eine große Bedeutung. Am 1. September brach der Zweite Weltkrieg aus. Die deutschen und polnischen katholischen Bischöfe riefen am 31.08.2019 in einer gemeinsamen Erklärung zum Einsatz für Frieden auf. Die Friedensbotschaft der Bibel verpflichtet uns zum Einsatz gegen Krieg, gegen Rassismus und nationalistische Tendenzen in der Politik. Ein anderes Datum prägt den Monat August. Vor vier Jahren - nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, die Grenzen nicht zu schließen und Asyl- und Schutzsuchende aufzunehmen – sagte Angela Merkel am 31.08.2019 „Wir haben so vieles geschafft. Wir schaffen das“. Seitdem hat Deutschland Hundertausende von Asyl- und Schutzsuchenden aus humanitären Gründen aufgenommen und kommt bei deren Integration – auch in den Arbeitsmarkt - gut voran. Integration dauert, aber gemeinsamen haben Deutsche und Flüchtlinge schon einiges erreicht.
In dieser Ausgabe des Newsletters mache ich besonders aufmerksam auf den Beitrag über ein für 2020 geplantes zivilgesellschaftliches Projekt: Rettungskette für Menschenrechte
Es grüßt Sie herzlich
Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn und Vorsitzender des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V.
1. Migrationspaket
Die Fachstelle „Einwanderung“ des IQ Netzwerks hat eine Übersicht erstellt zu den Änderungen der am 7. Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten sieben Gesetze – des sogenannten Migrationspakets - , des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch sowie weiterer Gesetzesentwürfe. Die Übersicht ist mit Stand 20.08.2019 verfügbar. Außerdem gibt es eine weitere Arbeitshilfe , sowie zwei grafische Darstellungen zu Änderungen aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Beschäftigungsduldungsgesetzes.
2. Zivilgesellschaftliches Projekt: Rettungskette für Menschenrechte
Sowohl der Deutsche Caritasverband als auch das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz werben für das grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Projekt „#HandinHand – Rettungskette für Menschenrechte“, das sich für mehr Menschlichkeit und gegen das Sterben im Mittelmeer einsetzt. Als konkrete Maßnahme ist dazu am 16.05.2020 eine über 1000 Kilometer lange Menschenkette von Hamburg bis ans Mittelmeer geplant. Ein Teil der Strecke führt von Minden über Bielefeld bis nach Dortmund durch das Erzbistum Paderborn.
Laut der Initiatoren aus Deutschland, Österreich und Italien soll die Menschenkette ein Zeichen gegen Menschenrechtsverletzungen im Mittelmeer, die europäische Abschottungspolitik, rassistische Ausgrenzung und für die Entkriminalisierung der zivilen Seenotrettung sowie ein europäisches Seenotrettungsprogramm setzen.
Derzeit sucht die Initiative nach lokalen Partnern (Verbände, Vereine, Parteien, Gemeinden etc.), welche die Betreuung von Teilabschnitten der Menschenkette übernehmen. Weiterhin werden Unterstützer/innen gesucht, die nicht unmittelbar an der Strecke liegen, aber dennoch - zum Beispiel in Form von Öffentlichkeitsarbeit - mitwirken möchten.
Weitere Informationen zum Projekt sowie das Anmeldeformular für die Betreuung von Teilabschnitten finden Sie auf der Webseite des Projekts.
3. Menschenhandel erkennen und bekämpfen
Bereits im Januar 2019 veröffentlichte der Vatikan eine Orientierungshilfe, in der Ursachen und Formen des Menschenhandels analysiert und konkrete Empfehlungen zur Bekämpfung der „modernen Sklaverei“ sowie zur Unterstützung der Opfer gegeben werden. Diese „Pastoralen Orientierungen zum Menschenhandel“ liegen seit Mitte Juli auch auf Deutsch vor. Die deutsche Fassung der „Pastoralen Orientierungen zum Menschenhandel“ kann hier heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden. Auch die „neue Caritas“ behandelt in ihrer jüngsten Ausgabe vom 9. September 2019 das Thema Menschenhandel schwerpunktmäßig.
4. Neue Richtlinien "Garantiefonds Hochschule"
Am 01.06.2019 traten die neuen Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)“ in Kraft. Mit den Richtlinien "Garantiefonds Hochschule" werden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Flüchtlinge unter 30 Jahren auf dem Weg zur Hochschulreife und ins Studium unterstützt. Die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) erfolgt durch die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H). Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Deutschsprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
a. Neben nachgereisten Ehegatten und Ehegattinnen können jetzt auch nachgereiste Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung zu Flüchtlingen eingereist sind, einen Antrag auf Förderung bei der GF-H-Bildungsberatung stellen.
b. Die Antragstellung ist nicht mehr an das Einreisedatum der Antragstellenden gebunden. Anträge können bis vor der Vollendung des 30. Lebensjahres der Antragstellenden bei der Bildungsberatung gestellt werden.
5. Wichtige Hinweise zum Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Vermutlich können mittlerweile viele Geflüchtete, die von Ihnen begleitet werden, einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis (= unbefristete Aufenthaltserlaubnis) stellen. Wichtig zu wissen ist, dass Geflüchtete nicht automatisch vom Ausländeramt darauf hingewiesen werden. Sie müssen selbst nachrechnen, wie lange sie sich in Deutschland aufgehalten haben. Für anerkannte und subsidiär geschützte Geflüchtete gilt, dass sie die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren beantragen können, wenn sie zu diesem Zeitpunkt die deutsche Sprache nachgewiesenermaßen auf B1-Niveau beherrschen, über ausreichend Wohnraum verfügen (nicht mehr in einer Flüchtlingsunterkunft oder anderer städtischer Unterbringung wohnen) und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbständig (= über 50 %) bestreiten. Darunter fallen auch Azubis, die aufgrund des geringen Ausbildungsgehalts noch auf Wohngeld oder ähnliche Aufstockung angewiesen sind. Anerkannte Geflüchtete nach der Genfer Konvention können die Niederlassungserlaubnis sogar schon nach drei Jahren beantragen, wenn sie Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können und ihren Lebensunterhalt fast komplett selbständig bestreiten (hier lohnt sich im Zweifelsfall eine Nachfrage beim Ausländeramt). Das Ausländeramt Bonn hat just entschieden, die 3- bzw. 5-Jahresfrist ab Erstausstellung der BÜMA (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchende/r) zu zählen. Dieses Datum liegt üblicherweise kurz nach der Einreise nach Deutschland, also deutlich vor dem Datum des Asylantrags/Interviews und dem des Asylbescheids. Fragen Sie am besten bei Ihnen vor Ort nach, welches Datum das Ausschlaggebende ist. Quelle: Newsletter Ehrenamtsportal August 2019 www.vhs-ehrenamtsportal.de
6. Vertiefte Berufsorientierung – Neue Richtlinien in Kraft getreten
Bereits 2016 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinien zur Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF) erlassen, um sie durch besondere Sprachförderung fit für eine Berufsausbildung zu machen. Die Richtlinien wurden nun den aktuellen Bedarfen angepasst. Maßnahmen zur Berufsorientierung und –vorbereitung in diesem Rahmen dauern mindestens 13 und höchstens 26 Wochen. Die neuen Richtlinien vom 29. März 2019 finden Sie hier.
7. Zuschuss für Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen
Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Heimatland bedeutet oft bessere Chancen bei der Bewerbung um einen Job in Deutschland. Doch ist das Anerkennungsverfahren leider mit Kosten verbunden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet für Unterstützung, Beratung und Förderung der Anerkennung von Berufsqualifikationen einen Zuschuss an. Wo und wie dieser Zuschuss beantragt werden kann, erfahren Sie hier. Sollte der Antrag erfolglos sein, käme evtl. der Flüchtlingsfonds des Erzbistums in Frage.
8. Hat meine Stadt freie Aufnahmekapazitäten?
Bundesweit werden Asylsuchende nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Die Verteilungsquote wird jährlich von der Bund-Länder-Kommission ermittelt und legt fest, welchen Anteil der Asylsuchenden jedes Bundesland aufnimmt (2019 NRW 21,09%). Nach demselben Prinzip verfährt die Bezirksregierung Arnsberg, wenn es um die Frage geht, welche der 396 Städte und Gemeinde in NRW wie viele Flüchtlinge aufzunehmen hat. Insbesondere dann, wenn eine Umverteilung ansteht, stellt sich für viele Angehörige und Helfende die Frage, ob die jeweilige Stadt ihre Aufnahmequote erfüllt hat oder sie doch noch einer Aufnahme zustimmen könnte. Die Bezirksregierung veröffentlicht wöchentlich ihre Statistik, so dass Sie jederzeit sich über den aktuellen Stand informieren können. Mehr
9. Gerichtsentscheidungen zum Kirchenasyl
Wir blicken auf über ein Jahr einseitige Verlängerung der Überstellungsfrist durch das BAMF zurück. Seit dem 1. August 2018 geht das BAMF bei Dublin-Kirchenasylen von einer Überstellungsfrist von 18 Monaten aus, wenn das Dossier abgelehnt oder „falsch“ eingereicht wurde, oder die Person drei Tage nach Dossier-Ablehnung das Kirchenasyl nicht verlassen hat. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wurde immer wieder in Zweifel gezogen. Bundesweit haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass Personen im Kirchenasyl nicht als untergetaucht gelten und daher die Fristverlängerung nicht rechtens ist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht einschlägiger Urteile zur Verfügung. Die jüngsten Beschlüsse dieser Art stammen vom Oberverwaltungsgericht NRW. Mehr.
10. Arbeitshilfe Alterseinschätzung
Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – BumF e.V. hat eine neue Arbeitshilfe herausgegeben: „Alterseinschätzung: Rechtlicher Rahmen, fachliche Standards und Hinweise für die Praxis“. Darin erfahren Sie unter anderem: Welche Verfahren existieren und sind zulässig? Welche rechtlichen Vorgaben und fachlichen Standards sind bei der Durchführung der Alterseinschätzung zu beachten? Wie kann in der Praxis gegen fehlerhafte Entscheidungen/Alterseinschätzungen vorgegangen werden? Die Arbeitshilfe aus Juli 2019 kann hier kostenlos heruntergeladen werden oder gegen Erstattung der Portokosten in Druckversion bestellt werden.
11. Informationsblatt für Geflüchtete, die nach Schweden rücküberstellt werden
Das Raphaelswerk hat seine Schriftenreihe zu Überstellungen in andere EU-Länder um ein Infoblatt über Schweden erweitert. Dadurch sollen Beratende, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene erste fundierte Informationen erhalten. Es handelt sich um eine hilfreiche Übersicht über Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen. In derselben Reihe liegen bereits Blätter über Italien, Dänemark, Polen, Griechenland, Frankreich und Spanien vor. Mehr
12. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Neue Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen
Oft stellt sich für Vormünder und Begleitpersonen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) die Frage, ob ein Asylantrag gestellt werden sollte/müsste. Eine neue Arbeitshilfe (Mai 2019) des Flüchtlingsrats Thüringen und des Bundesfachverband unbegleitete Flüchtlinge geht auf wesentliche Fragen ein: Asylantrag oder aufenthaltsrechtlicher Antrag? Asylantragstellung durch das Jugendamt? Was spricht für eine (schnellstmögliche) Asylantragstellung? Asylantrag bei umF aus einem sog. „sicheren Herkunftsland“? Junge Volljährige – Auswirkungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht bei einer Vormundschaftsbestellung über das 18. Lebensjahr hinaus. Wie und wo wird ein Asylantrag für eine/n umF gestellt? Die Arbeitshilfe kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Eine zweite Arbeitshilfe geht auf den BAMF-Bescheid im Asylverfahren ein. Mehr
Personen, die umF unterstützen, eine Vormundschaft übernommen haben oder zukünftig eine übernehmen möchten, finden außerdem grundlegende Informationen zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen in einer Handreichung des UNHCR und Informationsverbund Asyl & Migration vom Juli 2019. Mehr
13. Migrationspolitik – Zahlen, Daten, Fakten
Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wie ist es um die aus Seenot geretteten Menschen bestellt? In einem aktuellen Beitrag liefert die Bundeszentrale für politische Bildung die wichtigsten Angaben für die erste Jahreshälfte 2019 aus Deutschland und Europa. Mehr
14. Neue Internetseiten des Erzbistums
Das Erzbistum Paderborn hat zum Libori-Fest 2019 seine Internetpräsenz neu gestaltet: Im Zuge eines Relaunch entstanden zwei neue Internetseiten: das Bistumsportal www.erzbistum-paderborn.de sowie das Portal für Mitarbeitende www.wir-erzbistum-paderborn.de. Der Grund: Einerseits das Kommunikationsangebot an Gläubige und Menschen auf der Suche nach Begleitung und Inspiration fokussierter auszurichten, andererseits die Informationen für Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige zu verbessern. Deshalb gibt es zukünftig anstelle der bisherigen Bistums-Website ein Portal, das sich speziell der Themen Glauben, Seelsorge, kirchliche Angebote und Veranstaltungen sowie allgemeiner Informationen zum Erzbistum annimmt. Parallel dazu entsteht ein Portal, das die Informationen und Arbeitshilfen bereithält, die haupt- und ehrenamtlich Tätige für ihre Arbeit benötigen.
15. Länderprofile
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) liefert in einem umfangreichen Dossier hilfreiche Informationen zu Daten, Geschichte und Politik ausgesuchter Länder aus migrationspolitischer Perspektive. Die Beiträge werden laufend aktualisiert und neue Länder aufgenommen. Der jüngste Bericht geht auf die Situation afghanischer Flüchtlinge in Pakistan ein. Mehr.
16. Lexikon des Dialogs – Grundbegriffe aus Christentum und Islam
Die Eugen-Biser-Stiftung hat die zweite Auflage ihres „Lexikon des Dialogs“ vorgelegt. Es unternimmt das Wagnis, eine christliche und eine muslimische Sicht auf die eigene Religion nebeneinander zu stellen. Theologen aus Deutschland und der Türkei erklären die Grundbegriffe ihrer Religion, stellen sie nebeneinander und laden so ein, das Eigene und das Fremde besser zu verstehen. Das umfangreiche Werk steht in Deutsch und Arabisch zur Verfügung. Eine begrenzte Menge an Exemplaren der Arabischausgabe liegt uns vor. Gerne stellen wir diese Exemplare Interessenten kostenlos zur Verfügung. E-Mail an:
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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.