September 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe,

spätestens seit den Ereignissen in Chemnitz wird deutlich, dass geflüchtete Menschen und ihre Unterstützersysteme eine Stimme brauchen. Dazu eignet sich die interkulturelle Woche mit dem Tag des Flüchtlings (23.-29. September 2018) unter dem Titel „Vielfalt verbindet“ in besonderer Weise. Wir laden Sie herzlich ein, sich vor Ort über Veranstaltungen zu informieren und – nicht nur dann – Teil einer starken Gemeinschaft zu sein, damit die Arbeit so vieler hochengagierter Menschen die verdiente Aufmerksamkeit erfährt.

In der vorliegenden Ausgabe unseres Newsletters finden Sie neben zahlreichen neuen Informationen aus Ihrem Tätigkeitsfeld auch andere, die „nur“ aktualisiert wurden. Themenschwerpunkte sind: Arbeitsmarktintegration, Wohnsitzregelung, Gesundheit, Kinderschutz, Familiennachzug, Abschiebung und interreligiöser Dialog. Wir wünschen Ihnen gewinnbringende Lektüre

Ihr Redaktionsteam

 

Ehrenamt ist Chefsache!

… so oder ähnlich könnte man den zweiten Ehrenamtstag in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn resümieren. Über 140 Akteure aus dem gesamten Erzbistum sind der Einladung von Erzbischof Becker ins Katholische Centrum nach Dortmund gefolgt. Neue Impulse konnten die Teilnehmenden aus dem Vortrag des Jesuitenpaters Christian Herwartz S.J., Berlin, und aus einer Talkrunde, unter anderem mit dem Regierungspräsidenten von Arnsberg, Hans-Josef Vogel, gewinnen. Der Integrationsgrad eines der Diskutanten in der Talkrunde imponierte vielen der Teilnehmenden. „In der Kommende bin ich in Deutschland angekommen“, so der syrische Flüchtlinge Hasan, der seit knapp drei Jahren in Deutschland lebt und mittlerweile bei der freiwilligen Feuerwehr Dortmund „der Gesellschaft etwas zurückgeben“ möchte. Nachmittags ging es in acht Arbeitsgruppen weiter, wo unter anderem Themen wie Integration Geflüchteter durch Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, traumasensible Haltung, Schnittstelle zwischen Haupt- und Ehrenamt, Asylrecht, der Umgang mit ausländerfeindlichen Parolen und interreligiöser Dialog auf der Tagesordnung standen. Als eine besondere Wertschätzung bei den Teilnehmenden kam die ständige Präsenz des Erzbischofs sowie seine klare Positionierung an. „Die Meinung mancher Politiker, die Migration sei die Mutter aller Probleme, teile ich nicht“, so Erzbischof Becker in seiner Begrüßung. Einen Bericht dazu finden Sie auf unserer Homepage. 

Ausbildungsduldung: Neue Arbeitshilfe erschienen

Der Paritätische Gesamtverband weist auf die zweite Auflage der Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung (Grundlage: Integrationsgesetz vom 6. August 2016) mit fundierten Hintergründen und zahlreichen Tipps. Sie berücksichtigt die Rechtslage zum 18.07.2018 und geht auf die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums, die Ländererlasse sowie auf die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung ein. Außerdem benennt sie Ansprechpartner aus der Beratungspraxis. Hier steht sie als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. 

Zahlen und Fakten zur Anerkennung von Berufsabschlüssen

Immer mehr Menschen wollen ihre ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen. Rund 22.000 Abschlüsse wurden 2017 ganz oder teilweise anerkannt. Syrer und Menschen aus Serbien und Bosnien-Herzegowina stellten die meisten Anträge. Fast drei Viertel der Antragsteller wollen als Ärzte oder Pflegepersonal in Deutschland arbeiten. Aktuelle Zahlen und Fakten zum Thema finden Sie bei Mediendienst Integration in der Rubrik "Arbeitsmarkt". 

Auf Augenhöhe – Wertebildung in der Jugendarbeit mit jungen Geflüchteten

Die Bertelsmann-Stiftung hat Broschüre „Auf Augenhöhe – Wertebildung in der Jugendarbeit mit jungen Geflüchteten. Ein Praxisheft Juni 2018“ herausgegeben. Die Autoren gehen davon aus, dass Wertebildung für die gelingende Integration zentral und für ein friedliches Miteinander unverzichtbar ist, und dass alle Menschen gemeinsame Grundwerte anerkennen, wie sie in den Menschen- und Kinderrechten sowie im Grundgesetz verankert sind. Sie bilden einen Orientierungsrahmen des wechselseitigen Respekts und der Anerkennung. Der Wertebildung von Kindern und Jugendlichen komme dabei eine besondere Aufgabe zu, denn Kindheit und Jugend seien wichtige Phasen in der Persönlichkeitsentwicklung und somit für die Wertebildung von herausragender Bedeutung. In der Broschüre geht es um die folgenden Fragen und Themen:

  • Was sind eigentlich Werte?
  • Was ist Wertebildung und warum geht sie uns alle an?
  • Außerschulische Jugendarbeit als Ort der Wertebildung
  • Herausforderungen und Chancen der Wertebildung mit jungen Geflüchteten
  • Empfehlungen für die Wertebildung mit jungen Geflüchteten
  • Praxisbeispiele, Fazit und Ausblick

Die Broschüre finden Sie hier

Angebote der Bertelsmann Stiftung zur Kompetenzfeststellung und Arbeitsmarktintegration

Bereits seit längerem befasst sich die Bertelsmann-Stiftung mit Möglichkeiten, Kompetenzen von Geflüchteten und Geringqualifizierten zu erfassen, um die Chancen für eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dazu wurden mit Berater(inne)n von Wohlfahrtsverbänden, Arbeitsagenturen und Jobcentern drei Instrumente entwickelt, die in mindestens sechs Sprachen (deutsch, englisch, arabisch, farsi, russisch, türkisch) und für (bald) 30 Berufe verfügbar sind:

  • www.meine-berufserfahrung.de ist eine frei zugängliche Website, auf der Nutzer ihre bisherigen beruflichen Fähigkeiten in nur fünf Minuten selbst einschätzen können.
  • Das Berufs-ABC ist berufsfachliches Vokabular in sechs Sprachen, das unter freier CC-Lizenz als Download zur Verfügung steht.
  • www.myskills.de überprüft, welche Kompetenzen die Nutzer mitbringen und wie stark diese ausgeprägt sind. Nach Abschluss des Tests bekommt der Kunde eine Ergebnisübersicht, die eine zusammenfassende Einschätzung enthält 

Die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung in NRW nicht mit Bundesrecht vereinbar

Flüchtlinge dürfen laut einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu einem Aufenthalt in einem Bundesland, nicht aber an einen bestimmten Ort verpflichtet werden. Eine Landesregelung, die etwa den Wohnsitz dort festlegt, wo Flüchtlinge aktuell bei der Zuweisung auf die Gemeinden wohnen, sei rechtswidrig und zudem nicht mit dem Bundesrecht vereinbar. Danach soll bei der Wohnsitzauflage auch die örtliche Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt berücksichtigt werden (AZ: 18 A 256/18 vom 05.09.2018). Die Verpflichtung, den Wohnsitz in dem Bundesland zu behalten, das für ihr Asylverfahren zuständig ist, ist nach Einschätzung des Gerichts integrationspolitisch sinnvoll. Mit der landesrechtlichen Bestimmung hingegen, nach der Flüchtlinge der Gemeinde zugewiesen werden sollen, in der sie zur Zeit der Zuweisung wohnen, überschreite das Land seine Kompetenzen. Das Gericht ließ keine Revision zu. Gegen die Entscheidung kann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. 

Digitale Angebote mit Gesundheitsinformationen für Flüchtlinge

Viele Menschen nutzen zur Informationsgewinnung und Kommunikation digitale Angebote. Auch für Flüchtlinge sind digitale Services neben gedruckten Materialien von Bedeutung. Mehrsprachige Internetseiten und „Apps“ für das Smartphone können den Zugang zu Informationen über Hilfemöglichkeiten erleichtern und zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung beitragen.

Der Deutsche Caritasverband e.V. hat eine Übersicht geprüfter fremdsprachiger Gesundheitsinformationen diverser Behörden, Organisationen und Institutionen für Flüchtlinge zusammengetragen – ohne Gewähr. Mehr

Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften

Save the Children e.V. weist auf ein neues Handbuch zu Schutz- und Spielräumen für Kinder in Flüchtlingsunterkünfte hin. Schutz- und Spielräume sollen Kindern in Flüchtlingsunterkünften anhand gezielter Aktivitäten und eines bedarfsorientierten Raumkonzepts ermöglichen, eine stabilisierende Routine zu finden, ihre Resilienz zu stärken und wieder Kind zu sein. Das Handbuch geht ausführlich auf die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren ein, beschreibt räumliche Bedingungen und fasst wesentliche Strukturen für den Praxisalltag zusammen.

Verschiedene Arten des Familiennachzugs

Bei der Entscheidung, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Familienangehörige zu einer in Deutschland lebenden Person nachziehen dürfen, ist die gesetzliche Grundlage des Aufenthaltstitels entscheidend. Auf einem Portal des Auswärtigen Amtes erfahren Sie Wesentliches zu den unterschiedlichen Arten des Familiennachzugs und seinen Bedingungen. Hier erfahren Sie darüber hinaus mehr über verschiedene Visaarten, speziell zu Arbeitsaufnahme oder Studium bzw. medizinischer Behandlung für Syrer. Mehr

Zahlen zu Familiennachzügen zu subsidiär Schutzberechtigten für den Monat August 2018

Am 10. September wurden die Zahlen zu Familiennachzügen zu subsidiär Schutzberechtigten für den Monat August 2018 bekannt. Statt bis zu 1.000, wie vereinbart, waren es gerade einmal 42 Visa, die im letzten Monat nach mehr als zweijähriger Wartezeit erteilt worden waren. Ab dem Jahr 2019 wird es auch keinen Ausgleich mehr geben, wenn die Zahl von 1.000 Fällen pro Monat nicht mehr erreicht werden sollte, auch wenn dies auf administrative Mängel zurückzuführen ist. 34.000 Angehörige haben bislang den Wunsch auf eine Familienzusammenführung mit subsidiär Schutzberechtigten geäußert. Prognosen u.a. vom „Institut für Arbeit und Berufsforschung“ der Bundesagentur für Arbeit  waren von ca. 60.000 Personen ausgegangen. Zusätzlich informierte die Bundesregierung, dass seit Anfang 2017 bis heute 260 Visa nach § 22 AufenthG erteilt wurden, wegen besonders krasser Härtebedingungen im Einzelfall. Zum Vergleich: Anfang April 2018 waren es 160 Visa nach § 22, 1.768 Personen hatten sich um ein solches Visum bemüht. 

Informationen für innerhalb der EU abgeschobene Personen

Das Raphaelswerk (ein Fachverband der Caritas) hat zwei Handreichungen für die Beratung von Schutzsuchenden, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien oder Griechenland überstellt werden, erarbeitet. In den „Informationen für Geflüchtete, die aufgrund der Dublin-Verordnung rücküberstellt oder abgeschoben werden“ finden Sie Infos zu:

  • Verfahren nach Wiedereinreise
  • Aufenthaltsrechtlicher Status
  • Asylverfahren
  • Pflichten und Rechte
  • Unterkunft, Gesundheitsversorgung
  • Adressen von Beratung und Unterstützung

Alleinerziehende Rückkehrende nach Serbien

Die Beratungsstelle der Caritas Serbien für Rückkehrende widmet ihren jüngsten Newsletter dem Thema alleinerziehende Frauen, die nach Serbien zurückkehren (müssen). Die Ausgabe enthält auch eine Checkliste zur Vorbereitung der Rückkehr:

  • Versuchen Sie Unterlagen zusammenzustellen, welche die häusliche Gewalt dokumentieren – z.B. polizeiliche Berichte, psychologische Gutachten u. ä.
  • Besprechen Sie mit der Betroffenen Möglichkeiten, ihr soziales Umfeld im Herkunftsland zu aktivieren – z.B. ihre Situation ihrer Verwandtschaft zu erklären und bei Verwandten oder Freunden eine Unterkunft für die erste Zeit nach der Rückkehr zu organisieren.
  • Informieren Sie die Betroffene, dass der Kindsvater nach serbischer Gesetzgebung in vielen Entscheidungen Mitspracherecht hat. Er hat das Recht zu wissen, wo sich seine Kinder aufhalten.
  • Bei in Deutschland geschiedenen Ehen dauert es ungefähr 6-9 Monate, bis die Scheidung auch in Serbien gerichtlich anerkannt ist. In dieser Zeit hat die Betroffene kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung vom Staat.
  • Wenden Sie sich an Organisationen, die Rückkehrerinnen in Not Unterstützung bieten, wie z.B. das Rückkehr- und Reintegrationsprogramm von SOLWODI oder „EVA“ - Projekt zur freiwilligen Rückkehr von Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Alle Ausgaben des Newsletters mit hilfreichen Tipps sowohl für Helfersysteme als auch für Betroffene selbst finden Sie hier.

Lexikon des Dialogs – kostenlose Arabischausgabe verfügbar

Bereits 2016 ist im Herder Verlag das "Lexikons des Dialogs. Grundbegriffe aus Christentum und Islam" erschienen. Es ist als E-Book und Taschenbuch in den Sprachen Deutsch, Englisch und Türkisch im Buchhandel erhältlich. Christliche und muslimische Autoren erklären theologische Grundbegriffe wie z. B. Gott, Erlösung, aber auch gesellschaftspolitische Begriffe wie Sexualität, Demokratie Toleranz oder Religionsfreiheit. Es soll sich dabei um eine allgemein verständliche Erklärungsweise handeln, bei der die Perspektive der jeweiligen Kultur eingenommen wird, nicht um eine religionswissenschaftliche Darstellungsweise.

Nun will die Eugen-Biser-Stiftung eine arabischsprachige Taschenbuchversion herausgeben. Sie wird nicht über den Buchhandel vertrieben werden, sondern soll kostenfrei Multiplikatoren in der Integrationsarbeit und Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll ein Beitrag zur Integration arabischsprachiger Flüchtlinge geleistet werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den bereits vorliegenden Ausgaben und können die Online-Version einsehen. Im Idealfall sollen Organisationen und Institutionen ihre Bedarfe – durchaus auch in größerer Anzahl – an die Stiftung melden: Telefon: +49-89-18 00 68-20, E-Mail:

 

Aktualisierungen auf unserer Homepage

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir aus gegebenem Anlass folgende Beiträge auf unserer Homepage aktualisiert haben:

  1. Ihr Weg zu den früheren Ausgaben des Newsletters. Mehr
  2. Übersicht von Projekten und Initiativen zur Vermittlung Geflüchteter in Arbeit und Ausbildung. Mehr

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion: , Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                     , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.