November 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe,

anlässlich des 100. Jahrestages des Endes des Ersten Weltkrieges, des 80. Jahrestages der Reichspogromnacht und auf dem Hintergrund eines weltweit erstarkenden Nationalismus, anwachsender ausländerfeindlicher Positionen und Abwertung von einzelnen Gruppen in Deutschland, stellt sich die Frage, wie unsere Gesellschaft auf Nationalismus, Hetze, Rassismus, Judenhass reagieren soll. Präsident Macron hat am 11.11.2018 das Gedenken an das Ende des Ersten Weltkriegs in Paris dazu genutzt, vor der Überhöhung der eigenen Nation, der Herabwürdigung der anderen und einem ängstlich-aggressiven Rückzug auf sich selbst, der leicht in neuer Gewalt explodieren könne, zu warnen. Bundeskanzlerin Merkel betonte am 09.11. in der großen Synagoge in Berlin, dass es zum Schutz der Demokratie Pflicht des Staates sei, "entschlossen und konsequent gegen Verunglimpfungen und Ausgrenzungen, Antisemitismus, Rassismus und Rechtsradikalismus vorzugehen“. Sie beendete ihre Rede mit einem Auftrag an alle Demokraten im Land: "Wir gedenken mit dem Wissen, dass Grenzüberschreitungen und Verbrechen zuzuschauen, in letzter Konsequenz bedeuten, mitzumachen." Und: "Wir gedenken in der Überzeugung, dass die demokratische Mehrheit wachsam bleiben muss."

Ihr Einsatz für geflüchtete Menschen ist ein wichtiger Beitrag auch für diese Wachsamkeit und die Bereitschaft, nicht weg- sondern hinzuschauen.

Mit freundlichen Grüßen, herzlichem Dank und guten Wünschen für Ihr Engagement

Ihr Redaktionsteam

1. Qualifizierungsangebot des Erzbistums für Multiplikatoren

Gerne möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf ein Fortbildungsangebot des Erzbistums für Ansprechpartner für Ehrenamtliche oder Engagement-Interessierte richten. Bereits seit 2016 organisiert das Referat Ehrenamtsförderung im Erzbischöflichen Generalvikariat in Kooperation mit dem bundesweit agierenden Expertennetzwerk Beratergruppe Ehrenamt erfolgreich „Grundkurse Ehrenamtsförderung“ und „Aufbaukurse Ehrenamtsentwicklung“. Zielgruppe sind Haupt- und Ehrenamtliche in allen Feldern des freiwilligen Engagements. Auch Engagierte Personen aus dem Kontext Flüchtlingshilfe sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Im Grundkurs erfahren die Teilnehmenden Wesentliches über die Grundlagen des ehrenamtlichen Engagements und dessen Begleitung. Der Aufbaukurs umfasst 3 Module von je 3 Tagen und vermittelt den Teilnehmenden die Methodik, die Instrumente und die Wege zur Implementierung eines systematischen Freiwilligenmanagements. Absolventen erhalten das Zertifikat Freiwilligenmanager/in.

Im nächsten Grundkurs – Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs – sind einige wenige Plätze frei. Dieser findet vom 21. bis 23. Februar 2019 in Schwerte statt. Sämtliche Kosten werden vom Erzbistum Paderborn übernommen. Mehr im Flyer.

2. Migration ist Auslöser populistischer Wahlerfolge, nicht die Ursache

Das „Mercator Forum Migration und Demokratie“ an der TU Dresden hat eine Studie zum Zusammenhang von Migration und Populismus veröffentlicht. Sie untersucht die beachtlichen Wahlerfolge rechtsgerichteter Parteien in ausgesuchten europäischen Ländern. Das Autorenteam kommt zur Feststellung, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ den Rechtsruck zwar verstärkt hat, aber nicht dessen Ursache ist. Interessant ist auch der Hinweis auf die Rolle der Medien, die die Migrationsfrage gezielt politisieren würden und dazu geführt hätten, dass Migration von so vielen Europäern wie noch nie als eines der wichtigsten Probleme wahrgenommen wird. Der Politik empfehlen die Forscher unter anderem die Deutungshoheit im öffentlichen Diskurs wieder zu erlangen, Diskussionen um das Thema Migration zu versachlichen, Potentiale der Bildungsarbeit auszuschöpfen und vor Ort Begegnungsräume zu schaffen. Mehr

Hinsichtlich der Ausländerfeindlichkeit hingegen kommt eine Langzeitstudie der Uni Leipzig zu einem düsteren Ergebnis: Fast jeder dritte Deutsche vertritt ausländerfeindliche Positionen und die Abwertung von einzelnen Gruppen ist gestiegen, so das Resümee der Forscher in einer Pressemitteilung vom 7. November 2018.

3. Familieneinheit wirkt sich positiv auf Integration aus

Eine Binsenweisheit ist jetzt mit einer wissenschaftlichen Studie belegt worden: Flüchtlinge, die mit Familie in Deutschland leben, sind zufriedener mit ihrem Leben – und integrationsfähiger. Das hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) neulich festgestellt. Dafür wurden die Daten von 3.386 Personen unter die Lupe genommen, die zwischen 18 und 49 Jahre alt und zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland eingereist waren. Fazit: „Befindet sich die Kernfamilie in Deutschland …, sind die Geflüchteten messbar zufriedener mit ihrem Leben. Diese Befunde bestätigen sich auch dann, wenn weitere potentielle Faktoren für das Wohlbefinden berücksichtigt werden. Für eine gelungene Migrations-, Integrations- und Familienpolitik sollten diese Erkenntnisse stärker beachtet werden – nicht zuletzt in der Debatte um den Familiennachzug.“

4. Familiennachzug - Regierung verzögert Umsetzung von EuGH-Urteil, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach ihrer Volljährigkeit nicht ihr Recht auf Familienzusammenführung verlieren

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist sechs Monate alt und klar formuliert: Jugendliche haben auch nach Eintritt der Volljährigkeit Anspruch auf Nachzug ihrer Eltern. Die Bundesregierung hat das Urteil nach einem halben Jahr immer noch nicht umgesetzt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über einen Fall aus den Niederlanden keine Bindungswirkung für Deutschland entfalte. Jugendliche können demnach ihre Eltern nicht nachholen, wenn sie 18 Jahre alt werden, bevor über ihren Antrag auf den Nachzug der Eltern entschieden wird. (AZ: C-550/16) Das Auswärtige Amt betonte, Anträge von Jugendlichen, die bald volljährig werden, würden prioritär geprüft. Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug bei eingetretener Volljährigkeit mit Stand von Oktober 2018 gibt es hier.

5. Bundesregierung zur Situation unbegleiteter Minderjähriger

Die Bundesregierung hat den Bundestag am 19.09.2018 über die Situation unbegleiteter Minderjähriger unterrichtet. Der Bericht beruht auf einer Abfrage bei den Bundesländern und beschreibt die Situation zu Beginn des Jahres 2018. Im Dezember 2016 wurden 1.306 Kinder und Jugendliche vorläufig in Obhut genommen. Im Januar 2018 waren es 557 Personen. Insgesamt erhielten 54.732 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige, die ursprünglich unbegleitet eingereist waren, Ende 2017 Unterstützungsmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. In den Jahren 2016 und 2017 wurden für etwa 80% der unbegleiteten Minderjährigen Asylanträge gestellt. Die Jugendämter sind seit November 2015 zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet, wenn dies im Interesse der betroffenen Jugendlichen ist. Der Bericht (BT-Drs.19/4517) enthält auch Infos zum Verfahren der Inobhutnahme in den einzelnen Bundesländern und zu Lebenslagen der unbegleiteten Minderjährigen. Mehr

6. Handbook Germany – Orientierungshilfe im Alltag

Spätestens seit 2015 sind zahlreiche Apps, Internetportale und sonstige Medien entwickelt worden, um geflüchteten Menschen die Orientierung in Deutschland zu erleichtern. Gut so! Doch das Angebot ist mittlerweile so unübersichtlich geworden, dass man vor lauter Bäume den Wald nicht mehr sieht. Manches Angebot geht außerdem an den Bedürfnissen der Zielgruppe vorbei.

Mit dem Projekt „Handbook Germany“ versucht das Journalistennetzwerk „Neue Deutsche Medienmacher“ einen anderen Weg: In aktuell sieben Sprachen stellen sie Informationen übersichtlich geordnet und an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientiert zur Verfügung. Die Nutzung ist für Smartphones optimiert. Unter anderem werden Themen wie Asyl, Wohnung, Gesundheit, Arbeit, Recht, Ausbildung, Kita, Studium und Mobilität teilweise von Menschen erklärt, die aus eigener Erfahrung berichten. „Wir wissen wie es ist, wenn Deutschland zur neuen Heimat wird, denn viele von uns haben diese Erfahrung gemacht. Und wir kennen die Fragen, die sich stellen, wenn man neu anfängt“, heißt es bei der Vorstellung des Projekts.

7. Traumatisierte Flüchtlinge müssen behandelt werden - Flüchtlinge belasten Gesundheitssystem „wenig“

Drei Viertel der in Deutschland lebenden Flüchtlinge haben traumatische Erfahrungen gemacht, die sich bei vielen auf ihre Gesundheit auswirken. Vor allem die psychischen Leiden müssten behandelt werden, heißt es in einer am 30.10.2018 veröffentlichten Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK. Die traumatischen Erlebnisse verdoppeln der Studie zufolge die gesundheitlichen Probleme im Vergleich zu den Flüchtlingen, die keine Gewalt erleiden mussten. Hochgerechnet auf die in Deutschland lebenden Flüchtlinge haben 600.000 Menschen verschiedenste Formen von Gewalt erlebt, viele mehrfach. Laut der Erhebung belasten Flüchtlinge das Gesundheitssystem Deutschlands wenig. Sie seien, von den Traumatisierungen abgesehen, kaum chronisch krank und noch sehr jung. Die Beiträge, die der Staat für Flüchtlinge zahle, seien momentan deutlich höher als die durch sie verursachten Gesundheitsausgaben. Der Erhebung zufolge sind rund 150.000 Menschen aufgrund der erlittenen Gewalt behandlungsbedürftig, auch in Hinblick auf eine Verbesserung der Integrationschancen der Betroffenen. Flüchtlingen steht in den ersten 15 Monaten in aller Regel nur eine Minimalversorgung zu.

8. Neuer Leitfaden zum Umgang mit Trauma bei Geflüchteten erschienen

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF) hat den Praxisleitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ herausgegeben. Dieser richtet sich an haupt-und ehrenamtliche Personen in der Flüchtlingshilfe gleichermaßen. Er bietet Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht, geht ein auf strukturelle Bedingungen der Psychotherapie mit Geflüchteten, Umgang mit Traumasymptomen und Stabilisierung in Belastungssituationen, Selbstreflexion bezüglich der eigenen Position und Arbeit, Vorgehen bei Gewaltvorfällen, Krisen und Suizidalität, sowie auf Selbstfürsorge. Die Broschüre können Sie gegen eine Versandkostenpauschale bestellen oder hier herunterladen.

9. Kurzfilme zu Gesundheitsthemen für Menschen mit Migrationsgeschichte

Die DRK-Soziale Dienste OWL gGmbH weisen auf mittlerweile neun mehrsprachige Filme in den Hauptherkunftssprachen hin. Diese sollen zugewanderten Menschen ermöglichen, sich besser über das Gesundheitswesen, medizinische Versorgung und Prävention zu informieren. Sie können außerdem die Arbeit von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe, im Gesundheitswesen sowie von Sprach- und Integrationskursen unterstützen. Aktuell werden folgende Themen behandelt: Gesundheitssystem, Schwangerschaft und Geburt, Schutz vor Infektionen, psychische Gesundheit, Kindergesundheit, gesunde Zähne, Krebsvorsorge, Gesundheitsversorgung für neu ankommende Asylsuchende, Suchthilfe. Die Filme können hier sowohl angesehen als auch kostenfrei heruntergeladen werden.

Außerdem klärt das Max-Planck-Institut in sieben Sprachen über Flucht und Trauma auf. Der Kurzfilm besteht aus Bildern, die zeigen, dass Schlafstörungen, Grübeln oder auch körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Atemnot Symptome einer psychischen Erkrankung sein können. Gleichzeit geht er auf die Behandlungsmöglichkeiten ein. Den Kurzfilm „Flucht und Migration“ können Sie hier ansehen oder kostenlos herunterladen.

Schließlich finden Sie Gesundheitsinformationen in verschiedenen Sprachen auch auf dem Portal des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen.

10. Vermittlung in Arbeit und Ausbildung – Good-Practice-Beispiele

In den zurückliegenden Ausgaben haben wir immer wieder das Thema Vermittlung in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen zwei gelungene Beispiele aus Münster und Berlin empfehlen.

Das Projekt MAMBA unterstützt seit 2008 in Münster und im Münsterland Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt unabhängig vom Aufenthaltsstatus bei der Integration in den Arbeitsmarkt, indem es arbeitsuchende Menschen und Unternehmen zusammenbringt. Mehr

Gegründet durch zwei Kinder aus ehemaligen Gastarbeiterfamilien setzt sich der Verein „Kein Abseits e.V.“ für die Integration von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund in Berlin ein. Die Gründerinnen machen sich für eine chancengerechte Gesellschaft stark, „in der jede*r – unabhängig von der eigenen (sozialen) Herkunft – einen erfolgreichen und glücklichen Bildungsweg bestreiten kann und dabei ausreichend Unterstützung erhält, um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen“. Mehr

11. Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung weist diese auf die vielfältige Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse hin (Stand 24.10.2018). Sie hängt zum einen davon ab, ob es sich um berufliche, akademische oder schulische Abschlüsse handelt, zum anderen aber auch davon, in welchem Beruf die antragstellenden Personen in Deutschland tätig werden wollen. Unterschieden wird zwischen reglementierten und nichtreglementierten und darüber hinaus zwischen landes- und bundesrechtlich geregelten Berufen. Ein umfassender Zuständigkeitsfinder wird im Internet unter www.nrw-ea.de angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz hier.

12. Best Practice: Wie Integration in Deutschland gelingen kann

Ein Projekt von „Condrobs“, einem überkonfessionellen Träger für soziale Hilfsangebote in Bayern, gilt aktuell als herausragendes Projekt für die Integration von geflüchteten Menschen und Einheimischen. Seit drei Jahren leben Studenten und 61 unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Geflüchtete unter einem Dach zusammen. Alle Bewohner leben hier das Motto „keiner geht verloren“. Mehr

13. Förderung von Projekten durch das Land ist möglich

Die Landesregierung hat die Fortsetzung des Förderkonzeptes „KOMM-AN NRW“  auch für das Jahr 2019 angekündigt. Wie auch in den Vorjahren können daran alle Kommunalverwaltungen, Vereine, Initiativen in den Städten und Gemeinden in NRW partizipieren und Fördermittel für Maßnahmen der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten beantragen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Kompetenzzentrums für Integration. Ihr Ansprechpartner vor Ort ist das zuständige Kommunale Integrationszentrum.

14. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt keine Stillhaltezusagen mehr

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt gegenüber den Verwaltungsgerichten keine Zusicherung mehr darüber ab, dass bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren auf Abschiebungen verzichtet wird. Begründet werde dies lt. eines Berichts in ASYL MAGZIN 10-11/2018 in einem Brief des BAMF an die Oberverwaltungsgerichte damit, dass die Ausländerbehörden für den Vollzug der Abschiebungen zuständig seien und nur sie daher die Angaben machen könnten, die für die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses entscheidend seien. Infolge des Schreibens des BAMF seien einzelne Verwaltungsgerichte bereits dazu übergegangen, in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Zwischenmitteilungen zu erlassen, in denen den Behörden die Abschiebung bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag untersagt wird.

15. Neuer Überblick zum Dublinverfahren

Das Projekt „Asylum Information Database“ (AIDA) zeigt in seinem aktuellen Bericht zum Dublinverfahren für das erste Halbjahr 2018 in Europa, dass das Dublinverfahren weiterhin „Germany’s Game“ bleibe. So hat Deutschland im ersten Halbjahr mehr als 30.000 Übernahmeersuche an andere Staaten gerichtet und so die mit Abstand meisten Dublinverfahren innerhalb Europas betrieben. Laut des Berichts wiesen im Vergleich zu anderen Ländern die von Deutschland angestrengten Dublinverfahren einen geringen „Wirkungsgrad“ auf. So stieg die Zahl der tatsächlich erfolgten Überstellungen (etwa 4.900) zwar leicht an, noch immer führten aber nur 15% der Übernahmeersuche Deutschlands zu einer Überstellung der betroffenen Personen.

In der Gesamtbetrachtung kommt der AIDA-Bericht zu dem Ergebnis, dass das Dublinverfahren auch im ersten Halbjahr 2018 für die meisten europäischen Staaten auf ein „Nullsummenspiel“ hinauslaufe, da sie ähnlich viele Menschen in andere Staaten abgeschoben hätten wie umgekehrt zu ihnen überstellt worden seien. Mehr

16. Noch 100.000 Asyl-Überprüfungen in diesem Jahr

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird in den kommenden knapp drei Jahren Schutztitel von insgesamt 800.000 Asylbewerbern überprüfen. Stellt sich heraus, dass der Fluchtgrund nicht mehr fortbesteht, wird der Schutztitel entzogen. Das BAMF muss einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge die Schutztitel von insgesamt 800.000 anerkannten Asylbewerbern überprüfen. In diesem Jahr sollten noch etwa 100.000 Prüfungen vorgenommen werden. Für das kommende Jahr werden demnach etwa 400.000 und für 2020 rund 300.000 der sogenannten Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen erwartet. Der Hintergrund ist, dass Asylbewerber nur befristet Schutz erhalten, bis ihr Fluchtgrund entfallen ist. Das BAMF hat nach der Anerkennung drei Jahre Zeit, den Fortbestand des Fluchtgrunds, zum Beispiel Bürgerkrieg, zu prüfen und gegebenenfalls den Schutztitel wieder zu entziehen. Geschieht dies nicht, erhalten die Schutzberechtigten in der Regel dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Nachdem das BAMF in den vergangenen Jahren laut Bericht kaum Prüfungen vorgenommen hatte (2017: 2.527 Entscheidungen), prüfte es in diesem Jahr deutlich häufiger. Bis Ende Juni lagen lt. „Welt am Sonntag“ in circa 99 Prozent der Fälle keine „Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme“ vor. Bereits im Jahr 2015 habe diese Quote bei 95 Prozent gelegen.

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass der Bundestag eine weitere Änderung des Asylgesetzes beschlossen hat. Im Rahmen der Beratungstätigkeit sollte beachtet werden, dass die Mitwirkungspflicht nunmehr auch im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich statuiert wurde. Anerkannte Flüchtlinge, die in diesem Kontext zu Amtsterminen nicht erscheinen oder z.B. bei der Klärung ihrer Identität nicht in ausreichendem Maße mitwirken, können mit Zwangsgeldern belegt werden. Außerdem kann über den Widerruf nach Aktenlage entschieden werden. Bislang galt die Mitwirkungspflicht „nur“ für Asylbewerber im Asylantragsverfahren.

17. Welche Wege gibt es aus der Duldung?

Die Möglichkeiten, um in Deutschland einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erlangen, sind sehr unterschiedlich. In der Flüchtlingshilfe gehört die Aufenthaltserlaubnis infolge einer Asylanerkennung zur gängigsten Form. Daneben gibt es Aufenthaltstitel, die unabhängig eines Asylverfahrens erteilt werden können: Aufenthaltserlaubnis für Bürgerkriegsflüchtlinge, Studierende, Familienangehörige und zu sonstigen Zwecken, sowie Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte und für Inhaber einer Blue Card.

Eine besondere Zielgruppe stellen geduldete Menschen dar. Für viele von ihnen kennt das Aufenthaltsgesetz Wege und Möglichkeiten, wie sie die aufenthaltsrechtliche Ungewissheit beenden können. Doch bei Weitem nicht alle können davon profitieren – aus sehr unterschiedlichen Gründen, wie in einem aktuellen Artikel des MEDIENDIENST Integration deutlich wird. Mehr

18. Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung

Im Beratungsalltag taucht immer wieder die Frage nach Vorlage von Dokumenten, die die Identität der Person klären sollen oder nach der Pflicht zur Mitwirkung bei Passbeschaffung auf. Ob eine solche Mitwirkungspflicht besteht, hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus der betroffenen Person ab (Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte oder für GFK-Flüchtlinge). Die Erfüllung dieser Pflicht oder die Vorlage vorhandener Dokumente kann in unterschiedlichen Kontexten eine zentrale Rolle spielen (z.B. Aufenthaltsbeendigung, Ausbildungsduldung, Eheschließung, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung …).

Ein neuer Leitfaden, herausgegeben vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück und vom Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen, geht auf die rechtlichen Grundlagen bei den einzelnen Gruppen ein, klärt über evtl. bestehende Mitwirkungspflicht, aber auch über Vorteile freiwilliger Mitwirkung, auf und benennt mögliche Rechtmittel. „Bei der Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen muss im jedem Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit die/der Einzelne rechtlich verpflichtet ist, bei der Beschaffung von einem Reisepass oder Passersatzpapieren mitzuwirken“, so die Autoren des Leitfadens.

19. Menschen im Kirchenasyl gelten nicht als „flüchtig“

In der August-Ausgabe hatten wir über die verschärften Bedingungen fürs Kirchenasyl berichtet; nähere Informationen dazu finden Sie unter anderem auf unserer Homepage. Nach wie vor strittig ist die Deutung mancher Behörden, ob Menschen, die sich im Kirchenasyl befinden und deren Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist, als „untergetaucht“ gelten und damit die Überstellungsfrist sich von sechs auf 18 Monate verlängert. Bereits am 16. Mai 2018 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Frage verneint (20 ZB 18.50011). Am 16. Oktober 2018 hat auch das Verwaltungsgericht Trier den Eilanträgen von sechs Sudanesen stattgegeben und beschlossen, dass sie nicht als „flüchtig“ gelten, weil der Aufenthaltsort im Kirchenasyl sowohl dem BAMF als auch der zuständigen Ausländerbehörde bekannt war (7 L 5184/18.TR).

 20. Landesaufnahmeprogramme für Flüchtlinge

In der Ausgabe 2018-05 hatten wir darauf hingewiesen, dass Deutschland sich in diesem und im nächsten Jahr mit je 10.200 Plätzen am EU-Umsiedlungsprogramm beteiligt. In diesem Rahmen haben auch die Bundesländer nach wie vor die Möglichkeit, eigene Landesaufnahmeprogramme in Absprache mit dem Bundesministerium des Innern zu erlassen. Ausgehend von einem Beschluss des Bundestages vom 28.06.2013 hatten alle Bundesländer, mit Ausnahme von Bayern, eigene Landesaufnahmeprogramme für die legale Einreise von Flüchtlingen aus Syrien eingerichtet. Aber wie fast alle Bundesländer hat NRW seine Landesaufnahmeprogramme im Jahr 2015 auslaufen lassen. Die Landesaufnahmeprogramme von Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen laufen bis Ende 2018 noch weiter. Darauf weist das Internetportal resettlement.de hin.

21. Kommende-Projekt ruft zum christlich-muslimischen Dialog auf

Mit Fragen der Integration, Extremismusprävention und interkultureller Verständigung in Europa und Deutschland befasst sich ein Projekt des kath. Sozialinstituts Kommende. Als Abschluss eines interreligiösen Projektes unter der Leitung der Politikwissenschaftlerin Gianna Di Bella ist ein Dokumentarfilm entstanden, der deutlich macht, dass unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen eine Chance sein können, wenn gemeinsame demokratische Grundwerte eingehalten werden. Insbesondere an Gemeinden, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen gilt das Angebot einer Vorführung mit anschließender Diskussion mit einigen der Autoren. Eine ausführlichere Beschreibung und den Link zum YouTube-Film „Europa und Migration. Frieden, aber wie?“ finden Sie auf unserer Website hier.

22. Einladung zu einem Vortragabend in der Kommende

„Konkurrenz durch Integration? Wünsche – Bedarfe – Erfahrungen“ lautet der Titel eines Vortragabends in der Kommende Dortmund. Insbesondere Interessenten aus dem näheren Umfeld sind am Montag, 3. Dezember 2018 von 17.00 bis 20.00 Uhr zu zwei Fachvorträgen mit anschließendem Austausch eingeladen. Referenten sind Wolf-Gero Reichert, Geschäftsführer Hauptabteilung Weltkirche der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Andrea Wegler, Zentralinstitut für Regionenforschung, FAU Erlangen–Nürnberg. Ihre Themen: „Hilfreich bei der Integration vor Ort? Wünsche und Bedarfe von Geflüchteten im Realitätstest“ und: „Konkurrenz um Arbeitsplätze? Herausforderungen für Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern.“

Anmeldung und Informationen bei Lioba Hey, E-Mail: oder telefonisch 0231 206050 und hier.

23. Wanderausstellung ist wieder verfügbar

Mitte 2017 haben wir die Wanderausstellung „Gott liebt die Fremden“ für  Schulen, Gemeinden und andere Einrichtungen im Erzbistum Paderborn angeschafft. Seitdem war sie fast ununterbrochen unterwegs. Ab Anfang 2019 kann sie wieder gebucht werden.

Auf 12 Tafeln (Roll-Ups, 80x210 cm) wird an prominente biblische Fremde erinnert. Die Ausstellung stellt die biblischen Schutzgebote für Ausländerinnen und Ausländer zusammen und schlägt die Brücke zu konkreten Handlungsorientierungen heute. Gastfreundschaft bringt Segen! Das gilt für den barmherzigen Samariter genauso wie für uns heute in der Begegnung mit Asylsuchenden. Interessierte Einrichtungen können die Ausstellung zu sich holen. Sie ist denkbar einfach handhabbar und kann in Innenräumen überall im Handumdrehen aufgebaut werden. Am sinnvollsten ist es, wenn die Wanderausstellung durch ein Begleitprogramm flankiert wird. Gerne stellen wir eine Infobroschüre zur Verfügung. Die Ausleihe erfolgt über das Sekretariat des Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen. Kontakt: Frau Welslau, Tel. 05251/209-234, E-Mail: . Weitere Infos und den Kalender finden Sie auf unserer Homepage hier.

 _____________

Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                  
, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.