Mai 2023
1. Digitaler Austausch mit dem Flüchtlingsbeauftragten
Nach den Sommerferien werden wir interessierte Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn zu einem digitalen Austausch mit dem Flüchtlingsbeauftragten einladen. Dadurch soll neben einem direkten Austausch mit dem Flüchtlingsbeauftragten die Vernetzung der Akteure untereinander gefördert werden. Interessierte können sich unter in den Verteiler aufnehmen lassen.
2. Flüchtlingsgipfel: Einigung mit weitreichenden Konsequenzen
Am 10.05.2023 fand der sogenannte Flüchtlingsgipfel statt. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf geeinigt, dass der Bund einmalig eine Milliarde für die Versorgung und Betreuung von Geflüchteten zur Verfügung stellt. Soweit so gut. Was wenig im Fokus stand, sind Beschlüsse, die in nächster Zeit weitreichende harte Konsequenzen für die Arbeit mit Geflüchteten haben. Das Ganze hat ausgerechnet am 30. Jahrestag der Grundgesetzänderung mit Aushöhlung des Asylrechts einen negativen Beigeschmack. Einige Schlagwörter: Kontrolle und Schutz der Außengrenzen, Verschärfungen bei Dublin-Überstellungen, Verlagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen, Stärkung der EU-Grenzschutzbehörde Frontex, mehr Grenzkontrollen, Ausweitung von Abschiebungshaft, erleichtertes Eindringen von Behörden in Gemeinschaftsunterkünften. Auch der Deutsche Caritasverband sieht die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels kritisch. In einer Mitteilung hat der DCV die besonders kritischen Aussagen im Beschlusspapier hervorgehoben: Geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) (S. 6), beschleunigte Verfahren für Asylbewerber*innen aus Georgien und Moldau (S. 9), die Aussagen zu „konsequenten Rückführungen“ (S. 12), Neuregelungen zum Ausreisegewahrsam oder zur Abschiebung aus Flüchtlingsunterkünften (S. 13). Die Liste lässt sich fortsetzen. Pro Asyl hat ebenfalls eine umgehende Analyse des Gipfels vorgenommen und massive Kritik daran geübt.
3. Deutscher Caritasverband und andere NGOs: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes!
Anlässlich der Ende April bekannt gewordenen Position der Bundesregierung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit mehr als 50 anderen Organisationen einen Appell an die Regierung gerichtet, in dem sie dazu auffordern, der humanitären Verantwortung im Flüchtlingsschutz gerecht zu werden und die getroffenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Gemeinsam setzen sich die Organisationen für menschenwürdige und faire Asylverfahren, für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union und für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme ein. Mehr
Im Zuge der Veröffentlichung des Appells hat der Deutsche Caritasverband außerdem eine Pressemeldung herausgegeben, in der auch Bezug genommen wird auf das gemeinsam von DCV, Jesuitenflüchtlingsdienst (JRS) und Kommissariat der deutschen Bischöfe verfasste Schriftstück über einen Vorschlag für ein praktikables gemeinsames europäisches Asylsystem.
4. FAQ zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Neulich wurde bekannt, dass die Bundesregierung entgegen ihrer Aussagen im Koalitionsvertrag sich an massiven Verschärfungen im Asylsystem auf EU-Ebene beteiligen möchte. Eine Vorentscheidung dazu soll am 8. und 9. Juni auf dem EU-Rat für Inneres fallen. Mit dem Gesetzespaket drohen Schutzsuchenden Grenzverfahren unter Haftbedingungen sowie eine Verschärfung des Dublin-Systems. Letztlich geht es um die Aushebelung des Flüchtlingsschutzes. Pro Asyl hat zum Thema eine Sonderseite eingerichtet und beantwortet dazu die wichtigsten Fragen. Mehr
5. UkraineAufenthÜV um ein Jahr verlängert
Sowohl Ukrainer*innen als auch ausländische Staatsangehörige, die sich vor dem 24.02.22 in der Ukraine aufgehalten haben, konnten bis zum 31.05.2023 ohne Visum nach Deutschland einreisen und bis zu 90 Tage hierbleiben. Diese Verordnung (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung) wurde nun bis zum 02.06.2024 verlängert. Wer bis dahin die vollen 90 Tage ohne Visum hierbleiben möchte, muss bis spätestens 03.04.2024 eingereist sein. Danach entsprechend weniger, falls die Verordnung nicht erneut verlängert wird. Mehr
6. Das Bürgergeld und Neuerungen ab Juli 2023
Seit Januar 2023 erhalten alle Menschen Bürgergeld, die bisher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben. Anspruchsberechtigt sind Erwerbsfähige, die nicht ausreichend Einkommen erzielen, Menschen, die keine Arbeit haben oder mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken und für die andere, vorrangige Leistungen (wie Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind, um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Auch Personen, die nicht arbeiten können, die aber mit Bürgergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenleben, können Bürgergeld erhalten, sofern sie finanzielle Unterstützung benötigen. Ab 01.07.2023 können Anspruchsberechtigte leichter beim Erwerb sogenannter Grundkompetenzen, wie bspw. Lesen, Schreiben, Rechnen, gefördert werden. U.a. Weiterbildung, höherer Freibetrag, Karenzzeit, Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche, Kooperationsplan und Coaching sind weitere wichtige Themen, die bei der Beratung und Beantragung des Bürgergelds wichtig sein können. Eine Broschüre des BMAS gibt einen guten und verständlichen Überblick über das Bürgergeld und Chancen, die sich daraus ergeben können. Mehr
7. Zum Umgang mit Ablehnungsbescheiden und Abschiebungsandrohungen
Die Broschüre des Flüchtlingsrat NRW „Konfrontiert mit dem Ablehnungsbescheid. Was nun?„ ist eine gute Informationsquelle im Kontext der Beratung und Begleitung von Menschen im Asylverfahren. Im Mai 2023 wurde sie aktualisiert. Neben allgemeinen Erklärungen zum Ablehnungsbescheid erfahren Sie Wertvolles über weitere Schritte und Handlungsmöglichkeiten wie Duldung, Bleiberecht zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und aus humanitären oder familiären Gründen, Chancen-Aufenthaltsrecht, Härtefallantrag, Petitionsausausschuss oder Kirchenasyl.
8. Erzbistum verdoppelt die Ausgaben für die Flüchtlingshilfe
Seit 2015 ermittelt die Deutsche Bischofskonferenz bundesweit die Zahlen, Daten und Fakten aus allen 27 Diözesen. Diese werden jährlich auf dem Katholischen Flüchtlingsgipfel der Öffentlichkeit präsentiert und anschließend hier veröffentlicht. Insbesondere in Folge des Ukraine-Krieges hat das Erzbistum Paderborn in 2022 doppelt so viel Mittel zur Verfügung gestellt wie die Jahre davor. Während in den beiden Jahren davor die Ausgaben bei 1,5 Millionen lagen, wurden im vergangenen Jahr über 3,2 Millionen für Personal, Projekte und Maßnahmen im In- und Ausland bereitgestellt.
9. Klimawandel und Migration: SVR-Jahresgutachten 2023
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat neulich sein Jahresgutachten „Klimawandel und Migration: Was wir über den Zusammenhang wissen und welche Handlungsoptionen es gibt“ vorgestellt. Es untersucht, wie der Klimawandel das globale, regionale und lokale Migrationsgeschehen beeinflusst und welche Erfordernisse sich hieraus für migrations- und flüchtlingspolitisches Handeln ergeben. Das Gutachten enthält ein Bündel an Maßnahmen, aus dem Spektrum der Migrationspolitik und betont, dass diese als Bausteine einer größeren Gesamtstrategie zu verstehen sind, zu der auch Maßnahmen etwa aus dem Bereich der Klimaaußenpolitik sowie der Entwicklungspolitik gehören. Ein koordiniertes Handeln über Ressortgrenzen hinweg ist dabei unabdingbar. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels erfordern schließlich rasches Handeln auf allen politischen Ebenen und in vielen Politikfeldern, aber auch in Wirtschaft und Gesellschaft. Entscheidend wird sein, in welchem Maße und wie schnell es gelingt, den CO2-Ausstoß weltweit zu begrenzen. Mehr
10. Anmeldungen zum Kath. Flüchtlingsgipfel noch möglich
Am 15.06.2023 findet der 7. Kath. Flüchtlingsgipfel in Berlin statt. Interessierte können sich bis zum 09. Juni anmelden. Seit 2016 lädt der Sonderbeauftragte DBK für Flüchtlingsfragen die Öffentlichkeit und Engagierte zu einem Austausch über aktuelle Themen und Herausforderungen in der Arbeit mit und für Geflüchtete ein. Die Teilnahme ist kostenlos und die Fahrtkosten können unter Umständen aus dem Flüchtlingsfonds bezuschusst werden. Der diesjährige Katholische Flüchtlingsgipfel widmet sich den Anliegen vulnerabler Schutzsuchender. Es geht um die Herausforderungen, mit denen sich diese Personengruppe konfrontiert sieht, aber auch um konkrete Handlungsansätze. Der Flüchtlingsgipfel beginnt mit einführenden Impulsen zum Thema „Vulnerabilität im Kontext von Flucht und Migration“ aus politischer und rechtlicher sowie aus theologischer Perspektive. In mehreren Arbeitsgruppen wird anschließend die Situation unterschiedlicher Gruppen von vulnerablen Geflüchteten in den Blick genommen, darunter Menschen mit Behinderung, Betroffene von Menschenhandel und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Veranstaltung endet mit einer hochkarätigen Podiumsdiskussion zu aktuellen Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik. Anmelden können Sie sich unter https://www.dbk.de/7-katholischer-fluechtlingsgipfel. Das Programm finden Sie hier . Weitere Informationen erteilt das DBK-Sekretariat, Michaela Mokry, Tel.: 0228/103-498, E-Mail:
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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,