Mai 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn!
„Vertrauen in die Demokratie stärken“ lautet der Titel des gemeinsamen Wortes der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD. Zum Thema Demokratie im Zeichen von Migration sprechen die obersten Kirchenvertreter Deutschlands von einer merklichen Abkühlung des gesellschaftlichen Klimas und von einer Verschärfung politischer Auseinandersetzungen in letzter Zeit. Diese Verschärfungen werden voraussichtlich in einem Dutzend neuer Gesetzesinitiativen, die in den nächsten Wochen und Monaten die politischen Gremien passieren werden, zur harten Realität für viele Flüchtlinge und ihre Unterstützerkreise. Extreme Kürzungen im AsylbLG und die Ausweitung der Abschiebehaft sind nur einige der massiven Verschlechterungen durch das sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das das Bundeskabinett am 17. April 2019 beschlossen hat.
Auf Vertrauen in die Demokratie ist auch Europa angewiesen. Vom 23. bis zum 26. Mai wird ein neues EU-Parlament gewählt. Experten sprechen von einer Schicksalswahl und Umfragen sagen EU-kritischen Parteien große Zugewinne voraus. Ein Grund mehr, um alle Kräfte zu mobilisieren, damit Europa auch in Zukunft stark, sozial und human bleibt.
Es grüßt Sie ganz herzlich
Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn und Vorsitzender des Caritasverbands für das Erzbistum Paderborn
1. Staatlich-gesellschaftliches Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (NesT)
Am 06.05.2019 gab die Bundesregierung den Startschuss für ein staatlich-gesellschaftliches Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge mit dem Namen (NesT) „Neustart im Team“ bekannt. Analog zum regulären Resettlement werden bis zu 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge vom UNHCR in den Erstzufluchtsstaaten Ägypten, Äthiopien, Jordanien und Libanon ausgewählt und erhalten in Deutschland einen dreijährigen Aufenthaltstitel, welcher verlängert werden kann. Mentoren, deren Verpflichtung darin besteht, eine Wohnung zu suchen und die Kaltmiete für zwei Jahre zu finanzieren, unterstützen die aufgenommenen Personen bei der Integration. Wie bei bisherigen humanitären Aufnahmeprogrammen beraten die örtlichen Migrationsdienste der LAG der Freien Wohlfahrt; für die Caritas sind das die örtlichen Fachdienste für Migration und Integration. Der Deutsche Caritasverband besetzt neben dem Deutschen Roten Kreuz und der Evangelischen Kirche von Westfalen eine von drei sog. Zivilgesellschaftlichen Kontaktstellen (ZKS) zur Unterstützung des Pilotprojekts. Anfragen aus dem Bereich des Erzbistums Paderborn werden von der ZKS des Deutschen Caritasverbandes begleitet. Die Webseite www.neustartimteam.de mit den Kontaktdaten der ZKS wird in den nächsten Tagen freigeschaltet. Informationen und eine Informationsbroschüre der Bundesregierung finden Sie aktuell hier.
2. Parteiprogramme zur Europawahl
Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Europawahl statt. Im Allgemeinen sprechen Wahlanalytiker von einer Schicksalswahl für Europa. Es wird vermutet, dass nationalistische Parteien mit Fake-News zu Themenfeldern wie Flucht, Migration und Grenzsicherung punkten könnten. Der Mediendienst Integration hat eine Erhebung vorgenommen und die Parteiprogramme auf die genannten drei Themen hin verglichen. Lesen Sie mehr dazu.
Der Deutsche Caritasverband hat ein umfangreiches Dossier zur Europawahl zusammengestellt und macht sich stark für ein vereintes Europa, das globale Herausforderungen gemeinsam angeht. Eine Einladung und Mahnung an alle Demokraten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um das Feld nicht den EU-Gegnern zu überlassen. Auch die Vertreter beider großer Kirchen rufen in einer gemeinsamen Erklärung zu hoher Wahlbeteiligung auf. Mehr
3. Wie gut kennen Sie Europa?
Anhand von fünf einfachen Fragen können Sie Ihre Kenntnisse zum Thema Europa und Migration in den Jahren 2010 bis 2015 testen. Möchten Sie sich ausführlicher zu zentralen Themen wie Werte, Herausforderungen, Errungenschaften, Vertrauen, Zukunft, aber auch Glaube und Religionszugehörigkeit informieren, dann empfehlen wir die Website der Bundeszentrale für politische Bildung. Mehr
4. Finanzierung von Projekten sicherstellen
Seit Gründung des Erzbischöflichen Flüchtlingsfonds im Jahre 2015 wurden bereits über 1500 Anträge bearbeitet und in den meisten Fällen positiv beschieden. Inhaltlich decken die Projekte die ganze Bandbreite der Integrationsarbeit ab. In letzter Zeit bilden Vorhaben, die langfristige Integration fördern, den Schwerpunkt. Dazu zählen unter anderem die Vermittlung von fachspezifischen Sprachkenntnissen, Integration in Arbeit und Ausbildung sowie Begegnungsmöglichkeiten untereinander und mit Einheimischen. Zuschüsse bei Familienzusammenführung und andere Individualhilfen kommen ebenfalls häufig vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Fonds zumindest bis Ende dieses Jahres ausreichen wird. Ob und unter welchen Bedingungen eine erneute Aufstockung erfolgen wird, soll in den nächsten Wochen und Monaten entschieden werden. Die Vergaberichtlinien und das Antragsformular finden Sie hier.
Unabhängig davon stehen auch andere Quellen zur Verfügung. Familien mit Kindern können z.B. von Lichtblicke profitieren, Menschen mit geringem Einkommen können bei der Anschaffung von Brillen mit Unterstützung durch die Vinzenz-Konferenzen rechnen. Außerdem gibt es zahlreiche Stiftungen, die Projekte auch im Bereich Flüchtlingshilfe fördern. Ein solches Beispiel ist der Deichmann-Förderpreis für Integration von benachteiligten Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund. Insgesamt 100.000 € Fördermittel stehen in verschiedenen Kategorien zur Verfügung. Unternehmen, Vereine und Schulen können sich bis zum 30. Juni 2019 um einen der Preise bewerben. Mehr.
5. NRW-Erlass zur Anwendung der Bleiberechtsregelung
In der April-Ausgabe haben wir auf den Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) zur Bleiberechtsregelung des §25b AufenthG hingewiesen. Auch wenn der Erfolg teilweise stark von der Umsetzungsbereitschaft der zuständigen Ausländerbehörden abhängig bleibt, enthält der Erlass zahlreiche Argumentationshilfen für Betroffene und Unterstützerkreise. Volker Maria Hügel, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA), hat eine Bewertung des Erlasses vorgenommen und hilfreiche Tipps und Hinweise für den praktischen Umgang zusammengefasst. Mehr
6. Kein Betreten der Wohnräume in Flüchtlingsunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss
„Fluchtpunkt“, kirchliche Hilfestelle für Flüchtlinge, Hamburg, informiert über ein interessantes Grundsatzurteil zur Abschiebpraxis. In den Morgenstunden des 16.02.2017 hatte die Ausländerbehörde Hamburg eine yezidische Familie aus dem Irak in die Niederlande abgeschoben. Dafür hatte sie sich ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss Zugang zu den Zimmern der Familie in einem Wohncontainer verschafft. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 15.02.2019 die Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung festgestellt. Auch in einem Wohncontainer dürfe von der Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Artikel 13 GG nur unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen gemacht werden. Im vorliegenden Fall sah das Gericht diese Ausnahmetatbestände als nicht gegeben an und wies die Argumentation der Ausländerbehörde, es habe sich um keine Durchsuchung, sondern lediglich um ein „Betreten“ der Wohnräume gehandelt, nicht gelten. Der im Grundgesetz geregelte Schutz der Wohnung gelte auch in einer Flüchtlingsunterkunft. Mehr
7. VG Berlin: Kein Nachzug der Eltern zu ihrem subsidiär schutzberechtigten Kind nach Eintritt der Volljährigkeit
Wird ein in Deutschland lebendes subsidiär schutzberechtigtes Kind volljährig, können die im Ausland lebenden Eltern nicht mehr auf der Grundlage der im August 2018 neu eingeführten Regelung des § 36a Abs. 1 Satz 2 des AufenthG zu ihm nachziehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom 03.05.2019 in zwei Klageverfahren entschieden. Die Eltern beriefen sich auf die seit dem 01.08.2018 geltende Regelung des Aufenthaltsgesetzes, wonach der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus humanitären Gründen – begrenzt auf 1.000 Personen im Monat – eröffnet wird. Das VG hat die Klagen abgewiesen. Die Nachzugsmöglichkeit der Eltern nach dieser Vorschrift erlösche mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes. Das Interesse an der Familieneinheit mit den Eltern entfalle mit dem Eintritt der Volljährigkeit. Die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sei nicht zu übertragen, weil die ihr zu Grunde liegende Richtlinie 2003/86/EG zur Familienzusammenführung auf subsidiär Schutzberechtigte keine Anwendung finde. Wir verweisen auf die aktuellen Fachinformationen des DRK Suchdienstes April 2019 , in denen ausführlich die Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 (Elternnachzug zu anerkannten Flüchtlingen) mit konkreten Beratungshinweisen im Lichte der aktuellen Rechtsprechung erläutert wird. Die Beratungshinweise sind hilfreich für Beratende, die minderjährige oder erst kürzlich volljährig gewordene anerkannte Flüchtlinge im Familiennachzugsverfahren begleiten. Die Fachinformationen des DRK zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen erscheinen unregelmäßig je nach Bedarf. Möchten Sie in den Verteiler aufgenommen werden, schicken Sie eine E-Mail an .
8. Unbegleitete minderjährige Ausländer
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – BumF behandelt interessante Aspekte aus dem Themenfeld der Zielgruppe. Gesondert hinweisen möchten wir auf einen Artikel unter der Überschrift „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland und Familienzusammenführung durch die Dublin III-VO“ sowie auf einen Videotutorial des Flüchtlingsrates Thüringen zur Ausbildungsduldung. In mehreren Sprachen wird erklärt, welche Schritte gegangen werden müssen, um eine Ausbildung zu finden. Wie ist eigentlich eine Ausbildung aufgebaut? Inwiefern stellt die Ausbildungsduldung eine Möglichkeit der Bleibeperspektive in Deutschland dar? Der Newsletter kann kostenlos abonniert werden. Mehr
9. Bald kein internationaler Schutz mehr für Geflüchtete aus Syrien?
Pro Asyl nimmt die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF zum Anlass, um auf eine vermutete Verharmlosung der Situation in Syrien aufmerksam zu machen. Demnach würden immer mehr Menschen aus Syrien anstelle des internationalen Schutzes ein nationales Abschiebungsverbot zugesprochen bekommen. Dieser Status, der selbst hinter dem subsidiären Schutz steht, geht mit zahlreichen Benachteiligungen für die Betroffenen einher (z.B. Familienzusammenführung, Aufenthaltserlaubnis nur noch Soll-Anspruch, sozialrechtliche Beschränkungen während eines Klageverfahrens). Außerdem wird befürchtet, dass dadurch schleichend der Weg hin zu einer Erklärung Syriens als sicheres Land geebnet werden könnte. Pro Asyl plädiert dafür, auf der nächsten Innenministerkonferenz Mitte Juni das Abschiebungsverbot nach Syrien zu verlängern. Mehr
10. Kirchenasyl – widersprüchliche Rechtsprechung zu Überstellungsfrist und Ermittlungsverfahren
Die vorerst jüngste Entscheidung eines deutschen Gerichts im Kontext eines Kirchenasylfalls kommt aus Bad Kreuznach. Das dortige Landgericht hat am 12.04.2019 entschieden, dass geplante Hausdurchsuchungen bei mehreren Pfarrern, die einem Sudanesen Kirchenasyl gewährt hatten, rechtswidrig sind. Damit widersprachen die Richter einem Urteil des OLG München, das am 03.05.2018 eine andere Auffassung vertreten hatte (4 OLG 13 Ss 54/18). Auf dieses Urteil hatte sich die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag auf Durchsuchungsbeschlüsse berufen. Mehr.
Auch hinsichtlich der Frage, ob die Aufnahme ins Kirchenasyl eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate auslöst, gibt es mittlerweile zahlreiche Urteile. Die meisten davon stufen die Menschen im Kirchenasyl nicht als flüchtig ein und stellen die Rechtswidrigkeit dieser Auffassung, die seit dem 01.08.2018 vertreten wird, fest. Eine hilfreiche Übersicht aktueller Rechtsprechung finden Sie in der Datenbank des Informationsverbund Asyl & Migration.
11. Aktualisierte Handreichung zu Fragen des Kirchenasyls
Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihre Handreichung zu Fragen des Kirchenasyls aktualisiert und am 15. April 2019 veröffentlicht. Nicht zuletzt aufgrund der seit dem 1. August 2018 geänderten Rechtslage war eine Überarbeitung fällig geworden. „Die zweite Auflage der Handreichung soll dazu beitragen, dass die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften über die veränderten Bedingungen gut informiert sind und für einen sorgsamen Umgang mit der Tradition des Kirchenasyls sensibilisiert werden. Leitend ist für die deutschen Bischöfe die Überzeugung: Wenn es darum geht, in Einzelfällen unzumutbare Härten abzuwenden, wird das Kirchenasyl als letztes Mittel auch künftig gebraucht.“, so der Vorsitzende der Migrationskommission, Erzbischof Dr. Heße, Hamburg. Die Handreichung kann als Druckversion beim Sekretariat der DBK bestellt oder hier heruntergeladen werden. In Kürze wird auch unsere Handreichung in aktualisierter Form allen Kirchengemeinden zugeleitet und auf der Homepage abrufbar sein.
12. Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn
Die Zahl neu ankommender Personen auf EU- und Bundesebene ist seit fünf Jahren auf niedrigstem Stand. Aus zahlreichen Gesprächen mit Haupt- und Ehrenamtlichen, aber auch aus vielen Anträgen an den Flüchtlingsfonds (2018: 310 Anträge) wird deutlich, dass rückläufige Zahlen eine spürbare Verlagerung des Engagements hin zu mehr Integration in den Alltag bedeuten. Die Willkommenskultur der Jahre 2015/16 wird durch eine Integrationskultur abgelöst.
Die Hilfsbereitschaft im Erzbistum Paderborn ist weiterhin sehr hoch. Auch in 2018 waren über 2.100 Ehrenamtliche und 300 Hauptamtliche diözesanweit in diesem Bereich tätig. Das wird auch anhand der finanziellen Mittel, die das Erzbistum zur Verfügung gestellt hat, sehr deutlich: Die Gesamtausgaben wurden 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 130.000 auf über 2,6 Mio. Euro aufgestockt. Die Hilfe in Kriegs- und Krisenregionen wurde sogar mehr als vervierfacht (792 000 €). Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz erhebt seit 2015 die Zahlen aller deutschen (Erz-)Bistümer und veröffentlicht sie hier. Die Erhebung für 2018 wird für Ende Juni dieses Jahres erwartet.
13. Sachverständigengutachten 2019 - Balanceakt zwischen Kontrolle und Steuerung von Migration und Integration von Flüchtlingen
Im vergangenen Jahrfünft entwickelte die deutsche Migrations- und Integrationspolitik nicht zuletzt aufgrund des Zuzugs von Asyl-und Schutzsuchenden der Jahre 2015 und 2016 eine hohe Dynamik. Das Jahresgutachten 2019 des Sachverständigenrates der Deutschen Stiftungen analysiert die empirischen Daten und die politischen Maßnahmen der letzten Jahre und bewertet sie. Einen Schwerpunkt des mehr als 200-seitigen Berichts stellt dabei die Flüchtlingspolitik dar; in der Migrationspolitik werden auch die Entwicklungen und gesetzlichen Veränderungen in den Bereichen Erwerbs-, Bildungs- und Familienmigration diskutiert. Das Gutachten setzt sich zudem mit der öffentlichen Debatte um Integration und Migration und den Einstellungen der Bevölkerung hierzu auseinander. Erstmals beschäftigt sich der Bericht der Experten auch mit der Kriminalität gegen und von Migranten. Mehr unter Jahresbericht des Gremiums hier.
14. Länder-Mehrheit gegen Abschiebehaft in normalen Gefängnissen
Nur wenige Landesregierungen können sich einer Umfrage des "Mediendienstes Integration" zufolge vorstellen, Abschiebehäftlinge in normalen Gefängnissen unterzubringen. Eine entsprechende Möglichkeit sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den demnächst im Bundestag beraten werden soll. Allerdings wäre das nur erlaubt, wenn die Ausreisepflichtigen von den Strafgefangenen räumlich getrennt untergebracht würden. Die Umfrage ergab, dass 11 von 16 Bundesländern grundsätzlich nicht vorhaben, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sechs von ihnen melden rechtliche Bedenken an. Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben demnach ohnehin keine Kapazitäten in ihren Haftanstalten. Die Umfrage zeigt allerdings auch, dass die geringe Zahl von verfügbaren Abschiebeplätzen von der Mehrheit der Landesregierungen durchaus als Problem gesehen wird. Im nordrhein-westfälischen Büren sind zwar keine Bauarbeiten geplant, durch "organisatorische und personelle Maßnahmen" soll aber auch hier eine Steigerung von derzeit 140 auf 175 Plätze erreicht werden. Bundesweit gibt es aktuell rund 490 Abschiebehaftplätze. Nach EU-Recht sind Ausreisepflichtige und Straffällige getrennt unterzubringen.
15. Leitfaden: Traumasensibler Umgang mit Flüchtlingen
Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer hat den Leitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ herausgegeben. Darin finden Ehren- und Hauptamtliche Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht. Wesentliche Inhalte: Was sind psychosoziale Auswirkungen von Gewalt und Flucht? Was ist ein Trauma? Was ist eine Traumafolgestörung? Wer hat Anspruch auf welche Behandlung? Wie kann ich stabilisieren und Reaktivierungen von traumatischen Situationen vermeiden? Was tun bei Gewaltvorfällen, Krisen und Suizidalität? Wie schütze ich mich selbst? Die Veröffentlichung kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
16. Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket
Harald Tomé, Experte für Sozialrecht, macht auf positive Veränderungen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufmerksam. Das ist das Ergebnis einer Gesetzesänderung des „Starke-Familien-Gesetz – StaFamG“. Antragsberechtigte Personen – darunter auch zahlreiche Flüchtlingsfamilien – können ab 1. Juli 2019 von folgenden Vergünstigungen profitieren:
- Keine gesonderte Beantragung der BuT – Leistungen (bis auf Nachhilfe)
- Erhöhung des Schulstarterpakets von 100 € auf 150 €
- Kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil
- Lernförderung auch dann, wenn Versetzung nicht gefährdet ist
- Schulfahrtkosten ohne Eigenanteil
- Erhöhung der Teilhabeleistungen auf pauschal 15 € oder im Einzelfall höhere Kosten
17. Flüchtlinge und Gesundheit
Der Flüchtlingsrat NRW hat seinen EhrenamtsNews Nr. 2/2019 schwerpunktmäßig der Gesundheit von geflüchteten Menschen und wie Ehrenamtliche in diesem Kontext ihnen zur Seite stehen können, gewidmet. Ausführlich werden rechtliche Hintergrundinformationen gegeben, praktische Unterstützung im Einzelfall vorgestellt und auf die Situation von Menschen ohne Papiere eingegangen. Insbesondere Menschen ohne Aufenthaltspapiere befinden sich in einer prekären Situation - nicht nur gesundheitlich. Für sie ist der Hinweis auf die kostenlosen medizinischen Behandlungszentren wichtig. Im Erzbistum Paderborn existieren solche Zentren u.a. in Bielefeld, Dortmund, Siegen und Paderborn. Nähere Infos geben die Fachdienste für Integration und Migration bei den örtlichen Caritasverbänden. Der Newsletter für Ehrenamtliche des NRW-Flüchtlingsrates kann hier kostenlos abonniert werden.
Außerdem stehen bundesweit zahlreiche psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer zur Verfügung. Viele davon sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft BAfF und sind hier zu finden. Weitere Zentren können bei den Migrationsfachdiensten vor Ort erfragt werden.
18. Mehrsprachiger Wegweiser durch das deutsche Gesundheitssystem
„Gesundheit für alle“ heißt ein neuer Wegweiser, den das Bundesministerium für Gesundheit und das Ethno-Medizinische Zentrum, Hannover, herausgegeben haben. In 14 Sprachen wird erklärt, wie man sich im Krankheitsfall oder bei notwendiger Vorsorge verhalten kann. Weitere Informationen betreffen unter anderem Fragen zur Krankenversicherung, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen und Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung. Hier können alle Ausgaben eingesehen und kostenlos bestellt werden.
Aufgrund der Vielzahl an Online-Angeboten auf dem Markt sind vertrauenswürdige Inhalte nicht immer leicht zu finden. Deshalb hat der DCV auf dieser Website eine Übersicht kostenloser und teilweise mehrsprachiger Online-Angebote zum Thema Gesundheit und Gesundheitsvorsorge zusammengestellt. Die Angebote sind nach Apps, Websites und Erklärvideos sortiert. Neben den Hilfesuchenden selbst sind die Tipps auch für haupt- und ehrenamtlich tätige Personen in der Flüchtlingshilfe gedacht. Denn multimediale Gesundheitsinformationen, die mehrsprachig und leicht verständlich gestaltet sind, können Barrieren abbauen, Zugänge schaffen und Kompetenzen erweitern. Für Inhalte, Vollständigkeit und Aktualität der Auswahl kann keine Gewährleistung übernommen werden.
19. Rechtsanspruch zur Erhöhung von Grundleistungen durchsetzen
Das AsylbLG schreibt in § 3 Abs. 4 und 5 vor, dass jährlich die Höhe der Regelsätze angepasst und zudem eine Neufestsetzung vorgenommen werden muss, wenn neue statistische Grundlagen für die Regelsatzberechnung bestehen. Stattdessen bleiben die im Vergleich zum SGB II und XII gesenkten Regelsätze des AsylbLG auf dem Niveau von 2016 stehen, obwohl die Lebenshaltungskosten vergleichsweise deutlich gestiegen sind. So wird seit 2017 das Existenzminimum unterschritten. Experten sind der Ansicht, dass die Betroffenen diese rechtswidrige Praxis nicht klaglos hinnehmen sollten und empfehlen, Rechtsmittel vor den jeweiligen Instanzen zu ergreifen, sofern es im Einzelfall zutrifft.
Anstatt das Gesetz und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf eingebracht, der sogar weitere Kürzungen vorsieht. Eine neue Arbeitshilfe des paritätischen Gesamtverbandes liefert detaillierte Hintergrundinformationen und zeigt Möglichkeiten auf, wie Betroffene dagegen vorgehen können. Ein Musterschreiben ist ebenfalls enthalten. Dieses sollte jedoch auf die individuelle Situation angepasst werden. Beratungsstellen sind behilflich. Wird ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin eingeschaltet, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
20. Aktuelle Situation von Asylsuchenden in Italien
In der letzten Ausgabe hatten wir Sie auf eine geänderte Praxis des BAMF bezüglich Überstellungen nach Italien hingewiesen. Nun hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe am 8. Mai 2019 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. Diese steht in vollem Widerspruch zur aktuell geltenden Auffassung der Bundesregierung, die sich auf allgemeine Zusicherungen Italiens beruft. Die Autorinnen weisen darauf hin, dass es durch das „Salvini-Gesetz“ keinerlei Zusicherungen Italiens mehr gibt und raten nach wie vor von Überstellungen nach Italien im Rahmen von Dublin III ab, insbesondere wenn Familien mit kleinen Kindern betroffen sind. Mehr
21. Verbraucherschutz in einfacher Sprache
Nicht nur für geflüchtete Menschen ist eine Broschüre des AWO-Bundesverbandes hilfreich. Sämtliche Fragen des Verbraucherschutzes wie Online-Shopping, Mahnungen und Inkasso-Büros, SCHUFA-Auskunft, Verträge, Arbeit, Schulden, eigene Wohnung sowie Banken und Versicherungen werden in einfacher Sprache erklärt. Hinweise auf Beratungsstellen und hilfreiche Links vervollständigen das Angebot, bevor die wichtigsten Fachbegriffe in einem Glossar kurz erklärt werden. Die Arbeitshilfe „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten“ kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
22. Wanderausstellung
Noch bis Ende Juni 2019 kann unsere Wanderausstellung „Gott liebt die Fremden“ durch Gemeinden, Schulen und andere Institutionen ausgeliehen werden. Anschließend steht sie für drei Monate bei der Bank für Kirche und Caritas. Insbesondere dann, wenn ein Libori-Besuch bei Ihnen auf dem Programm steht, sind Sie herzlich eingeladen, in dem ganzen Trubel sich eine kleine Auszeit zu nehmen. Die großformatigen Roll-Ups stehen von Anfang Juli bis Ende September in den Schaufenstern der Bank am Kamp 17. Mehr zu den Tafeln und Verfügbarkeit erfahren Sie hier.
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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.