März 2025
1. EU-Kommission plant Abschiebezentren außerhalb der EU zur Beschleunigung von Rückführungen
Die EU-Kommission hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber*innen beschleunigen soll. Ein zentrales Element des Vorschlags sind Abschiebezentren außerhalb der EU, die für Personen vorgesehen sind, die eine endgültige Rückführungsentscheidung erhalten haben. Diese Zentren sollen in Drittländern entstehen, wobei noch unklar ist, welche Länder dafür in Frage kommen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Rückführung von abgelehnten Asylbewerber*innen EU-weit einheitlich geregelt wird, mit verschärften Regeln und Sanktionen bei Verweigerung der Kooperation. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Entwurfs ist außerdem, dass künftig ein Abschiebebescheid, der in einem EU-Land erlassen wird, EU-weit gültig sein soll. Um das Vorhaben zu beschleunigen, soll in den nächsten Wochen eine Liste sicherer Herkunftsstaaten vorgelegt werden. Dabei werden voraussichtlich die bisherigen Anerkennungsquoten der einzelnen Länder eine zentrale Rolle spielen.
Während die EU-Kommission den Vorschlag als „Gamechanger“ bezeichnet, um die Asylpolitik der EU zu reformieren, stößt er erwartungsgemäß auf scharfe Kritik von NGOs. So bezeichnet ihn Amnesty International als „neuen Tiefpunkt“ in der EU-Asylpolitik. Die Organisation hält die Abschiebezentren für unmenschlich und schwer umsetzbar. Auch wenn der Vorschlag von EU-Kommissar Brunner u.a. von Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßt wird, , bleibt unklar, wie der Entwurf genau umgesetzt wird. Zudem muss er noch von EU-Parlament und -Rat geprüft werden. Eine aktuelle Übersicht der EU-Reformen finden Sie hier.
2. Neue Broschüre: Informationen für Geflüchtete aus dem Irak
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat zusammen mit weiteren Kooperationspartnern eine neue Irak-Broschüre herausgegeben. „Informationen für Geflüchtete aus dem Irak“ informiert Betroffene und Unterstützende in den Sprachen Deutsch, Kurmanci, Sorani und Arabisch. Gedruckte Exemplare können kostenlos beim Herausgeber bestellt werden. Mehr
3. Ukraine: Wie geht es in einem Jahr weiter?
Der gemeinsam auf EU-Ebene vereinbarte vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine gilt noch bis zum 04.03.2026. Was passiert danach? Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten stehen denjenigen zur Verfügung, die zu diesem Zeitpunkt nicht in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder können? Was könnte die EU noch regeln und welche Vorkehrungen sollte die neue Bundesregierung treffen? Zu diesen Fragen hat der wissenschaftliche Stab des SVR (Sachverständigenrat für Integration und Migration) jetzt eine neue Kurzinformation veröffentlicht mit dem Titel „Wie lange ist vorübergehend? Zum temporären Schutz und aktuellen Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge“. Sie knüpft an die bereits 2024 veröffentlichte SVR-Studie zu Aufenthalts- und Mobilitätsoptionen ukrainischer Geflüchteter an. Mehr.
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat zu diesem Thema hilfreiche Materialien zur Verfügung gestellt. Die Arbeitshilfe „Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz - Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ finden Sie hier.
4. Ukrainische Geflüchtete am Arbeitsmarkt
Immer mehr Ukrainer*innen finden in Deutschland einen Job – jedoch deutlich langsamer als in einigen anderen EU-Staaten. Und viele arbeiten unter ihrer Qualifikation. Ein Grund sind langwierige Anerkennungsverfahren, wie eine neue Befragung zeigt. Die wichtigsten Daten hat der Mediendienst Integration in einem Factsheet zusammengetragen. Die Befragung zeigt auch: Über die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine kann sich mittlerweile vorstellen, längerfristig in Deutschland zu bleiben. Mehr dazu hier.
5. Ukraine: Mehrere Aufenthaltstitel zur selben Zeit möglich
Aus aktuellem Anlass geben wir einen wichtigen Hinweis des Flüchtlingsrat Niedersachsen wieder: „Es ist möglich, mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander zur selben Zeit zu besitzen! Das hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.03.2013 (BVerwG 1 C 12.12) festgestellt. Dieser Hinweis erscheint uns nicht unwichtig, da dies bedeutet, dass Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen, zugleich aber auch die Voraussetzungen für einen anderen Aufenthaltstitel besitzen (z.B. zu Erwerbszwecken nach § 18a oder § 18b AufenthG), bereits vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG diese andere Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Sie hätten dann vorzeitig die Sicherheit, dass Sie weiterhin einen Aufenthaltstitel haben, selbst wenn möglicherweise am 4. März 2026 die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG auslaufen sollte.“ Die bekannte, jedoch aktualisierte Übersicht des Flüchtlingsrates "Aufenthaltsperspektiven für aus der Ukraine geflüchtete Menschen" finden Sie hier.
6. Nationales Reintegrationsprogramm Syrien gestartet
Das Nationale Reintegrationsprogramm Syrien (NRP SYR) wurde zum 1. Januar 2025 ins Leben gerufen, um freiwillige Rückkehrer nach Syrien zu unterstützen. Förderfähige Zielgruppen sind Drittstaatsangehörige, die mittellos sind und folgende Kriterien erfüllen:
- Personen, die ein Asylgesuch geäußert haben, aber noch keinen rechtswirksamen Antrag gestellt haben,
- Personen, die sich im Asylverfahren befinden,
- Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die ausreisepflichtig sind,
- Asylberechtigte oder Personen mit Duldung,
- Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind, aber selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören.
Auch Drittstaatsangehörige mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder denen internationaler oder vorübergehender Schutz gewährt wurde, sind förderfähig. Die Unterstützung steht ausschließlich freiwillig Rückkehrenden zur Verfügung. Weitere Erstinformationen können diesem Infoblatt entnommen werden. Interessierte sollten sich an eine Beratungsstelle an ihrem Wohnort wenden. Von voreiligen Entscheidungen für eine Rückkehr wird abgeraten, da die Lage im Land nach wie vor instabil ist.
7. Empfehlungen aus der Praxis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Unterkünften für geflüchtete Menschen
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen spielen eine zentrale Rolle in der Unterstützung geflüchteter Menschen in Unterkünften. Sie begleiten Schutzsuchende im Alltag, leisten praktische Hilfe und tragen wesentlich zur sozialen Inklusion bei. Um sie in dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, bündelt ein neuer Leitfaden praxisnahe Informationen zu zentralen Themen wie Gewaltschutz, Kinderschutz, Umgang mit traumatisierten Personen, interkulturelle Sensibilisierung sowie Zusammenarbeit und Kooperation mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Neben fachlichen Grundlagen bietet er konkrete Handlungsempfehlungen und weiterführende Hinweise, die sich an den Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Unterkünften orientieren. Der Leitfaden ist im Rahmen des Projekts „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften (DeBUG)“ entwickelt worden. Mehr
8. Neue Website "migration-in-zahlen.de"
Im Februar 2025 wurde eine neue Internetseite gestartet, die es sich zum Ziel gesetzt hat, regelmäßig Daten und weitere Informationen zum Themenkomplex Migration zu veröffentlichen. Bislang abrufbar sind Daten zu Abschiebungen aus den deutschen Bundesländern im Jahr 2024, Daten zu weiteren Themen sollen bald verfügbar sein. Mehr auf Asyl.net oder hier.
9. Aktualisierte Übersicht zu Leistungsansprüchen erschienen
Claudius Voigt, GGUA-Referent, hat eine hilfreiche schematische Übersicht aktualisiert. Diese zeigt an, welcher Aufenthaltstitel bzw. welche Aufenthaltspapiere zu welcher staatlichen Familienleistung berechtigen – oder auch nicht. Bitte beachten, dass die Übersicht zwar eine sehr gute Orientierung ist, jedoch nicht eine fachkundige Beratung ersetzen soll. Mehr
10. Familiennachzug im Fokus der Koalitionsverhandlungen
Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 brachte die CDU/CSU mit 28,6 % der Stimmen und 208 Sitzen als stärkste Partei hervor. In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD (16,4 % der Stimmen, 120 Sitze) wird aktuell intensiv über flüchtlingspolitische Themen diskutiert. Ein zentrales Thema dabei ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, den die Union in ihrem Sondierungspapier vom 8. März 2025 befristet aussetzen möchte. Diese Maßnahme wäre eine weitere Verschärfung der bestehenden Politik, nachdem die Union bereits im Januar 2025 knapp mit einem „Zustrombegrenzungsgesetz“ gescheitert war, welches eine unbefristete Aussetzung des Nachzugs forderte.
Der Flüchtlingsrat NRW hat dieses Thema in den Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe seiner EhrenamtsNews gestellt, da es nicht nur ein zentrales Anliegen der laufenden Koalitionsverhandlungen ist, sondern auch eine bedeutende rechtliche und praktische Herausforderung für die betroffenen Familien darstellt. Mehr
11. Dublin-Länderinformationen – Ihre Meinung zählt
Immer wieder haben wir auf die wertvollen Länderinformationen des Raphaelswerks hingewiesen – speziell für die Beratung von Geflüchteten, die in ein anderes EU-Land überstellt werden sollen. Diese Publikationen sind eine wichtige Hilfe in der täglichen Arbeit und können direkt hier eingesehen werden.
Nun bittet das Raphaelswerk um Ihre Unterstützung: Die Organisation möchte ihre Informationsmaterialien noch besser an die tatsächlichen Bedürfnisse der Berater*innen und Betroffenen ausrichten. Dazu wurde eine kurze Umfrage erstellt. Ihre Teilnahme ist entscheidend, damit die Inhalte und Formate noch zielgerichteter und hilfreicher gestaltet werden können.
Das Raphaelswerk teilt dazu mit: „Unsere Informationsblätter sind in erster Linie als Arbeitshilfe für Berater:innen gedacht. Allerdings haben wir Rückmeldungen erhalten, dass auch immer mehr Betroffene direkt mit diesen Informationen erreicht werden. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, überlegen wir, die Materialien in einem angepassten Format – etwa in einer Kurzversion mit den wichtigsten Informationen für die Betroffenen – anzubieten.“
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Gut zu wissen ...
Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.
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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, fluechtlingskoordination@caritas-paderborn.de