März 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Engagierte in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn!

Wir blicken auf drei Jahre EU-Türkei-Deal und Asylpaket II zurück. In beiden Fällen sind in Bezug auf Humanität und Wirksamkeit große Fragezeichen angebracht. Jedenfalls sind seitdem zahlreiche weitere Verschärfungen für geflüchtete Menschen in Kraft getreten und ein Ende ist leider nicht absehbar.

Die wenigen Erleichterungen wirken demgegenüber wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Neben der weitgehenden Entwarnung für Flüchtlingsbürgen sind die Entscheidungen zahlreicher Gerichte, dass die Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate unwirksam ist, zu begrüßen. Außerdem hat das OVG Berlin-Brandenburg Deutschland dazu verpflichtet, ein Urteil des EUGH zu Familienzusammenführung umzusetzen. Mit Spannung warten wir auf die konkrete Umsetzung des Aufnahmeprogramms für 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – NesT.

Unmittelbar vor Redaktionsschluss hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass große Armut allein kein Abschiebehindernis in andere EU-Länder (hier: Italien, Bulgarien und Polen) ist. Wenn aber dadurch dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, dann sollen Abschiebungen verboten sein. Die Reaktionen auf das Urteil dürften sehr unterschiedlich ausfallen.

Abschließend erlaube ich mir, an die Europawahl am 26. Mai zu erinnern. Ich wünsche Ihnen kurzweilige und gewinnbringende Lektüre und danke für Ihr Engagement in der Flüchtlingshilfe.

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen

 

1.     Familienzusammenführung: Aktuelle Informationen

Die Trennung von Eltern, Geschwistern und anderen Bezugspersonen stellt eine erhebliche Belastung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern dar. Ob ein Nachzug aus dem Herkunftsland, eine Verteilung zu Angehörigen in Deutschland oder eine innereuropäische Zusammenführung erfolgen kann, ist von vielen Faktoren, wie dem Aufenthaltsstatus, Alter und Verwandtschaftsgrad abhängig.  Der Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF) stellt hier aktuelle Informationen, insbesondere aus Perspektive von Kindern und Jugendlichen, zur Verfügung. Aktuell wird auf eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.12.2018 hingewiesen. Darin verpflichtet das OVG in einem Verfahren des „vorläufigen Rechtsschutzes“ die Bundesrepublik Deutschland dazu, der minderjährigen Schwester eines in Deutschland lebenden ehemaligen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings gemeinsam mit ihrer Mutter ein Visum zur Einreise auszustellen. Die Entscheidung kann insofern von großer Tragweite sein, als die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12.04.2018 für Deutschland als nicht bindend ansieht.

2.     Familiennachzug bei eingeschränktem Schutzstatus - Vereinbartes Kontingent wird erreicht.

Bei der Vergabe von Visa für den Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus wird inzwischen das festgelegte Kontingent von Tausend pro Monat voll ausgeschöpft. Im vergangenen Dezember seien 1050 Visa erteilt worden, im Januar 1096, schreibt die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums. Auch im Februar dürften demnach wieder rund Tausend Visa erteilt worden sein. Bis zum 18. Februar waren es bereits 701. Der Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus, oft Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, war 2016 ausgesetzt worden. Seit August 2018 ist er wieder möglich. Er kam aber zunächst nur langsam in Gang, sodass es 2018 schließlich 2612 Visa waren. Das für das gesamte Jahr vereinbarte Kontingent von 5000 Angehörigen wurde verfehlt.

3.     Keine Erstattungsforderungen mehr von Flüchtlingsbürgen

In der Ausgabe Februar 2019 hatten wir von der Einigung zwischen Bund und Ländern berichtet, wonach Flüchtlingsbürgen, die vor dem 6. August 2016 Verpflichtungserklärungen für Menschen aus Syrien abgegeben hatten, nicht mehr zahlungspflichtig sind. Die entsprechende Weisung war jedoch zunächst nur für die sogenannten „gemeinsamen Einrichtungen“ (Jobcenter, die in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommune sind) verbindlich. Nun hat auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Schreiben vom 7. März 2019 an die kommunalen Spitzenverbände erklärt, dass von einer Heranziehung abzusehen ist. Das Schreiben finden Sie hier.

4.     Entwürfe für „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ und „Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz“

Aktuell befassen sich Ausschüsse des Bundesrates mit den Gesetzesentwürfen für das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ (FEG) und für das „Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz“. Der Deutsche Caritasverband hat eine Stellungnahme zum Entwurf des FEG abgegeben. Mit dem Gesetz wird die langjährige Forderung der Caritas erfüllt, die Möglichkeiten der legalen Arbeitskräftemigration zu öffnen. Bei der Zuwanderung von Unqualifizierten wird es aber keine Öffnung geben. Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass mehr Auszubildende angeworben werden sollen und dass die schulische mit der betrieblichen Berufsausbildung gleichgestellt werden soll. Die neuen Regelungen werden aber in der Praxis kaum Wirkung entfalten können, weil ein zu hoher Maßstab an die Lebensunterhaltssicherung gelegt wird. Mit dem „Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz“ soll eine sofortige Ausweisung aus Deutschland ermöglicht werden, wenn ein Abschiebeverfahren eingeleitet ist oder die Betroffenen unter „Dublin“ fallen, ungeachtet der Erfolgsaussichten in der Ausbildung. Möglich würde in Zukunft aber ein „Mini-Spurwechsel“, die sogenannte „Beschäftigungsduldung“ für zwei Jahre. Grundsätzlich sollen Asyl- und Einwanderungsrecht auch weiterhin klar voneinander getrennt bleiben. Beim Asylrecht dürfen Nützlichkeitserwägungen für den Arbeitsmarkt keine Rolle spielen.

5.     Broschüre: Integration durch Ausbildung

Zum Thema Aufnahme geflüchteter Menschen in eine Ausbildung hat das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ eine hilfreiche Broschüre herausgegeben. Die in erster Linie an Betriebe gerichtete Handreichung ist auch für Ehren- und Hauptamtliche in der Flüchtlingshilfe eine Hilfestellung. Sie finden Antworten auf Fragen wie: Wo finden Sie einen passenden Auszubildenden mit Fluchthintergrund, und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen wollen? Wer unterstützt beim Erlernen der Ausbildungsinhalte in Betrieb und Berufsschule, wo findet man Hilfestellungen im Arbeitsalltag und wie können Ausbildungsabbrüche vermieden werden? Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

6.     Handreichung: "Diskriminierungsschutz für Geflüchtete"

Der Paritätische Landesverband NRW und ARIC NRW e.V. veröffentlichten im Rahmen des Projektes Kompass F die von Prof. Dorothee Frings verfasste Handreichung „Diskriminierungsschutz für Geflüchtete -Praxisnahe juristische Interventionen zum menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“. Die Handreichung ist hier als PDF-Datei abrufbar. Sie soll den rechtlichen Diskriminierungsschutz und dessen konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Arbeitsalltag mit Geflüchteten aufzeigen. Sie hilft auf bestehende Diskriminierungen von (Flucht-)Migranten und Migrantinnen rechtssicher reagieren zu können. Eingegangen wird im Speziellen auf Diskriminierung am Arbeitsmarkt, am Wohnungsmarkt, in Behördenkontexten und im öffentlichen Raum, im Bereich Bildung und bei der Aufnahme von Asyl-und Schutzsuchenden. Zu jedem Thema werden neben der rechtlichen Bewertung Handlungsempfehlungen für die Beratungspraxis gegeben.

7.     Zahl der Kirchenasyle drastisch gesunken

Seit Anfang August 2018 gelten erschwerte Bedingungen bei der Aufnahme von Menschen ins Kirchenasyl. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat erklärt, dass die Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monaten verlängert wird, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. Seitdem ist die Zahl der gemeldeten Fälle von 1.180 (Januar – Juli 2018) auf 341 (August – Dezember 2018) zurückgegangen. In diesem Jahr sind die monatlichen Zahlen teilweise unter 50 Fälle.

Bereits bei der Ankündigung der Verschärfungen durch das BAMF hatten die Kirchenvertreter die Maßnahme als Einschüchterungsversuch kritisiert. Laut einer Mitteilung des Evangelischen Pressedienstes (epd) deutet das BAMF die Zahlen als vollen Erfolg. Tatsächlich sollen laut BAMF die Zahlen der Dossiers im vergangenen Jahr von 800 auf 1.000 gestiegen sein. Bei den Anfragen nach Kirchenasyl handelt es sich meistens um sogenannte Dublin-Fälle.

8.     Informationsblatt für Geflüchtete, die nach Dänemark rücküberstellt werden

Das Raphaelswerk hat seine Informationsreihe für rücküberstellte Geflüchtete um Dänemark erweitert. Wie auch die früheren Ausgaben richtet sich die Orientierungshilfe an Beratende, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene. Sie soll bestehende Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen in Dänemark aufzeigen, um Rücküberstellte nicht ohne jegliche Information zu lassen. Eine Bewertung der Strukturen und Angebote ist nicht erfolgt. Mehr

9.     Hinweis auf Materialien

Im Handbuch „Erstorientierung für Geflüchtete“ hat das Hamburger Orientierungsprogramm HOPE die Ergebnisse einer Evaluation der dreijährigen Projektarbeit veröffentlicht. Aus dem Blickwinkel verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen werden Ansätze der Erstorientierung vorgestellt. Hierzu zählen Kursangebote für Geflüchtete ebenso wie Fortbildungen für ehrenamtliche Engagierte. Das Handbuch versteht sich sowohl als theoretische wie auch praktische Einführung für die Sozial- und Integrationsarbeit. Abrufbar unter www.fh-hh.de unter „Projekte/HOPE“.

Aus der UN-Kinderrechtskonvention ergibt sich die Verpflichtung von Staaten, ein Kind nach seiner Geburt zu registrieren, damit Rechte in den Bereichen Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung wahrgenommen werden können. Häufig wird lediglich eine „Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung“ ausgestellt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein Positionspapier erarbeitet - „Keine Papiere – keine Geburtsurkunde. Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern von Geflüchteten“ vom Dezember 2018 -, das auf die Möglichkeit hinweist, mit beglaubigten Registerauszügen auch für nicht registrierte Kinder den vollen Zugang zu medizinischen und staatlichen Leistungen zu gewährleisten.  www.institut–fuer-menschenrechte.de unter „Publikationen“.

Geflüchtete Frauen benötigen Studien zufolge deutlich mehr Zeit als geflüchtete Männer, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Stark im Beruf“ werden seit dem Jahr 2015 Modelle der Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt erprobt. Eine Broschüre zur Förderung des Berufseinstiegs geflüchteter Frauen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fasst bisherige Erkenntnisse des Programms zusammen und gibt Praxistipps für die Beratung geflüchteter Frauen. Mehr unter www.bmfsfj.de unter “Service/Publikationen“.

Das Deutsche Studentenwerk hat Informationen zur rechtlichen Situation von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen aus Ländern der EU, des EWR, der Schweiz sowie Drittstaaten herausgegeben. Prof. Dorothee Frings hat zu den aufenthaltsrechtlichen Bedingungen und den jeweiligen Sozialleistungsansprüchen eine Handreichung für Beratende und zwei Kurzfassungen des Leitfadens mit Antworten auf häufig gestellte Fragen erarbeitet. Abrufbar unter www.ph-freiburg.de unter „Hochschule/Organe/Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen“.

10. „Pariser Erklärung" - gemeinsam für eine menschenwürdige Asyl- und Migrationspolitik in der EU

Am 6. und 7. März 2019 trafen sich zivilgesellschaftliche Akteure aus Deutschland, Frankreich und weiteren EU-Staaten für eine Konferenz zum Thema „Asyl und Migration: Eine Schlüsselfrage für Europa" in Paris. Die Konferenz diente als Plattform für zivilgesellschaftlichen Austausch und wurde dazu genutzt, gemeinsam Überlegungen zu Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland, Frankreich und der EU anzustoßen. Zum Abschluss der Konferenz verabschiedeten deutsche und französische Verbände und Flüchtlingsorganisationen – darunter der Deutsche Caritasverband und Secours Catholique – einen gemeinsamen Aufruf zur Neuausrichtung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik. In der „Pariser Erklärung“ treten die Unterzeichnenden gemeinsam für das individuelle Recht auf Schutz und Asyl, eine menschenrechtsbasierte Aufnahme von Einwanderern sowie für Demokratie und Vielfalt in Deutschland, Frankreich und der EU ein. Die Erklärung im Wortlaut finden Sie hier.

11. Es geht uns alle an – Europawahl

Europa wählt am 26. Mai und die Ergebnisse dürfen flüchtlingspolitisch weitreichende Konsequenzen haben. Aufgrund des zu beobachtenden Rechtsrucks in den meisten europäischen Ländern ist es sehr wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigte, die die Zukunft Europas in Vielfalt sehen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die europaweite Kampagne „This Time I’m Voting – Diesmal wähle ich!“ will dazu ermutigen, sich zu orientieren und Informationen über verschiedene Kanäle zu teilen. Die Kampagne beabsichtigt außerdem möglichst viele Abonnenten als Multiplikatoren zu gewinnen. Informationen, Materialien und konkrete Vorschläge für Freiwillige können in den EU-Sprachen über diesen Link abonniert werden.

12. Datenschutzrecht für Refugee Law Clinics online

Die Refugee Law Clinics Deutschland haben eine Broschüre über 117 Seiten mit Stand: Januar 2019 zum Datenschutzrecht für Refugee Law Clinics online veröffentlicht. Die Broschüre bereitet die maßgebliche Rechtslage des Datenschutzrechts nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf. Sie ist aber v.a. als Praxisleitfaden konzipiert: die Vorschriften werden deshalb nicht nur abstrakt dargestellt, sondern es wird auch darauf eingegangen, wie sie im Alltag der studentischen und ehrenamtlichen Rechtsberatung im Flüchtlings- und Migrationsrecht umzusetzen sind. Zudem enthält die Broschüre eine umfassende Sammlung an datenschutzrechtlichen Vorlagen und kann darüber hinaus auch anderen Rechtsberatungsstellen wertvolle Impulse liefern. Download

13. Zweite Auflage des Integrationsspiels "Leben in Deutschland - spielend integrieren"

Die Bundeszentrale für politische Bildung als Geschäftsstelle des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz“, präsentierte die 2. Auflage des Integrationsspiels „Leben in Deutschland – spielend integrieren“. Das Gesellschaftsspiel kann einen Beitrag leisten in der Integrationshilfe, Bildungsarbeit und Vermittlung von Werten und Grundkenntnissen über Deutschland zu vielfältigen Themen: Demokratie, Kultur, Umgangsformen, Rechte und Pflichten, Hilfestellungen im Alltag u.v.m. Das in deutscher und arabischer Sprache erhältliche Spiel kann ergänzend in der Arbeit mit Geflüchteten, in Sprachkursen, in der Berufsausbildung oder zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest eingesetzt werden. Übersetzungen in weitere Sprachen sind geplant. Damit sich das Projekt selbst finanzieren kann, wird das Spiel zu einem Preis von 39,90 Euro angeboten. Zusätzlich gibt es einen Förderpreis von 49,90 Euro, der ermöglicht, dass jedes vierte Spiel gratis an geflüchtete Familien, Übergangswohnheime, ehrenamtliche Helfer/-innen etc. abgegeben werden kann. Auszüge aus dem Begleitheft sind hier abrufbar.

14. Dürfen wir vorstellen?

Autoren, Dichter und Poeten unter geflüchteten Menschen haben in der kostenlosen Zeitung „neu in deutschland - nid“ eine Plattform, um sich literarisch zu betätigen. „Nid“ ist eine kostenlose deutschsprachige Zeitung bestehend aus Beiträgen von geflüchteten Frauen und Männern. Sie erscheint vierteljährlich in Druckversion und online. 2016 erhielt „nid“ den Deutschen Lesepreis, 2018 war sie für den Nationalen Integrationspreis der Bundeskanzlerin nominiert und schaffte es unter die Top Ten. Die Autorinnen und Autoren befassen sich in Gedichten, Briefen, Interviews und Erzählungen mit vielfältigen Themen wie Demokratie, Heimat, Dialog, Familie, Arbeit, Verlust und Freiheit.

Befinden sich unter Ihren Schützlingen Personen, die sich mit ihren Beiträgen einbringen würden? Gehört die „nid“ demnächst in Ihre Zeitungsauslage? Mehr

15. Neue Ausstellung: Menschen & Rechte sind unteilbar!

Zum Schluss möchten wir auf eine Ausstellung von PRO ASYL mit dem Titel „Menschen & Rechte sind unteilbar!“ hinweisen. Sie behandelt verschiedene Aspekte der Menschenrechte von ihrer Entstehung bis heute, mit besonderem Fokus auf die Situation Schutzsuchender in Europa. Aufschlussreiche Informationen – auch mit Blick auf die Europawahl im Mai. Die Inhaltsmodule sind als Einheit oder einzeln nutzbar, z.B. für Veranstaltungen von Schulklassen, Gemeinden und lokalen Initiativen. Das Ausstellungsset bestehend aus einem Titel- und 14 Themenplakaten im Format DIN A2 können für 20,00 EUR erworben werden. Mehr

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                  
, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.