Juni 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn!

Gerne weise ich hin auf zwei Beiträge im Newsletter, nämlich zur steigenden Zahl von Schutzsuchenden in Europa und zu Änderungen im Migrations- und Asylrecht in Deutschland. Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition vor Pfingsten eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die zum Teil drastische Änderungen im Migrations- und Asylrecht beinhalten. Durch eine schon Anfang Juni von Caritas-Präsident Peter Neher zu Recht als Panikmache bezeichnete Hektik in der Gesetzgebung will die große Koalition offensichtlich zeigen, dass sie politisch handlungsfähig ist, Migration steuern kann und mit harter Hand regiert. Wie schon in der Vergangenheit Anfang der 1980er und 1990er Jahre bringt die jeweilige Regierung immer dann, wenn die Zahl der Schutzsuchenden ansteigt und das von einer gesellschaftlichen Debatte begleitet wird, in der sich viele für eine Schließung des Zugangs zum Asyl aussprechen, Gesetzesverschärfungen auf den Weg, die die Lebensverhältnisse von Schutzsuchenden verschlechtern sollen. Zu Recht stellt Caritas-Präsident Peter Neher fest: „Wenn man Menschen unwürdig behandelt, sind sie nicht weg“.

Besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen die für Mai 2020 geplante grenzüberschreitende Rettungskette für Menschenrechte für mehr Menschlichkeit und gegen das Sterben im Mittelmeer ein. Mehr dazu finden Sie im Beitrag.

Es grüßt Sie herzlich

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn und Vorsitzender des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V.

 

1.    Resilienzförderndes und kultursensibles Denken und Handeln in der Hilfe für Geflüchtete

Resilienzförderndes und kultursensibles Denken und Handeln in der Hilfe für Geflüchtete erfordert von den hauptamtlich Beschäftigten eine gute Koordination sowie angemessene Netzwerk- und Teilhabechancen, um Unterstützung für Ehrenamtliche und Geflüchtete zu entwickeln. Sie können Brücken bauen, so dass freiwillig Engagierte und geflüchtete Menschen zusammenfinden und das ehrenamtliche Engagement qualitativ begleitet wird. Gelingt dies, können sie die Perspektiven, Erfahrungen und Kenntnisse der Ehrenamtlichen in ihr Aufgabenfeld einbeziehen, die oftmals einen unmittelbaren Zugang zueinander und bessere Kenntnisse über die aktuellen Fragestellungen und Probleme der geflüchteten Menschen haben. Das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegebene 102seitige Fortbildungsmanual „RekulDH“ bietet Unterstützung in Theorie und Praxis. Mehr

2.    Flüchtlinge holen weniger Angehörige nach

In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Zahl der Angehörigen, die per Familiennachzug nach Deutschland kommen, mehr als halbiert, wie Zahlen des Auswärtigen Amtes am 22.05. auf eine Anfrage aus dem Bundestag zeigen. Erhielten im ersten Quartal 2017 noch 17.322 Menschen aus den sechs Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen ein solches Visum zum Nachzug, waren es im ersten Quartal dieses Jahres nur noch 7.402 Personen - obwohl mit Somalia noch ein siebtes Land in die Berechnung einfloss. Mit mehr als 5.000 Menschen kam die Mehrheit der Nachgezogenen aus Syrien. Mit großem Abstand folgen Menschen aus dem Irak, dem Iran, Afghanistan, Eritrea, Somalia und dem Jemen. Allerdings handelt es sich dabei nicht nur um Angehörige anerkannter Asylbewerber, wie das Auswärtige Amt hervorhob: Auch ausländische Ehepartner deutscher Staatsbürger könnten darunter sein. Bemessen an der Gesamtzahl der ausgestellten Familiennachzugs-Visa machen Ehepartner, Kinder oder Eltern minderjähriger Flüchtlinge sogar nur einen geringen Anteil aus: Weltweit wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres 26.774 Visa zum Familiennachzug erteilt - davon 51 an Angehörige Asylberechtigter, 3.684 an Angehörige anerkannter Flüchtlinge und 3.231 an Angehörige subsidiär Schutzberechtigter. Der Familiennachzug für Flüchtlinge, die lediglich subsidiären Schutz erhielten, war 2016 ausgesetzt worden. Seit August letzten Jahres wird der Nachzug im Wege des Ermessens in der Größenordnung bis zu 1.000 Angehörige pro Monat wieder ermöglicht.

3.    IOM Familienunterstützungsprogramm - Mai 2019

Mittlerweile sind alle geplanten Zentren des Familienunterstützungsprogramms eröffnet. IOM operiert nun an neun Standorten (Addis Abeba, Amman, Beirut, Erbil, Istanbul, Kabul, Kairo, Khartum und Nairobi). Die Adressen und Telefonnummern finden Sie  hier. Außerdem hat IOM im Berliner FAP-Büro eine neue Rufnummer: 030 2902245500. Entsprechende Plakate weisen in folgenden Sprachen auf das neue Angebot: Deutsch-Arabisch,  Pashto-Dari und Somali-Tigrinya. Falls sich Ratsuchende im Verfahren zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in der Türkei und im Irak auf der iData-Liste eingetragen haben (Buchungen bis Juni 2018) und noch keinen Termin erhalten haben, melden diese sich bitte bei den IOM-Mitarbeitenden in der Türkei () oder im Irak (). Eine persönliche Beratung ist möglich: Donnerstags von 10:00 bis 17:00 Uhr (Arabisch) und dienstags von 10:00 bis 14:00 Uhr nach Vereinbarung (Tigrinja, Somali, Dari, Paschtu) in der Ausländerbehörde Berlin, Haus A, 1. OG, Zimmer 166, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

4.    Interkulturelle Woche 2019 – Zusammen leben, zusammen wachsen.

In ihrem gemeinsamen Wort vom 21.05. zur IKW 2019 stellen die Vorsitzenden der katholischen, evangelischen und orthodoxen Kirchen fest: „Der Erhalt von Grundrechten und Demokratie geschieht (…) nicht von selbst. Wir sind als Bürgerinnen und Bürger immer wieder gefordert, uns dafür einzusetzen, in der Politik, in der Nachbarschaft, in der Kirche, in der Arbeitswelt, in der Freizeit“. Die Spitzen der Kirchen warnen mit Blick auf die Zuwanderung vor einer „Kultur der Angst“. Man dürfe sich nicht anstecken lassen von „der Angst vor den ‚Anderen‘ und der Angst vor der Zukunft“, heißt es in einem am 21. Mai veröffentlichten gemeinsamen Wort zur Interkulturellen Woche vom 22. bis 29. September 2019. Christen stünden für eine bedingungslose Wertschätzung gegenüber jedem Menschen. Dies beweise sich in besonderer Weise „im Umgang mit denen, die keine Lobby haben: mit Kindern und Armen, Geflüchteten, Geduldeten und Obdachlosen, Kranken und Menschen mit Behinderungen. Das gilt genauso im Umgang mit Menschen, die andere Positionen und Überzeugungen vertreten. Wertschätzung muss zudem erkennbar sein in der Art, wie wir miteinander streiten.“ Das gemeinsame Wort der Kirchen zur Interkulturellen Woche 2019 ist hier verfügbar. Das Motto der IKW 2019 ermutigt, gemeinsam Zielvorstellungen zu entwickeln. Für die Planung der diesjährigen IKW gibt es ein Materialheft zur IKW, Plakate und Postkarten, Heft und Plakate zum Tag des Flüchtlings und die Möglichkeit, eine Ausstellung von Pro Asyl zu bestellen.

5.    Unbegleitete Minderjährige – Arbeitshilfen zum Asyl- und Klageverfahren

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge weist auf drei neue Arbeitshilfen hin, die in Kooperation mit den Flüchtlingsräten Thüringen und Niedersachsen herausgegeben wurden. Diese vermitteln wertvolle rechtliche Grundlagen und hilfreiche Praxistipps. Folgende Themen sind Gegenstand der Arbeitshilfen:

·        Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Zur Bedeutung der Stellung eines Asylantrags in der Minderjährigkeit

·        Der BAMF-Bescheid im Asylverfahren – Zum Umgang mit BAMF-Bescheiden von umF und jungen volljährigen Geflüchteten bei teilweiser oder vollständiger Ablehnung im Asylverfahren

·        Das Klageverfahren – Begleitung von umF und jungen volljährigen Geflüchteten im asylrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

6.    Unbegleitete Minderjährige – Das Asylverfahren

„Das Asylverfahren. Deine Rechte, deine Perspektiven“ lautet der Titel einer neuen Broschüre des Flüchtlingsrates Niedersachsen. Es werden Behörden, Einrichtungen und Menschen vorgestellt, denen die Jugendlichen auf ihrem Weg begegnen. Im Heft werden Fragen beantwortet wie zum Beispiel: Wie kann ich einen Asylantrag stellen? Welche Rechte habe ich im Asylverfahren? Wie kann ich mich auf die Anhörung vorbereiten? Was kann ich machen, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde? Welche Wege und Möglichkeiten gibt es neben dem Asylverfahren, um in Deutschland zu bleiben? Wen kann ich fragen, wenn ich Hilfe brauche? Was ändert sich, wenn ich 18 Jahre alt werde? Dies und vieles mehr wird in einfacher Sprache erklärt und durch (Schau-)Bilder ergänzt, welche die erklärten Begriffe darstellen. Das Heft kann heruntergeladen oder bis zu 20 Druckexemplare kostenfrei bestellt werden. Mehr

7.    DCV Stellungnahme zum  „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“  

Der Bundestag hat am 07.06.2019 das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Union und SPD geht es im Kern darum, die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden so auszuweiten, dass weniger Abschiebungen scheitern. Der Deutsche Caritasverband hatte im Vorfeld der Beratungen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Bundestag eine eigene Stellungnahme an die Ausschussmitglieder der zuständigen Bundestagsausschüsse versandt. Insbesondere wurde auf die nachfolgenden Aspekte hingewiesen: Der Deutsche Caritasverband spricht sich dafür aus, dass an dem bisher geltenden Niveau des Ausweisungsschutzes für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge festgehalten und dieses auf subsidiär Schutzberechtigte ausgedehnt wird. Die Regelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität ist nach Auffassung des Deutschen Caritasverbandes in der Gesamtschau abzulehnen. Der Deutsche Caritasverband kritisiert, dass die Beurteilung über das Vorliegen eines Haftgrundes für die Abschiebehaft künftig auf Vermutungen gestützt werden soll. Die Neuregelung zur Strafbarkeit von Verletzungen von Geheimhaltungspflichten im Zusammenhang des Vollzugs der Ausreisepflicht sollte nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes zurückgenommen werden. Durch den vorgesehenen Ausschluss sozialer Leistungen für in anderen EU-Staaten anerkannte Schutzberechtigte und durch die vorgesehene Ausweitung der Kürzungen von Sozialleistungen wird nach Auffassung des Deutschen Caritasverbandes das Menschenrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beschnitten. Was die Aufhebung des europarechtlich geregelten sog. Trennungsgebotes betrifft (das Gebot, Abschiebehäftlinge und Strafgefangene in unterschiedlichen Hafteinrichtungen unterzubringen), stellt der Deutsche Caritasverband aufgrund des Fehlens verlässlicher Tatsachengrundlagen in Frage, ob die Bundesregierung alle geeigneten Maßnahmen getroffen hat, um ihren europarechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. Der Deutsche Caritasverband hat sich auch schon mehrfach aufgrund rechtsstaatlicher Bedenken gegen ein Ausreisegewahrsam ausgesprochen. Caritas-Präsident Peter Neher äußerte sich zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestags-Innenausschuss. Mehr

8.    Finanzielle Unterstützung bei Anwalts- und Verfahrenskosten

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei – das gilt im immer komplizierter werdenden Ausländerrecht erst recht. Ob im Asyl- oder Klageverfahren, ob bei der Verhinderung einer Abschiebung oder der Aufhebung einer Wohnsitzauflage, ob bei der Familienzusammenführung oder der Anerkennung eines Berufsabschlusses, ist oft die Unterstützung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin unabdingbar. Spätestens dann, wenn die erste Rechnung vorliegt, stellt sich die Frage nach den Kosten anwaltlicher Vertretung und nicht immer sind ausreichend Ersparnisse vorhanden, um – im Idealfall – eine Ratenvereinbarung einzuhalten. Grundsätzlich können Betroffene die kostenfreien Dienstleistungen der Flüchtlingsberatungsstellen und anderer Initiativen, wie etwa der lokalen Flüchtlingsräte, in Anspruch nehmen. Darüber hinaus stehen ihnen die gleichen Möglichkeiten der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe offen, wie für alle anderen Bürger mit geringem Einkommen. Außerdem haben sich mittlerweile in zahlreichen Städten - so z.B. in Bielefeld - sogenannte „Law Clinics“ etabliert.

Wer sich für anwaltlichen Beistand entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er/sie unter Umständen die alleinige Verantwortung auf der Kostenseite trägt. Dennoch gibt es an verschiedenen Stellen Rechtshilfefonds, die in begrenztem Umfang Zuschüsse gewähren. Ehrenamtliche können bei der Recherche eine große Hilfestellung leisten. Hier finden Sie eine kleine Auswahl bekannter Fonds. Bitte bedenken Sie, dass in der Regel die Zielgruppe eingeschränkt ist bzw. der Antragsberechtigte eine gewisse Vorauswahl zu treffen hat:

·        Flüchtlingsfonds des Erzbistums Paderborn: Übernahme der Kosten für eine Erstberatung im Rahmen des Asylverfahrens ist möglich – keine Prozesskosten. Die Vergaberichtlinien und das Antragsformular finden Sie hier.

·        BumF-Rechtshilfefonds für Kinder und Jugendliche: Gestaffelte Pauschalen zu Rechtsanwaltskosten in Asylverfahren, ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und jugendhilferechtlichen Verfahren sowie mit ausländerrechtlichen Sachverhalten verbundenen Strafverfahren. Mehr

·        Rechtshilfefonds des Fördervereins PRO ASYL: Bezuschussung von Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten von Flüchtlingen. Antragstellung ist ausschließlich über den jeweiligen Landesflüchtlingsrat möglich. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an .

9.    Ein Preisgeld für Ihr Projekt?

Warum nicht!? Schließlich geben Sie mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement unserer Gesellschaft ein menschliches Gesicht. Und das hat eine öffentliche Würdigung verdient. Während immer mehr regional orientierte Wettbewerbe und Preise ausgeschrieben werden, gibt es zahlreiche Stiftungen und andere Initiativen, die auf Landes- und Bundesebene agieren. Eine solche Auszeichnung ist der diesjährige „Katholische Preise gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“, der am 4. Juli 2019 im Anschluss an den vierten katholischen Flüchtlingsgipfel in Essen verliehen wird. Wenn Sie mit dem Gedanken einer Bewerbung spielen oder eine Initiative aus Ihrer Nachbarschaft für eine Würdigung vorschlagen wollen, empfehlen wir Ihnen eine Datenbank des Deutschen Engagementpreises. Hier haben Sie die Möglichkeit, nach Bundesland, Schlagwort oder freie Textsuche zu recherchieren. Viel Erfolg!

10. Garantiefonds Hochschule – neue Richtlinien seit Juni 2019

Die Otto-Benecke-Stiftung vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFFSJ) Zuwendungen an begabte und qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer bis 30 Jahren. Profitieren können in erster Linie Spätaussiedlerinnen und –aussiedler sowie anerkannte Flüchtlinge, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen möchten. Auch eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt wird gefördert. Neu an diesem Förderinstrument ist die Tatsache, dass seit Anfang Juni 2019 die Antragsfrist von zwei Jahren (seit der Einreise) entfällt und nunmehr auch die Kinder von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen gefördert werden können. Die Richtlinienänderung eröffnet also auch Personen, die bereits längere Zeit in Deutschland leben, die Möglichkeit der Antragstellung. Mehr auf der Webseite des BMFFSJ. Dort bitte auch die externen Links am Ende des Beitrags beachten.

11. Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten

Kinder und Jugendliche im Asylverfahren sollten aus Kindeswohlgründen möglichst früh einen Zugang zu den Leistungen nach dem SGB VIII in Anspruch nehmen können. Dafür spricht sich der Caritasverband in dem Positionspapier „Zugang von Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe” aus und wirbt gleichzeitig dafür, die Familien und ihre Kinder beim Zugang zu den Angeboten zu unterstützen. Eine Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen von den Unterstützungsmöglichkeiten des SGB VIII profitieren können, ist, dass sie von den öffentlichen wie auch freien Trägern als Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und ihre Unterstützungsbedarfe berücksichtigt werden. Um die Nutzung der Hilfen voranzutreiben, ist es zudem wichtig, die Familien noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen über die Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.

12. BAMF lehnt in 2019 fast alle Fälle von Kirchenasyl ab

Fast alle Kirchenasyl-Fälle werden lt. einer Meldung des „Evangelischen Pressedienstes“ vom 11.06.2019 mittlerweile vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Im Jahr 2019 gab das Bundesamt bis Ende April in nur zwei Fällen dem Ersuchen von Kirchengemeinden statt, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, obwohl laut EU-Regelung eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig gewesen wäre. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Im gleichen Zeitraum lehnte das BAMF demnach 145 Anträge von Menschen im Kirchenasyl ab. Die Quote der Kirchenasyl-Fälle, bei denen das Bundesamt besondere Härtefälle anerkannte und das Asylverfahren in Deutschland übernommen wurde, lag im Jahr 2019 bei lediglich 1,4 Prozent. 2018 waren es nach Angaben der Bundesregierung mit 77 von 647 Fällen noch fast zwölf Prozent. Insgesamt lag die Zahl der gemeldeten Fälle von Kirchenasyl laut Bundesregierung in den ersten vier Monaten 2019 bei 250. Im gesamten Jahr 2018 waren es rund 1.520 Fälle. Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen.

13. Wieder mehr Schutz- und Asylsuchende in der EU

Die Zahl der Asyl- und Schutzsuchenden in der EU steigt in diesem Jahr wieder deutlich an. Von Januar bis einschließlich April stellten rund 206.500 Menschen erstmals einen Asylantrag in der Europäischen Union - 15 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahlen wurden auf Basis von monatlichen Frühwarnmeldungen der Mitgliedstaaten erstellt. Damit dürfte sich nach einem mehrjährigen Rückgang der Asylbewerberzahlen nach dem Rekordjahr 2015 in diesem Jahr der Trend umkehren. 2018 war die Zahl der Asylbewerber in der EU beispielsweise noch um elf Prozent zurückgegangen. Ein Grund für die Entwicklung ist, dass immer mehr Asylbewerber über reguläre Wege und visafrei in die Union einreisen, vor allem aus Lateinamerika und den Westbalkanstaaten. Venezuela sei inzwischen nach Syrien das Hauptherkunftsland von Asylbewerbern in der Europäischen Union. Viele Asylsuchende gelangen nach Schätzungen aus Sicherheitskreisen unerkannt in die EU. Darauf deutet auch die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge hin. Sie liegt mit fast 60.000 zwischen Januar und April weit über jener der festgestellten Einreisenden (seit Beginn des Jahres rund 30.000 Grenzübertritte) an der EU-Außengrenze. Die Ägäis ist derzeit erneut die wichtigste Route. Über die Ägäis waren zuletzt ungeachtet der EU-Vereinbarung mit der Türkei deutlich mehr Flüchtlinge gekommen. Die Zahl der Menschen, die in den Registrierlagern auf den griechischen Inseln ausharren, stieg laut griechischem Migrationsministerium Anfang Juni wieder auf mehr als 16.000. Zudem werden Migranten von Schleppern durch Griechenland geschleust, ohne je im Land registriert zu werden.

14.  Zivilgesellschaftliches Projekt: Rettungskette für Menschenrechte

Das grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Projekt „#HandinHand – Rettungskette für Menschenrechte“ setzt sich für mehr Menschlichkeit und gegen das Sterben im Mittelmeer ein. Als konkrete Maßnahme ist dazu am 16.05.2020 eine über 1000 Kilometer lange Menschenkette von Hamburg bis ans Mittelmeer geplant. Laut den Initiator(inn)en aus Deutschland, Österreich und Italien soll die Menschenkette ein Zeichen gegen Menschenrechtsverletzungen im Mittelmeer, die europäische Abschottungspolitik, rassistische Ausgrenzung und für die Entkriminalisierung der zivilen Seenotrettung sowie ein europäisches Seenotrettungsprogramm setzen. Derzeit sucht die Initiative nach lokalen Partnern (Verbände, Vereine, Parteien, Gemeinden etc.), welche die Betreuung von Teilabschnitten der Menschenkette übernehmen. Weiterhin werden Unterstützer(innen) gesucht, die nicht unmittelbar an der Strecke liegen, aber dennoch - zum Beispiel in Form von Öffentlichkeitsarbeit - mitwirken möchten. Weitere Informationen zum Projekt sowie das Anmeldeformular für die Betreuung von Teilabschnitten finden Sie hier.

15.  Zahlen, Daten, Fakten

Wie viele Flüchtlinge kamen 2018? Was sind die Haupt-Herkunftsländer? Wer bekommt in Deutschland einen Schutzstatus? Wie hoch ist die Erfolgsquote für Geflüchtete vor Gericht? Und was stimmt an den öffentlich verbreiteten Zahlen zu Ausreisepflichtigen? All das beantwortet Ihnen Pro Asyl im aktualisierten Beitrag „Asyl in Zahlen“.

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                 
   , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.