Januar 2025

1. Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit – dringender Handlungsbedarf ist geboten

Die GGUA hat eine hilfreiche Arbeitshilfe herausgegeben, die die prekäre Situation von Geflüchteten aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit thematisiert. Betroffene und Unterstützende sollten umgehend aktiv werden, um anderweitig den Aufenthaltsrecht zu sichern. Aus der Einleitung: „Während für ukrainische Geflüchtete der vorübergehende Schutz und die Geltung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert worden sind, gilt dies für viele aus der Ukraine Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit nicht: Wenn sie in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung in vielen Fällen ab dem 5. März 2025 keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mehr erhalten – selbst wenn sie vorher schon in deren Besitz waren. Damit bricht die Bundesregierung ihr früheres Versprechen, Personen mit und ohne ukrainische Staatsangehörigkeit gleich zu behandeln. Der Zeitdruck ist hoch, bis dahin Alternativen zu suchen, mit denen die Betroffenen sich dennoch eine Bleibeperspektive in Deutschland schaffen können“. Mehr

2. Save-the-Date zum 9. Katholischen Flüchtlingsgipfel

Die Aufnahme und der Schutz von Geflüchteten werden in Deutschland zunehmend kontrovers diskutiert. Dies hat auch Folgen für die kirchliche Flüchtlingsarbeit. Der nächste Flüchtlingsgipfel der Deutschen Bischofskonferenz widmet sich daher dem Thema „Flüchtlingsschutz in Gefahr? – Ethische Orientierungen und praktische Antworten in schwierigen Zeiten“. Die DBK lädt haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe ein. Gemeinsam sollen aktuelle Herausforderungen und konkrete Handlungsansätze diskutiert werden. Außerdem wird die jüngste Statistik zum kirchlichen Engagement in der Flüchtlingshilfe präsentiert. Der 9. Katholische Flüchtlingsgipfel findet am Mittwoch, 21. Mai 2025, von 11.00 – 17.00 Uhr, im Erbacher Hof in Mainz statt. Nähere Angaben und die Möglichkeit zur Anmeldung werden rechtzeitig hier veröffentlicht.

3. Schnellere Integration von Asylbewerberinnen in den Arbeitsmarkt

Am 20.12.2024 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerberinnen in den Arbeitsmarkt beschlossen. Dieser sieht eine Änderung des §61 AsylG vor. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung, dass nur Asylbewerberinnen, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, arbeiten dürfen, wird angestrebt, den Arbeitsmarktzugang während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten – unabhängig von der Art der Unterbringung - zuzulassen. Will man arbeitsfähige Asylsuchende möglichst früh in den Arbeitsmarkt integrieren und dadurch die Belastung für Kommunen verringern, handelt es sich um einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

4. Migrationsforscher: Gelingende Integration bedeutet die Menschen früher anzusprechen und besser zu unterstützen

Der Konfliktforscher Andreas Zick kritisiert die populistische Debatte über Migration und fordert eine differenzierte Auseinandersetzung. Er plädiert für eine Bundesbeauftragtenstelle für Migration, um die gesellschaftliche Integration besser zu steuern und langfristige Lösungen zu entwickeln. Es sei „immerhin mal angekommen“, dass man die Leute früher in Arbeit bringen müsse, so Zick im neulich erschienen Buch „Verstehen Sie Staat?!“ und unterstreicht die Notwendigkeit früherer Ansprachen und besserer Unterstützung bei Neuzugewanderten. Zick betont, dass trotz vieler Integrationserfolge das Zusammenleben von Migranten oft als konfliktreich wahrgenommen wird. Rund ein Drittel der Bevölkerung hat Migrationsgeschichte, und Deutschland sei insgesamt eine diverse Gesellschaft geworden. Zick kritisiert die mangelnde Vorbereitung der Verwaltung auf langfristige Migration und die damit verbundenen Herausforderungen wie Teilhabe und Konfliktmanagement. Er fordert ein "Zukunftsmodell von Migration", das Kommunen und Kreise entlastet. Zudem warnt er vor der Gefahr, Einzelereignisse wie das Solinger Attentat von 2024 auf die gesamte Migration zu übertragen und so eine vorurteilsbeladene Debatte zu schüren. Um Extremismus unter Geflüchteten zu verhindern, fordert Zick verstärkte Prävention. Er beklagt sich darüber, dass die dafür notwendigen Angebote in Unterkünften zurückgefahren statt angebaut werden. Insgesamt sei die Zahl der "irregulären" Migranten weit niedriger, als oft angenommen.

5. Fortbildungsangebot: Gegen Hass im Netz

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf ein Fortbildungsangebot des Center for Education on Online Prevention in Social Networks (CEOPS) aufmerksam machen. CEOPS ist ein bundesweites Fortbildungsprogramm, das seit 2021 Jugendliche und junge Erwachsene durch digitale Lehrgänge befähigt, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus in den sozialen Medien zu erkennen und diesen im Sinne der Demokratieförderung entgegenzuwirken. Am 24. Februar und 15. April starten zwei neue Lehrgänge. Diese finden digital statt und es entstehen keine Kosten. Unter Umständen kann die Teilnahme auch als Bildungsurlaub anerkannt werden. Mehr

6. Monitoring Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl kommt immer näher und oft stellt sich die Frage: Wählen gehen? Wenn ja, für wen stimmen? Berechtigte Fragen, jedoch gibt es keine andere Option als zur Wahl zu gehen, im Idealfall gut informiert. Die größte Gefahr, dass Desinformationen verbreitet werden geht von den Sozialen Medien aus. Deshalb hat CeMAS (Center für Monitoring, Analyse und Strategie) ein Monitoring von Desinformationen und digitalen Kampagnen vor allem auf Telegram und YouTube, aber auch auf X, TikTok und Facebook aufgesetzt. Schwerpunkte sind einerseits ausländische Einflussnahme und andererseits demokratiefeindliche Aktivitäten durch rechtsextreme Akteur*innen.

Ohne Zweifel wird das Thema (Flucht)Migration im Wahlkampf eine besonders große Rolle spielen, weshalb wir an dieser Stelle auf eine hilfreiche Handreichung des Flüchtlingsrat NRW hinweisen möchten. Darin werden die flüchtlingspolitischen Positionen der aktuell als Fraktion oder Gruppe im Bundestag vertretenen Parteien gegenübergestellt. Anschließend erfolgt die Position des Flüchtlingsrates zum jeweiligen Thema und Verweise auf weiterführende Materialien. Mehr

7. Wohnungsmangel erschwert Integration

Nach einer aktuellen Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) ziehen Flüchtlinge häufig in wirtschaftlich schwache Städte mit hoher Arbeitslosigkeit, da sie dort eher bezahlbaren Wohnraum finden. Untersucht wurden die Umzüge von mehr als 2.400 geflüchteten Menschen zwischen 2015 und 2019. In wirtschaftlich attraktiven Lagen sei der Wohnraum knapp und teuer. Daher weichen Flüchtlinge nach der Aufhebung ihrer Wohnsitzbeschränkung oft in strukturschwache Städte aus, was zu einem Ungleichgewicht des Königsteiner Schlüssels führt. Interessant ist auch die Feststellung, dass je höher die Arbeitslosigkeit an einem Ort ist, desto mehr Geflüchtete dorthin ziehen. Gleichzeitig sind sie oft auf die Infrastruktur größerer Städte angewiesen, um soziale Kontakte zu anderen Eingewanderten und deren Nachfahren zu knüpfen, was ihnen ein Gefühl von Zugehörigkeit vermittelt und sie in ihren weiteren Schritten in Deutschland unterstützt. Mehr

8. Für die Ehrenamtsmedaille des Landtags bewerben oder jemanden vorschlagen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen zeichnet besonderes Engagement jährlich mit der Ehrenamtsmedaille aus. Gewürdigt werden Personen oder Gruppen, die sich in besonderer Weise durch ehrenamtliches Engagement für die Demokratie, die Belange ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger oder für das Gemeinwohl verdient gemacht haben.  „Mittlerweile engagieren sich knapp neun Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen in ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich. Sie sind die guten Seelen der Gesellschaft. Ihre Leistung verdient Anerkennung und Ehrung. Mit der Ehrenamtsmedaille haben wir dafür einen würdigen Rahmen geschaffen“, sagt André Kuper, Präsident des Landtags.

Die Ehrenamtsmedaille kann an mehrere Personen und gesellschaftliche Gruppen verliehen werden und ist mit je 3.000 Euro dotiert. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Engagements und dessen Fortbestand einzusetzen. Vorschlagsberechtigt gegenüber dem Präsidenten des Landtags sind die Mitglieder des Landtags. Auch Vorschläge aus der Mitte der Gesellschaft sind möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2025. Mehr

9. Neuer Name, neues Logo: Der Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht

Der Bundesfachverband minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (BumF) e.V. wird zum Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. Seit 1998 setzt sich der BuMF für die Rechte junger geflüchteter Menschen ein. Seine Arbeit setzt er mit dem neuen Namen und einem neuen Logo fort. Mit der Umbenennung wird der BuMF seiner Entwicklung in den letzten Jahren sprachlich und inhaltlich gerecht. Denn neben unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Menschen kümmert sich der Verband auch um die Belange anderer junger Menschen mit Fluchterfahrung, denen Rechte und Chancen verwehrt werden, so die Begründung der Umbenennung.

10. Leistungsanspruch mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG (studienvorbereitende Maßnahmen)

Claudius Voigt, Referent der GGUA, weist auf eine interessante Eilentscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hin. Das Gericht hat am 10.10.2024 zum Leistungsanspruch eines syrischen Studenten entschieden (L 6 AS 144/24 B ER). Dieser hatte später auch einen Asylantrag gestellt. Die Entscheidung geht ausführlich auf die Systematik der einzelnen Leistungsausschlüsse im SGB II und XII, auf die Zuordnung zum SGB II / XII oder AsylbLG sowie auf die Überbrückungs- und Härtefallleistungen nach SGB XII ein. Eine verständliche Zusammenfassung des Beschlusses finden Sie hier. Fazit: Kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II und AsylbLG, aber dafür nach SGB XII.

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Gut zu wissen ...

Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,