Februar 2025

Eilmeldung: Wichtig für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine

In der Januarausgabe hatten wir auf den dringenden Handlungsbedarf für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine hingewiesen. Heute, kurz vor Redaktionsschluss, erreichte uns eine wichtige Information, die wir in Wortlaut weitergeben: Bis zum kommenden Dienstag, d. 04.03.2025 sollten Betroffene einen Antrag auf eine andere Aufenthaltserlaubnis gestellt haben. Die Mitteilung der GGUA finden Sie hier.

Nachtrag: Welche Titel in Frage kommen könnten, finden Sie hier in einer Übersicht des Flüchtlingsrates Niedersachsen. Bitte beachten Sie, dass die obige Frist nicht alle Drittstaatsangehörige aus der Ukraine betrifft. In der Übersicht werden auch für diese Personengruppe Aufenthaltsperspektiven für die Zeit ab März 2026 dargestellt.

1. Dank und Wertschätzung für das Engagement in der Flüchtlingshilfe

Am Samstag, d. 15.02.2025 hat Erzbischof Dr. Bentz ins Haus Maria Immaculata eingeladen. Über 100 Personen nahmen teil. Allen gemeinsam ist das Engagement in der Flüchtlingshilfe. „Sie sind diejenigen, die um die Chancen der Integration wissen, die aber auch erleben, wie schwer gelingende Integration sein kann“. Mit diesen Worten drückte der Gastgeber seine Wertschätzung für das Engagement in der Flüchtlingshilfe aus. In seinem Grußwort ging der Erzbischof auf einige zentrale Themen ein, die die heutigen Debatten bestimmen. Unter anderem sprach er über die Sprachverrohung im politischen Diskurs. Dabei nahm er Bezug auf ein Pressegespräch mit Kardinal Pierbattista Pizzaballa: „Kurz gesagt, man muss den Mut haben, sich zu äußern. Man sollte nicht nur sagen, was man denkt, sondern auch darüber nachdenken“. Er warnte eindrücklich vor einem Politikansatz, der bewusst auf die Überflutung mit Fehlinformationen, die Personalisierung von Schuld („die Migranten“) und auf einfache Lösungen auf Kosten von Minderheiten setzt.

Passend zum Motto des Heiligen Jahres 2025 hat der Ehrengast der Veranstaltung, Aeham Ahmad, am Flügel den Teilnehmenden Hoffnung geschenkt – ähnlich wie damals in den Trümmern des Krieges in Damaskus, weshalb er international als „der Pianist in den Trümmern“ bekannt wurde. Herr Ahmad betonte ausdrücklich: Mein Auftritt hier möge als Dank dafür verstanden werden, wie Sie und Millionen Menschen bundesweit sich liebevoll um Geflüchtete kümmern.

Auch der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen, Ralf Nolte, fand passende Worte für das großartige ehrenamtliche Engagement, das teilweise seit Jahrzehnten besteht. Sowohl in seinem einleitenden Grußwort als auch in einem moderierten Gespräch mit dem Erzbischof ging Diözesan-Caritasdirektor Ralf Nolte auf die zahlreichen Terroranschläge der letzten Monate ein. Ohne diese bagatellisieren zu wollen, warb er für eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung mit den Themen Flucht, Migration und Integration – auch nach der Bundestagswahl.

Vor- und nachmittags fanden Workshops zu folgenden Themen statt: Selbstfürsorge, Rassismus, Umgang mit Enttäuschungen, Engagement auf Augenhöhe, Kirchenasyl sowie der Stellenwert religiöser Aspekte in der Arbeit mit Geflüchteten. Abgerundet wurde der Ehrenamtstag mit einem multireligiösen Friedengebet, an dem Vertreter*innen von neun Religionsgemeinschaften beteiligt waren.

2. Caritas-Frauengruppe Minden erhält Preis für Integration und interkulturellen Dialog

Die internationale Frauengruppe des Caritasverbandes Minden wird mit dem Katholischen Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus 2025 ausgezeichnet. Das Projekt „Frauen, die Mut machen“, belegte den ersten Platz unter 78 Bewerbungen. Die Preisverleihung findet am 6. Mai in Berlin statt. Das Projekt, das seit 2019 läuft, thematisiert die Fluchterfahrungen von Frauen und nutzt biografisches Theater sowie Malen als kreative Methoden. Im Februar 2020 wurde das erste Theaterstück „Fremde, Frauen, Freundinnen“ aufgeführt, das die Herausforderungen und Erlebnisse geflüchteter Frauen in Deutschland beleuchtet. Die Gruppe, die seit 2005 besteht und seit 2014 von Magdalena Stoentcheva geleitet wird, fördert den interkulturellen Dialog und bietet den Teilnehmerinnen eine Plattform, um ihre Erfahrungen zu teilen und zu verarbeiten. Rund 20 Frauen aus 13 Ländern treffen sich wöchentlich, um ihre Geschichten kreativ zu gestalten und als Multiplikatorinnen in ihren Communities zu wirken. Mehr

3. Checklisten zum Familiennachzug zu schutzberechtigten Personen

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat als Handreichung für die Beratungspraxis neue Checklisten veröffentlicht, die die Voraussetzungen des Familiennachzugs zu verschiedenen Gruppen von schutzberechtigten Personen übersichtlich präsentieren. Die Checklisten enthalten Informationen zu den wichtigsten Voraussetzungen, die für den Familiennachzug zu den folgenden Personengruppen gelten:

  1. Familiennachzug zu Personen mit Flüchtlingsanerkennung
  2. Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz
  3. Familiennachzug zu Personen, die im Rahmen des Resettlement-Verfahrens aufgenommen wurden
  4. Familiennachzug zu Personen mit Abschiebungsverbot und Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG

4. Datenschutz in der sozialen Arbeit mit geflüchteten Menschen

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat eine neue Handreichung veröffentlicht, die praktische Hinweise und rechtliche Erläuterungen zum Umgang mit Daten geflüchteter Menschen enthält. Die Broschüre bietet einen Überblick über verschiedene rechtliche Regelungen und gibt Hinweise zum Schutz und zur Verarbeitung von Daten für die Beratungspraxis sowie für andere Akteure, die mit den Daten der Betroffenen in Berührung kommen. Sie behandelt unter anderem die berufliche Schweigepflicht, die Rechte der Betroffenen, die Einwilligung zur Datenverarbeitung, die Datentransparenz und Auskunftsansprüche. Mehr

5. Geflüchtete aus der Ukraine nach drei Jahren Krieg

Am 24. Februar 2023 jährte sich der Angriffskrieg gegen die Ukraine zum dritten Mal. Seit Beginn des Konflikts sind mehr als eine Million ukrainische Geflüchtete nach Deutschland gekommen, und es erreichen weiterhin neue Flüchtlinge das Land. Der Mediendienst Integration hat aus diesem Anlass ein neues Factsheet veröffentlicht, das relevante Zahlen, Daten und Fakten zu diesem Thema zusammenfasst.

Aktuell leben in europäischen Ländern insgesamt 4,3 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine. Deutschland verzeichnet mit über einer Million geflüchteten Ukrainern die höchste Zahl, gefolgt von Polen. Im Verhältnis zur Bevölkerung haben jedoch die meisten von ihnen in Tschechien eine neue Heimat gefunden. Innerhalb Deutschlands haben die meisten ukrainischen Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen Zuflucht gefunden.

Das Factsheet bietet detaillierte Informationen zur Verteilung der Geflüchteten sowie zu ihrem Aufenthaltsstatus. Mehr

6. Asylstatistik des Jahres 2024

Die jüngsten Verschärfungen in der Asylpolitik Deutschlands machen sich in der Statistik immer mehr bemerkbar. So ging die Zahl der Asylanträge im Januar 2025 (16.594 Asylanträge) im Vergleich zum Januar 2024 um 41% zurück. Auch die Schutzquote des vergangenen Jahres macht eine kontinuierlich rückläufige Entwicklung deutlich: 2024 gab es insgesamt 250.945 Asylanträge, davon 229.751 Erstanträge (Diese Zahlen berücksichtigen nicht ukrainischen Geflüchtete, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind). In etwa 9 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren sind. Die meisten Schutzsuchenden kamen aus Syrien (76.765 Erstanträge), Afghanistan (34.149) der Türkei (29.177) und dem Irak (7.839). Über 301.350 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2024 entschieden. Die Gesamtschutzquote lag bei 44,4 Prozent. Die ausführliche Asylstatistik des BAMF finden Sie hier, eine kurze Übersicht der letzten fünf Jahre hier 

7. Abschiebung, Zurückschiebung, Zurückweisung – was nun?

Seit Jahre versucht die Fraktion DIE LINKE detaillierte Informationen der Bundesregierung zur Abschiebung in Erfahrung zu bringen. Dafür werden regelmäßig Kleine Anfragen genutzt. Wie die jüngste Kleine Anfrage ergeben hat (Drucksache 20/14492) sind Abschiebungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies gilt auch für Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens. Eine tabellarische Zusammenfassung der Antragstellenden finden Sie hier. Dort auf Seite 2 finden Sie eine hilfreiche Einordnung der oft synonym verwendeten Begrifflichkeiten Abschiebung, Zurückschiebung, Zurückweisung, Überstellung und Rückführung.

8. BAMF-Brief an Personen mit Schutzstatus in Griechenland

Aus aktuellem Anlass macht der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf die Situation von Asylsuchenden, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben und nun in Deutschland Asyl begehren, aufmerksam. Konkret geht es um ein Schreiben des BAMF mit einem Fragebogen an Betroffene. Zusammenfassend heißt es in der Mitteilung:

In diesen Schreiben wird darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich ist, dass diesen Schutzsuchenden in Deutschland kein Schutz gewährt wird. Zudem wird ein Programm zur freiwilligen Rückkehr nach Griechenland beworben, das eine Unterkunft für bis zu vier Monate verspricht. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei diesem Schreiben um keinen Bescheid handelt. Außerdem seien die Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland äußerst schlecht. Viele Rückkehrende hätten dort keinen Zugang zu Wohnraum, Sozialleistungen oder medizinischer Versorgung.

Auch die Rechtsprechung zu diesem Thema ist uneinheitlich. Während das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Urteil vom 19. April 2021 entschied, dass anerkannte Flüchtlinge nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Herbst 2024 eine andere Auffassung vertreten. Laut dieser Entscheidung drohe männlichen anerkannten Schutzberechtigten, die allein und arbeitsfähig nach Griechenland zurückkehren, keine menschenrechtswidrige Behandlung im griechischen Aufnahmesystem. Eine Tatsachenrevision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist anhängig und wird am 16. April 2025 verhandelt. Zudem haben das Verwaltungsgericht Berlin und das Verwaltungsgericht Aachen in ihren jüngsten Entscheidungen gegen eine Rückkehr entschieden.

Fazit des Flüchtlingsrates: Nach der derzeit geltenden Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG müssen betroffene Personen Schutz in Deutschland erhalten. Ob Geflüchtete, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben, auch zukünftig Schutz in Deutschland erhalten können, wird sich in den kommenden Monaten klären. Wir raten betroffenen Schutzsuchenden dringend, keine voreiligen Schritte zu unternehmen und den Fragebogen derzeit nicht auszufüllen.

9. Rücküberstellung gemäß Dublin-Verordnung – Länderinformationen des Raphaelswerks

Die Dublin-Verordnung regelt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Doch was passiert, wenn Geflüchtete in ein anderes EU-Land zurückgeführt werden sollen? Welche Rechte haben sie, und wie sieht der Prozess aus?

Das Raphaelswerk stellt Informationsblätter bereit, die wichtige Hinweise zu den jeweiligen Rücküberstellungsländern enthalten – von rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu praktischen Hinweisen vor Ort. Die Informationsblätter richten sich an Beratende, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene. Die Länderinformationen sind auf der neuen Website des Raphaelswerks unter dem Link: www.raphaelswerk.de/dublin  abrufbar. Diese stehen auch in Englisch zur Verfügung.

Die Informationsblätter werden regelmäßig überarbeitet und u.a. die Beratungsangebote vor Ort ergänzt bzw. aktualisiert. Zuletzt wurden die Informationsblätter zu den Niederlanden, Österreich, Polen und Spanien aktualisiert. Eine Bewertung der Strukturen und Angebote findet nicht statt. Da viele Hilfsangebote Projekte mit unregelmäßiger Förderung sind, existieren oft nur wenige dauerhafte Unterstützungsstrukturen, weswegen kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Hinweise und Rückmeldungen können an gesendet werden.

10. Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ - Jetzt bewerben

Auch in diesem Jahr werden im bundesweiten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ der Bundeszentrale für politische Bildung wieder erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte für eine lebendige und demokratische Gesellschaft gesucht!

Preistragenden winken Preisgelder von bis zu 10.000 Euro. Mit der Auszeichnung werden die Projekte Teil des Aktiv-Netzwerks und können somit von jährlichen Qualifizierungsangeboten und dem Erfahrungsaustausch mit hunderten anderen Preisträgerprojekten profitieren. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Aktiv-Wettbewerbs werden im Sinne des Entstehungsgedankens in diesem Jahr insbesondere Projekte, die gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus kämpfen, gesucht. Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Teilnahmebedingungen finden Sie auf www.bpb.de/aktiv. Bewerbungen sind ab sofort über das Online-Formular möglich. Bewerbungsschluss ist der 01.04.2025.

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Gut zu wissen ...

Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,