Februar 2022

1. Einladung zum sechsten Kath. Flüchtlingsgipfel

Die Förderung und Unterstützung von Integration ist ein essenzieller Bestandteil der katholischen Flüchtlingsarbeit und eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Vieles wurde in den vergangenen Jahren erreicht, vieles muss aber auch noch angepackt werden; manche Fragen sind immer wieder neu zu beantworten.

Der diesjährige Katholische Flüchtlingsgipfel am 3. Mai 2022, in Erfurt, steht unter dem Motto „Integration gemeinsam gestalten“. Einen Orientierungsrahmen bietet dabei eine neue Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz „Anerkennung und Teilhabe – 16 Thesen zur Integration“, die bei der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden soll. Die Arbeitshilfe fasst Erfahrungen der kirchlichen Flüchtlingshilfe und Migrationsarbeit im Handlungsfeld Integration zusammen und stellt Überlegungen zur gesellschaftlichen Teilhabe und zum Zusammenleben in einem pluralen Umfeld an. Daran anknüpfend will der Katholische Flüchtlingsgipfel eine Diskussion über Grundhaltungen der Integration anstoßen. Eingeladen sind Ehren- und Hauptamtliche, die sich in der kirchlichen Flüchtlingshilfe engagieren. Detaillierte Informationen und Hinweise zur Onlineanmeldung werden rechtzeitig hier zur Verfügung gestellt. Für Ehrenamtliche aus dem Erzbistum Paderborn können die Kosten der Teilnahme aus dem Flüchtlingsfonds bezuschusst werden.

2. Pauline-von-Mallinckrodt-Preis 2022 – jetzt bewerben!

Auch 2022 lobt die CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn wieder den Pauline-von-Mallinckrodt-Preis sowie einen Sonderpreis Junges Ehrenamt aus. Mit den Preisen würdigt die Stiftung alljährlich ehrenamtliches caritatives Engagement im Erzbistum Paderborn. Gewürdigt werden sollen Initiativen, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Ausgrenzung und Isolation engagieren. Auch den Wert von Kooperationen mit anderen Gruppen und Initiativen im Sozialraum möchte die Stiftung in diesem Jahr besonders herausstellen. Für den Pauline-von-Mallinckrodt-Preis können Gruppen vorgeschlagen werden, die sich in einem Caritas- oder Fachverband, einer Pfarrgemeinde oder einer sonstigen katholischen Initiative im Erzbistum Paderborn ehrenamtlich engagieren. Ein Vorschlagsrecht haben die örtlichen Caritasverbände, Fachverbände und alle caritativen Rechtsträger sowie Pfarrgemeinden bzw. Pastoralverbünde in der Erzdiözese Paderborn. Einsendeschluss ist der 31.05.2022. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

3. Aktualisierte Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat seine Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert. Diese soll dafür sensibilisieren, warum Ehrenamt in Aufnahmeeinrichtungen wichtig ist und welche Formen des Engagements sinnvoll sind. Die Broschüre beinhaltet außerdem Hintergrundinformationen über Entwicklungen der Unterbringung von Flüchtlingen auf Landesebene und das Landesaufnahmesystem. Schließlich sind die Kontaktdaten aller Landesaufnahmeeinrichtungen (LEA, EAE, ZUE) aufgelistet. Die hilfreiche Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

4. Online-Videos zum Asylverfahren

In einer Kooperation des Bayerischen und des Münchner Flüchtlingsrates wurden Erklärvideos – Asylwegweiser – zum Asylverfahren entwickelt. Sie sollen als Wegweiser im Asylverfahren dienen und Geflüchtete befähigen, ihr Asylverfahren informiert und eigenständig bestreiten zu können. Gerade in ANKER-Zentren haben die Geflüchteten nur sehr eingeschränkt Zugang zu Beratung und Informationen (bitte Betroffene darauf hinweisen, dass in NRW die Erstaufnahmeeinrichtungen die gleiche Funktion wie die ANKER-Zentren erfüllen). Die Videos können eine persönliche ausführliche Beratung natürlich nicht ersetzen, sollen aber eine Informationsgrundlage für alle bereitstellen, die essenziell ist, um das Asylverfahren zu bestreiten und gravierende Fehler und Versäumnisse zu vermeiden. Weitere Videos, auch in diversen Fremdsprachen, sollen folgen. Mehr

5. Rassismuskritik und Empowerment in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat das Verzeichnis „Rassismuskritisch und empowernd arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen“ veröffentlicht. Dadurch soll ein hilfreicher Überblick geschaffen werden, um möglichst viele Akteure sichtbar zu machen und die Vernetzung zu vereinfachen. Außerdem sollen Betroffene selbst einen Überblick über einschlägige Angebote haben und selbst aktiv werden können. Die Autor*innen ziehen „Rassismuskritik“ dem „Antirassismus“ vor, um zu unterstreichen, dass Rassismus eine gesellschaftliche Normalität darstellt und alle motiviert werden sollen, „die eigene Involvierung zu erkennen, zu benennen und soweit möglich aufzulösen“. Mehr

6. KatHO NRW: Programme für Studieninteressierte mit Fluchterfahrung

Die Katholische Hochschule (KatHO) bietet an ihren vier Standorten in Paderborn, Münster, Köln und Aachen auch in diesem Jahr ein reichhaltiges Angebot für Studieninteressierte aus den Reihen Geflüchteter. Neben besonderen Seminaren zum Thema „Flucht und Migration” stehen zusätzliche Studienplätze für Menschen mit Fluchterfahrung im Bachelor-Studiengang sowie entsprechend Förderprogramme zur Verfügung. Die Homepage informiert über aktuelle Projekte an allen Standorten, Zugangsvoraussetzungen, Finanzierungsmöglichkeiten, passgenaue Vorbereitungskurse und Perspektiven. Bewerbungsfrist: 31.03.2022. Mehr
Die iDA – internationale DAA Akademie hat ebenfalls seit 2015 ein Sonderprogramm zur Begleitung geflüchteter Studierender aufgelegt. Nähere Informationen gibt es hier.

7. Der Zugang Asylsuchender zum Gesundheitssystem

In Deutschland gleicht der Zugang von Asylsuchenden zum Gesundheitssystem einem Flickenteppich. Während in einigen Bundesländern elektronische Gesundheitskarten ausgegeben werden, muss in anderen vor jedem Arztbesuch ein Behandlungsschein besorgt werden. In manchen Bundesländern ist es sogar von Stadt zu Stadt anders geregelt. Ein Grundsatzpapier des Mercator Forums für Migration und Demokratie gibt eine Übersicht über die unterschiedlichen Regelungen. Die Autorin empfiehlt der Politik, den Zugang von Geflüchteten zur Gesundheitsversorgung zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Mehr

8. Wanderausstellung: Grenzerfahrungen

Gerne weisen wir auf unsere Wanderausstellung „Gott liebt die Fremden – Biblische Herausforderungen“ hin. Diese steht nebst Begleitmaterialien für die Ausleihe durch alle Interessierten zur Verfügung. Hier können Sie sich die 12 Roll-Ups anschauen und nähere Informationen erhalten.

Ebenfalls sehr empfehlenswert ist die Ausstellung „Grenzerfahrungen. Wie Europa gegen Schutzsuchende aufrüstet“. Herausgeber sind PRO ASYL, die katholische Friedensbewegung pax christi und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). Sowohl als großformatige Plakate als auch als festes Trägersystem kann die Ausstellung bis April 2023 kostenlos ausgeliehen werden. Eindrucksvolle Bilder und aufrüttelnde Texte führen die Brutalität der „Festung Europa“ vor Augen. Mehr

9. Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit: Umgang mit 2G-Regelungen

Tacheles weist auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Gültigkeit von Sanktionen infolge von 2G-Regelungen hin. Darin wird klargestellt, dass Meldeaufforderungen von Jobcentern, die aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, im Kontext mit einer 2G-Regel grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung zu erlassen sind. Ebenso stellt die BA klar, dass bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen der jeweiligen Länder gelten und Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G ebenfalls nicht zulässig sind. Mehr. Dazu ergänzt Tacheles, dass eine Aufforderung des Jobcenters, Meldetermine nun auch telefonisch durchzuführen, nicht sanktionsfähig sei. Im § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist bei der vorgeschriebenen Pflicht von „zu erscheinen“ die Rede. Eine Nichterfüllung eines Telefontermins ist kein Erscheinen und deshalb auch nicht sanktionsfähig. So auch die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken: Mehr

10. Flüchtlingsrat schreibt Ehrenamtspreis aus

Bereits zum 4. Mal verleiht der Flüchtlingsrat NRW e.V. einen Ehrenamtspreis aus, um lokale Good-Practice-Modelle und erfolgreiche Initiativen landesweit bekannt zu machen und so die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in ganz NRW zu stärken. Bis zum 25.03.2022 besteht noch die Möglichkeit, eine Bewerbung oder die Nominierung einer Initiative einzureichen. Die Preisverleihung findet am 20.11.2022 in der Zeche Carl in Essen statt. Nähere Informationen finden Sie hier. Bitte das Bewerbungsformular und die Einverständniserklärung am Ende der Ausschreibung beachten.

11. Deutsch lernen im Ausland

Wie kann ich bzw. mein Angehöriger bereits im Herkunftsland Deutsch lernen und darüber ein Zertifikat erwerben? Wie ist das Erwerbsleben in Deutschland? An wen kann ich mich wenden, wenn ich bestimmte Fragen zum Leben in Deutschland habe? Wie funktionieren Schule, Ausbildung und Studium? Und ist das Leben in der Familie anders als bei uns? Das sind nur einige der vielen Fragen, die Einwanderungswillige beschäftigen - sei es zwecks Arbeitssuche, Studium oder Familiennachzug. Wie oft ist eine Familienzusammenführung an den fehlenden Sprachkenntnissen gescheitert? Dabei muss das in vielen Fällen gar nicht sein. In vielen Ländern gibt es zertifizierte Anbieter von Deutschkursen. Das Angebot wird seit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stark ausgebaut. Ein gutes Beispiel sind die Goethe-Institute. Weitere Anbieter finden Sie in einer Broschüre des Auswärtigen Amtes.

12. Handreichung: Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus

Wenn im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde – sei es die Asylberechtigung oder die Flüchtlingseigenschaft, der subsidiäre Schutz oder ein Abschiebungsverbot – gilt dieser Status ohne zeitliche Befristung. Die Entscheidung über den Status trifft in aller Regel das BAMF. An diese Entscheidung ist die für die Erteilung der darauf aufbauenden Aufenthaltserlaubnis zuständigen Ausländerbehörde gebunden (§§ 6 S. 1, 42 S. 1 AsylG). Dementsprechend muss sie eine Aufenthaltserlaubnis, die auf einem vom BAMF festgestellten Schutzstatus beruht immer weiter verlängern, so lange der Schutzstatus besteht. Erst wenn dieser entfallen ist, kommt die Versagung oder der Entzug des Aufenthaltstitels in Betracht. Nach dem Asylgesetz kann der Verlust des Schutzstatus als Folge eines Widerrufs oder einer Rücknahme sein oder kraft Gesetzes eintreten. In einer Broschüre des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Erlöschens, des Widerrufs und der Rücknahme sowie der Ablauf des Verfahrens vorgestellt. Mehr

13. Fakten zur Einwanderung

In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) kurz und bündig die wesentlichen Daten und Fakten zur Einwanderung nach Deutschland. Dadurch möchte der SVR einen sachlichen Beitrag zur aktuellen Debatte beitragen. Die wichtigsten Informationen und Zahlen zu Arbeitsmigration, Flucht und Asyl, Demografie, Religionszugehörigkeit sowie zur EU-Binnenwanderung und Qualifikationen finden Sie hier.

_________________

Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,