August 2018
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe,
dass es im Bereich Flucht und Integration kein „Sommerloch“ gibt, machen nicht zuletzt drei neue Regelungen, die zum 1. August in Kraft getreten sind und weitreichende Folgen für alle Beteiligten haben werden: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde neu geregelt und auf max. 1.000 Personen pro Monat begrenzt, das BAMF hat die Vorgaben zum Kirchenasyl einseitig geändert und in Bayern haben die sogenannten AnKER-Zentren ihre Arbeit aufgenommen. Dazu und mehr erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters.
Um nicht nur Negatives im Blick zu haben, möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Integration in Arbeit und Ausbildung lenken. Eine Übersicht bestehender Projekte im Erzbistum Paderborn soll einerseits die große Vielfalt deutlich machen, andererseits zum Nachahmen motivieren.
In der Hoffnung, vielen von Ihnen auf dem zweiten Ehrenamtstag am 8. September in Dortmund zu begegnen, wünschen wir eine entspannte Lektüre.
Ihr Redaktionsteam
1. Ehrenamtstag: Einladung an Flüchtlinge zur Teilnahme am Gottesdienst mit dem Erzbischof
Für Samstag, den 8. September 2018 lädt Erzbischof Becker alle Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe nach Dortmund ein. Neben dem Dank für das Engagement stehen neue Impulse, Workshops und der Austausch im Mittelpunkt der eintägigen Veranstaltung im Katholischen Centrum. Eine Andacht in der Propsteikirche rundet den Tag ab. Das Programm finden Sie hier. Einladungen nimmt Frau Welslau gerne entgegen.
Insbesondere geflüchtete Menschen aus dem Dortmunder Raum sind zur Teilnahme am Gottesdienst mit dem Erzbischof eingeladen. Bitte informieren Sie Flüchtlinge in Ihrem Umfeld, auch wenn sie vorher am Ehrenamtstag nicht teilnehmen sollten. Gleiches gilt auch für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe.
2. Projekte zur Vermittlung von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit
Gerne weisen wir darauf hin, dass Sie auf unserer Homepage eine aktuelle Übersicht von Projekten und Initiativen zur Vermittlung in Arbeit und Ausbildung im Erzbistum Paderborn finden. Diese macht die große Vielfalt an Angeboten deutlich und soll zugleich als Einladung dienen, mehr Zeit und Energie in die berufliche Integration von geflüchteten Menschen zu investieren. Aus einigen Städten des Erzbistums liegen uns keine einschlägigen Angaben vor. Ergänzungen nehmen wir aber gerne vor. Die Übersicht als PDF-Dokument finden Sie hier.
Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist eine ertragreiche Investition. Unsere herzliche Einladung gilt deshalb allen ehrenamtlichen Akteuren im Erzbistum Paderborn, sie als einen besonderen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit anzusehen. Damit Ihre guten Ideen nicht an Finanzen scheitern, sind wir gerne bereit, bei der Mittelakquise behilflich zu sein. Bitte sprechen Sie uns an! Außerdem möchten wir Ihnen als ein „externes“ Best-Practice-Beispiel das Projekt Ponte Azubis vom Diakonischen Werk Hannover empfehlen.
3. Junge Geflüchtete: Angebote zur Integration in Ausbildung und Arbeit
Nicht nur wegen des Fachkräftemangels ist eine frühestmögliche Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von elementarer Bedeutung – für junge Geflüchtete erst recht. An einschlägigen Förderinstrumenten mangelt es zwar nicht, doch den Überblick zu behalten, ist fast unmöglich. Eine Übersicht der Gesellschaft für innovative Förderung – GIB, dient als fundierte Quelle für interessierte Akteure in NRW. Diese wird laufend aktualisiert und ausschließlich im Netz zur Verfügung gestellt. Neben einer tabellarischen Übersicht der Angebote (Spracherwerb, Berufsvorbereitung sowie Beratungsstrukturen), lesen Sie Wissenswertes zu ausgesuchten Angeboten und erfahren mehr über die Zugangsvoraussetzungen. Abgerundet wird die Arbeitshilfe mit einer weiterführenden Linkliste. Mehr.
Weitere allgemeine Informationen mit praktischen Beispielen zum Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt und Bewerbungsvorlagen liefert der „Bewerbungsratgeber für Migranten, Flüchtlinge und Helferkreise“ von Viktoria Doll. Mehr
4. Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Durch den neuen §36a AufenthG ist der Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in eine Ermessensentscheidung geändert worden. Um eines von den begehrten 1.000 Visa pro Monat erhalten zu können, müssen bestimmte humanitäre Gründe erfüllt sein. Zu diesem Themenkomplex sind mittlerweile zahlreiche Informationen erschienen. Eine ausführliche und hilfreiche Darstellung ist eine Veröffentlichung des Netzwerks „Berlin hilft“. Die Autoren gehen einerseits auf die gesetzlichen Neuregelungen ein, andererseits beschreiben sie das Verfahren zur Beantragung eines Visums und nennen immer wieder konkrete Beispiele, die in der Praxis für eine gute Orientierung sorgen. Mehr dazu.
Außerdem finden Sie in den Ausgaben Juni und Juli 2018 des DRK-Suchdienstes praktische Informationen. Hier erfahren Sie Hilfreiches zu Aspekten wie Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung, Wegfall der fristwahrenden Anzeige (nur bei subsidiärem Schutz!), Beantragung eines Termins und zum Umgang mit bereits anhängigen § 22-Fällen.
Schließlich hat das Bundesinnenministerium an die Innenministerien der Länder geschrieben und das Visumsverfahren konkretisiert. Das Rundschreiben des BMI mit Anlagen finden Sie auf unserer Homepage. Eine kurze Zusammenfassung stellen wir hier zur Verfügung.
5. Verpflichtungserklärungen: Vollstreckung vorläufig ausgesetzt
In der Frage um die Rückforderungen von Behörden an Personen, die Verpflichtungserklärungen im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen (§ 23 I AufenthG) für Menschen aus Syrien abgegeben haben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Erlass die vorläufige Aussetzung und Vollstreckung dieser Regressforderungen verfügt. Auch wenn damit die (ungünstige) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Januar 2017 nach wie vor gilt, dürfte die Aussetzung der Vollstreckung für die Verpflichtungsgeber eine kleine Verschnaufpause bedeuten. Mehr dazu.
6. Kirchenasyl: Neue Vorgaben des BAMF ab 1. August 2018
Aufgrund eines Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom Juni 2018 stellt das BAMF an alle Kirchenasyle, die ab 1. August 2018 begonnen werden, neue formale Anforderungen. So wird in Kirchenasylfällen, in denen bestimmte Fristen nicht eingehalten werden, kein Dossier eingereicht oder das Kirchenasyl nach negativem Bescheid durch das BAMF nicht beendet wird, die Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 Dublin III-Verordnung auf 18 Monate verlängert. Auf unserer Homepage haben wir den entsprechenden Beitrag aktualisiert und eine Zusammenfassung der geänderten formalen Anforderungen sowie ein Musterschreiben für die Mitteilung an die zuständigen Stellen hinterlegt. Mehr dazu.
7. Einladungen des BAMF an anerkannte Flüchtlinge – noch keine Mitwirkungspflicht
In der Ausgabe 2018-03 hatten wir Sie darüber informiert, dass das BAMF bundesweit Personen zum Gespräch einlädt, die bis März 2016 im schriftlichen Verfahren als Flüchtlinge anerkannt wurden, ohne dass ihre Identität eindeutig geklärt werden konnte. Eine Verpflichtung zur Teilnahme bestand, nach Einschätzung vieler Experten, nicht. Der Deutsche Caritasverband teilt aktuell mit, dass auch das BAMF das Fehlen einer ausländerrechtlichen Grundlage für eine Mitwirkungspflicht bestätigt. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass das Bundesinnenministerium einen Gesetzesentwurf ins Bundeskabinett eingebracht hat, durch den eine solche Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Identitätsfeststellung von Schutzberechtigten nun im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt werden soll. Bitte damit rechnen, dass die Gesetzeslage sich in diesem Jahr noch ändern kann.
8. Engagementpreis NRW 2019
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die NRW-Stiftung loben den Engagementpreis NRW 2019 aus. Er richtet sich an ehrenamtliche Vereine und Initiativen, die erfolgreich digitale Werkzeuge und Strategien in ihre Arbeit einbeziehen. Denkbar ist es beispielsweise, die Ehrenamtsarbeit per App zu koordinieren, neue Mitglieder zu gewinnen sowie digital Informationen und Fortbildungen anzubieten.
Der Engagementpreis richtet sich an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und Bürgerinitiativen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Das Projekt muss seit mindestens einem Jahr bestehen und langfristig angelegt sein. Es soll sich durch eine besondere Intensität des ehrenamtlichen Engagements auszeichnen und innovative Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen bieten. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Bewerbungsschluss ist der 23. September 2018. Die Auslobungsunterlagen finden Sie hier.
9. Onlinedossier über Achtsamkeit und Resilienz
Mit Lebenskrisen und Schicksalsschlägen umzugehen, kann man lernen. Wissenschaftler erforschen diese seelische Widerstandskraft unter dem Begriff Resilienz. Aber wie können wir diese trainieren? Was macht uns resilient? Und was hat Achtsamkeit damit zu tun? Zu diesen Fragen und mehr hat das evangelische „Sonntagsblatt“ ein Dossier veröffentlicht.
An dieser Stelle möchten wir auch an die zweite Auflage unserer Broschüre „Jeder Abschied ist schwer …“ erinnern. Die Handreichung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit findet bundesweiten Absatz. Einige Exemplare haben wir für Engagierte und Initiativen aus dem Erzbistum Paderborn zurückgelegt. Frau Welslau stellt Ihnen gerne Druckexemplare zur Verfügung.
10. AnKER-Zentren: aktuelle Entwicklungen und Informationen
Am 01.08.2018 haben an sieben bayerischen Standorten AnKER-Einrichtungen ihre Arbeit aufgenommen. Dabei handelt es sich um die Standorte Bamberg, Regensburg, Schweinfurt, Deggendorf, Zirndorf, Manching und Donauwörth. Hinzu kommt der Standort Dresden, wo ebenfalls im August ein Zentrum errichtet werden soll. Nach Auskunft des Bundesamtes prüfen weitere Bundesländer eine Beteiligung.
Auf der Seite des Bundesamtes finden sich weitergehende Informationen zu den Zentren, so ein Interview mit der Leiterin der Projektgruppe für den Aufbau von AnKER-Zentren beim BMI und eine Übersichtsgrafik: Mehr
Deutlich wird, dass es kein einheitliches Konzept gibt, sondern die Länder Freiheiten in der Umsetzung haben. In einer Modellphase sollen Konzepte erprobt und ggf. gesetzgeberische Handlungsbedarfe abgeleitet werden.
Ausdrücklich weist das Bundesamt auf das Angebot einer Verfahrensberatung hin, mit der Asylsuchende umfassend und frühzeitig über das Asylverfahren und ihre Mitwirkungspflichten informiert werden sollen. Anders als der Koalitionsvertrag vermuten lässt, der von einer unabhängigen Asylverfahrensberatung sprach, ist derzeit nicht an freie Träger gedacht: Vielmehr möchte das BAMF nach Informationen des DCV im Rahmen eines Pilotprojektes eine Asylverfahrensberatung mit eigenen Mitarbeitenden des Bundesamts erproben. Das BAMF möchte die bereits im Rahmen eines Modellprojekts der Verbände erarbeiteten Standards weitgehend anwenden. Der DCV lobbyiert derzeit auf unterschiedlichen Ebenen für eine tatsächlich unabhängige Beratung. Im Rahmen der BAGFW fand kürzlich ein Gespräch mit dem neuen BAMF-Präsidenten Dr. Eckhard Sommer statt, weiterhin führt der DCV Gespräche mit dem BMI und Mitgliedern des Innenausschusses.
Einen Bericht zum Gespräch der Wohlfahrtsverbände mit dem BAMF-Präsidenten finden Sie hier.
11. Kurzstudie zu Ankerzentren – sie verhindern Teilhabe und schüren Vorurteile
Im Auftrag von Mediendienst Integration sind Forscher der Frage nachgegangen, ob die zum 1. August in Bayern in Betrieb aufgenommenen Ankerzentren die Asylverfahren beschleunigen werden, welche Auswirkungen sie auf die betroffenen Menschen haben können und wie die Neuregelung sich auf die Kommunen auswirkt. Das Fazit der Kurzstudie:
- Anker-Zentren werden zu Isolation und Belastungen bei Geflüchteten führen – die soziale und berufliche Integration wird erschwert. Dies wird hohe Folgekosten hervorrufen.
- Anker-Zentren vernachlässigen die Bedeutung lokaler Unterstützungsstrukturen und laufen Gefahr, deren Wissen zu verlieren.
- Anker-Zentren werden als Fremdkörper in den Kommunen wahrgenommen werden. Sie können einen Nährboden für Vorurteile liefern.
- Ob die Asylverfahren beschleunigt werden, ist fraglich.
- Die bisherige Planung der Anker-Zentren berücksichtigt die Situation vulnerabler Gruppen wie Frauen und Kinder nicht ausreichend.
12. Newsletter der Deutschen Bischofskonferenz erschienen
Nach einer mehrmonatigen Pause ist die nächste Ausgabe des Newsletters der DBK erschienen. In der aktuellen Ausgabe lesen Sie u.a. über die Debatte zur Familienzusammenführung, europäische Asylpolitik und Initiativen kirchlicher Hochschulen und Kindertagesstätten im Kontext der Integration geflüchteter Menschen. Unter diesem Link kann der Newsletter kostenlos abonniert werden.
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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion: , Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.