April 2022
1. DBK-Thesen zur Integration erschienen
Am 03.05.2022 fand der sechste Katholische Flüchtlingsgipfel in Erfurt statt. Neben der Situation von Geflüchteten aus der Ukraine bildete die Präsentation von 16 Thesen der DBK zur Integration einen wichtigen Schwerpunkt des Austausches unter den über 100 Expert*innen aus dem gesamten Bundesgebiet. Das Dokument knüpft an das Gemeinsame Wort der Kirchen „Migration menschenwürdig gestalten“ (2021) an. Es verbindet theologische und politikwissenschaftliche Ansätze und berücksichtigt vor allem die Erfahrungen der katholischen Flüchtlings- und Migrationsarbeit der vergangenen Jahre. Des Weiteren enthält die Arbeitshilfe Thesen zu den Grundhaltungen, die für ein christlich geprägtes Verständnis von Integration bestimmend sind. Die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Hinweisen zur Gestaltung von Integrationsprozessen sowie zur Rolle der Kirchen sind weitere Inhalte des Dokuments.
Die Bischöfe wollen mit dieser Arbeitshilfe einen Orientierungsrahmen für die praktische Integrationsarbeit der Kirche geben und die Position der vielen Tausend Engagierten in der katholischen Flüchtlingshilfe stärken. Sie leisten zugleich einen Beitrag zur politisch-gesellschaftlichen Debatte um die Integration von Migranten und Schutzsuchenden sowie zur Verständigung über die zukünftige Gestalt der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Entsprechend richtet sie sich an Haupt- und Ehrenamtliche in der Kirche und ihrer Caritas, an Verantwortungsträger in Kirche, Politik und Gesellschaft, an Gläubige und an all jene in Deutschland, die sich für Integrationsfragen und Fragen des Zusammenlebens in einem Einwanderungsland interessieren. Mehr
Außerdem wurden die aktuellen Zahlen der katholischen Flüchtlingshilfe in Deutschland präsentiert: Die 27 (Erz-)Bistümer, die Militärseelsorge und die kirchlichen Hilfswerke haben rund 90,5 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitgestellt, darunter 34,7 Millionen für die Unterstützung der Flüchtlingshilfe im Inland und 55,8 Millionen für die Unterstützung der Flüchtlinge im Ausland. Im Jahr 2021 waren etwa 4.300 hauptamtliche Mitarbeiter*innen und rund 35.500 Ehrenamtliche in der Hilfe für Geflüchtete tätig. Weiter lesen
2. Entwicklungen bei Geflüchteten im ersten Pandemiejahr
Seit 2016 werden jährlich wiederkehrend Personen befragt, die von 2013 bis 2016 nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben. Anhand des Vergleichs der Daten aus der fünften Erhebungswelle mit Daten aus dem Vorjahr lassen sich Veränderungen während des ersten Pandemiejahres abbilden. Die BAMF-Kurzanalyse 2/2022 untersucht, wie sich zwischen 2016 und 2020 die Deutschkenntnisse, Sorgen und Lebenszufriedenheit bei Geflüchteten entwickelt haben. Mehr
3. Erklär-Videos zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete
Das IvAF-Projekt Netwin3 (Träger: Caritasverband für die Diözese Osnabrück) hat Erklär-Videos erstellt, die in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi (Persisch) Themen rund um den Arbeitsmarktzugang erklären. Die Informationen sind sowohl für Geflüchtete als auch für Helfende in der Flüchtlingsarbeit hilfreich. Mehr
4. Onlinekurse zur Migrationsgesellschaft
Ende März 2022 ging eine von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration geförderte neue E-Learning-Plattform an den Start. Die Plattform bietet kostenlose Onlinekurse, um eine fundierte und nachhaltige Debatte und Berichterstattung zur Migration und Integration zu unterstützen. Interessierte können sich kostenlos registrieren, die Kurse jederzeit beginnen und im eigenen Tempo durchlaufen. Themen wie Arbeitskräftezuwanderung, Asyl, religiöse Vielfalt und Rolle der Medien können genauso kostenlos heruntergeladen werden wie der Umgang mit Traumata, Migration und Kriminalität oder Antisemitismus und Antirassismus. Mehr
5. Das Ehrenamtsportal der Caritas – bringt Nachfrage und Angebot zusammen
Sie sind auf der Suche nach Ehrenamtlichen? Das Ehrenamtsportal der Caritas www.dasehrenamtsportal.de bietet Verbänden, Initiativen und Projekten die Möglichkeit, passende Engagierte ganz einfach online zu finden.
Stellen Sie dafür Ihre Engagementangebote anhand einer kurzen Beschreibung und Ihren Kontaktdaten in das Portal ein. Anschließend können Interessierte z.B. anhand der Postleitzahl oder eines Stichwortes Ihr Engagementangebot finden und per Mail oder Telefon mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Das Ehrenamtsportal ist ein Gemeinschaftsprojekt der fünf Diözesan-Caritasverbände in NRW, dem LCV Oldenburger Land und dem DiCV Hildesheim. Neben der Engagementsuche bündelt es auch regionale und überregionale Informationen, die für die Ehrenamtlichen interessant sind. Jetzt einmalig registrieren und anschließend unbegrenzt Engagementangebote selbstständig einstellen und verwalten. Die Nutzung des Ehrenamtsportals ist sowohl für Engagierte als auch für Anbietende kostenlos.
6. Kirchenasyl: Tagung der ev. Kirche von Westfalen
Zusammen mit weiteren Kooperationspartnern lädt die Evangelische Kirche von Westfalen am Samstag, 14.05.2022 zu einer Tagung nach Bielefeld ein. Die Tagung möchte in diesem Jahr den Fokus auf die Flüchtlingssituation und -realität in den Ländern der EU lenken. Bernd Kasparek von bordermonitoring.eu berichtet über die Fragen der Aufnahme, medizinischen Versorgung, Zugang zum Asylverfahren, zu Bildung und Arbeit. Im Anschluss wird Benedikt Kern vom Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW dieser traurigen Realität die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF entgegenstellen. In Arbeitsgruppen besteht die Gelegenheit, praktische Fragen zum Kirchenasyl zu den Themen regionale Vernetzung, Recherche zur Situation in den EU-Staaten und zur Gesundheitsversorgung zu diskutieren. Mehr
7. Dublin-Verordnung: Systemische Mängel in Kroatien
Im Fall einer christlichen Iranerin hat das VG Braunschweig das Vorliegen von systemischen Mängeln in Kroatien festgestellt. Die Betroffene ist nach eigenen Angaben über Serbien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien zuletzt nach Deutschland eingereist. Mit Beschluss vom 25.02.2022 stellt das Gericht fest, dass erhebliche Anhaltspunkte dafür bestünden, dass kroatische Behörden durch zwangsweise Rückschiebungen v. a. nach Bosnien-Herzegowina das Recht auf Asylantragstellung gezielt vereiteln und damit gegen das Non-Refoulement-Gebot verstoßen würden. Außerdem könne Aufgrund der Beteiligung Kroatiens an Kettenabschiebungen aus anderen EU-Ländern nicht ausgeschlossen werden, dass auch Dublin-Rückkehrer aus Deutschland Opfer von Push-Backs werden. Mehr
8. Gute Integrationschancen für Geflüchtete aus der Ukraine
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat eine erste Einschätzung der Integrationschancen von Geflüchteten aus der Ukraine veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass der Anteil von Menschen in der Ukraine mit einem Hochschulabschluss hoch sei. Dieser Anteil sei bei Frauen höher, weshalb bei dauerhaftem Verbleib in Deutschland von guten Vermittlungschancen in den Arbeitsmarkt auszugehen sei. Allerdings dürfen keine allzu hohen Erwartungen gehegt werden: „Die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt wird, ähnlich wie bei anderen Geflüchteten, voraussichtlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen“, so die Autoren. Mehr
9. Regelungen der „Vereinfachten Antragstellung“ für die Ukrainegeflüchteten
Für die Ukrainegeflüchteten gelten ab dem 1. Juni die SGB II/SGB XII-Regeln. Hierbei gibt es derzeit eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die dann zu berücksichtigen sind. Diese betreffen a) die Dauer der Bewilligungszeiträume, b) Vermögenseinsatz und c) die Angemessenheit von Unterkunftskosten. Harald Thomé hat im Newsletter vom 01.05.2022 zu diesen Themen eine Kurzzusammenfassung geliefert. Interessierte finden ausführlichere Informationen hier
10. Ukraine: Versicherungsschutz und Führerschein
Die Flüchtlingsberatungsstelle des evangelischen Kirchenkreises Minden hat eine hilfreiche Arbeitshilfe zu Fragen des Versicherungsschutzes für in der Ukraine zugelassene KFZ und zur Geltung des ukrainischen Führerscheins erstellt. Die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer haben sich bereit erklärt, bis zum 31.05.2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden, zu übernehmen. Geschädigte können sich direkt an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden. Ukrainische Führerscheine sind ab dem Zeitpunkt der offiziellen Wohnsitznahme in Deutschland weitere sechs Monate hier gültig. Danach ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Mehr
11. Übergang in den SGB II/SGB XII-Bezug für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG
Wie medial angekündigt sollen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG nach dem Willen der Bundesregierung aus dem AsylbLG-Bezug in den Leistungsbezug nach SGB II („Hartz 4“)/SGB XII (Sozialhilfe) wechseln. Erforderlich ist dafür eine Gesetzesänderung im AsylbLG, im SG II und SGB XII. Mit dem Gesetzesentwurf befasst sich aktuell der Bundestag. Beabsichtigt ist das Inkrafttreten der Änderung für Ende Mai/Anfang Juni. Da die Leistungen nach SGB II und SGB XII beantragt werden müssen, wird dies voraussichtlich zu einer deutlichen Belastung der zuständigen Behörden und Beratungsstellen führen. Weitere Informationen erfolgen in den nächsten Tagen.
12. Telefonische Krisenberatung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Die BGW (Berufsgenossenschaft, in der auch die verbandliche Caritas Mitglied ist) hat eine Telefonhotline für Beschäftigte eingerichtet, die durch die Ukraine-Hilfe in eine psychisch belastende Situation gekommen sind. Die Krisenberatung ist ein Angebot zur Frühintervention und erfolgt durch erfahrene Psychotherapeut*innen. Möglich sind bis zu fünf telefonische Beratungstermine je 50 Minuten. Weitere Informationen und die Kontaktmöglichkeit zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
13. Eröffnung eines Basiskontos: Dokumente zur Identitätsprüfung ukrainischer Schutzsuchender
Die Eröffnung eines Basiskontos ist für die neu ankommenden Schutzsuchenden aus der Ukraine unter anderem wichtig, um Sozialleistungen erhalten zu können. Grundlegende Informationen zum Basiskonto finden Sie hier. Das Bundesinnenministerium informierte uns über folgende Regelungen für den Identitätsnachweis zur Einrichtung eines Basiskontos:
Grundsätzlich soll die Identitätsprüfung (gemäß § 12 GWG) anhand anerkannter biometrischer und „normaler“ Ukrainischer Pässe oder Passersatzdokumente erfolgen. Als Passersatz gilt aufgrund einer zeitlich befristeten Anerkennung auch die ukrainische ID-Card Modell 2015 sowie der Ankunftsnachweis gemäß § 63a AsylG. Liegt keins der oben geschilderten Dokumente vor, kann ergänzend zu einem sonstigen ukrainischen Ausweisdokument zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung) vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird.
14. Bundeskontaktstelle behinderte/pflegebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat das DRK eine Bundeskontaktstelle zur Aufnahme pflegebedürftiger Geflüchteter aus der Ukraine aufgebaut. Die Bundeskontaktstelle soll den Informationsfluss zwischen allen relevanten Akteuren verbessern und insbesondere Angebote zur Unterbringung Pflegebedürftiger koordinieren. Die Kontaktstelle ist erreichbar über 030-85404789 bzw. unter . Weitere Informationen finden Sie hier.
15. Bundesmeldestelle zur Aufnahme evakuierter Heimkinder aus der Ukraine
Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums wurde bei SOS Kinderdorf eine Koordinierungsstelle für die Aufnahme von Kinderheimen/Kindergruppen aus der Ukraine eingerichtet. Die Stelle soll Angebote und Nachfrage zur Unterbringung ganzer Gruppen koordinieren (keine einzelnen unbegleiteten Kinder). Die Meldestelle ist täglich unter 0800-1260612 zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
16. Umfrage der EU-Asylagentur zu den Erfahrungen von Flüchtlingen aus der Ukraine
Die EU-Asylagentur (EUAA) führt derzeit eine Online-Umfrage unter Geflüchteten aus der Ukraine durch. Mithilfe dieser Informationen sollen die Aufnahmebedingungen für die Schutzsuchenden verbessert werden. Die Umfrage ist auf Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.
17. Gesundheitskarte für Geflüchtete
Dem „Bremer Modell“ folgend, haben aktuell sechs Bundesländer die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende landesweit eingeführt. In drei weiteren Bundesländern (u.a. NRW) wurden Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschaffen.
Mit der großen Anzahl an Menschen aus der Ukraine erfuhr auch die Gesundheitsversorgung Geflüchteter auf der Grundlage des AsylbLG zumindest kurzzeitig eine gesteigerte Aufmerksamkeit. Ob Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, vor einem Arztbesuch bei dem zuständigen Sozialamt vorsprechen müssen, um einen Behandlungsschein zu beantragen, hängt in NRW auch vom jeweiligen Wohnort ab. Denn obwohl NRW als erstes Flächenland einen entsprechenden Rahmenvertrag mit einigen Krankenkassen geschlossen hat, haben bisher lediglich 23 der insgesamt 396 Kommunen die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete eingeführt. Argumentiert wird hier oft mit befürchteten Kostensteigerungen.
Verglichen mit der eher restriktiven Praxis der Ausgabe von Behandlungsscheinen führt die eGK zu mehreren positiven Effekten: Administration und Abrechnungsprozesse in den Kommunen werden erleichtert, darüber hinaus wirkt sie sich förderlich auf die psychische Gesundheit Asylsuchender aus und baut Hürden bei der Inanspruchnahme ab. Das Hauptargument gegen die Einführung der eGK - die Befürchtung höherer Kosten – wurde durch mehrere Studien widerlegt.
18. Newsletter Abschiebungsreporting NRW
Der Newsletter des Projekts "Abschiebungsreporting NRW" liegt vor. In dieser Ausgabe leider mit mehreren bedrückenden Beispielen auch aus unserem Erzbistum. Konkret geht es um Beobachtungen in Schwerte, Siegen und Unna. Interessierte können hier in alten Ausgaben nachschlagen und sich für den Bezug direkt anmelden.
19. Datenbank zur Suche nach einem Beratungsangebot
Sowohl Haupt- als auch Ehrenamtliche erhalten, nicht erst seit dem Ukraine-Krieg, Anfragen nach überregionalen Beratungsstrukturen der freien Wohlfahrtspflege. In Migrationsberatungsstellen-Datenbank des Informationsverbunds Asyl & Migration unter https://adressen.asyl.net sind mehr als 2.100 Adressen erfasst. Die Datenbank trägt somit dazu bei, dass ratsuchende Personen geeignete Anlaufpunkte in ganz Deutschland finden können bzw. an geeignete Stellen verwiesen werden können.
20. Netzheft des Flüchtlingsrates NRW erschienen
Wer im eigenen Umfeld oder in einer anderen NRW-Stadt eine behördenunabhängige Beratungsstelle oder Flüchtlingsinitiative sucht, könnte im aktualisierten Netzheft des Flüchtlingsrates NRW schnell fündig werden. Gedruckte Versionen können beim Flüchtlingsrat NRW unter zum Selbstkostenpreis von 3 €/zzgl. Porto bestellt werden. Außerdem hat der Flüchtlingsrat die dazugehörige Datenbank veröffentlicht. Hier führen drei unterschiedliche Wege zum Ziel.
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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, ;