Weg eines Flüchtlings
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, so steht es in Artikel 16a des Grundgesetzes. Doch wer ist „politisch“ verfolgt? Welche anderen Flüchtlingseigenschaften können zur Anerkennung als Flüchtling führen? Wo und wie wird diese Eigenschaft festgestellt? Welche Stationen muss ein Schutzsuchender durchlaufen bis zur Entscheidung über seinen Asylantrag? Welche Rechte und Pflichten bestehen während des Asylverfahrens und welche entstehen im Anschluss daran? Und was ist zu beachten, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung oder Ablehnung ausgesprochen hat?
Das Asylrecht in Deutschland ist sehr komplex. Neben juristischem Beistand durch Rechtsanwälte sind die Fachdienste für Integration und Migration der Caritas und anderer Wohlfahrtsverbände eine wichtige Anlaufstelle für die Betroffenen u.a. in der Verfahrensberatung, der Rückkehrberatung und bei der Betreuung und Beratung bei der Integration in den Kommunen. Nicht zuletzt in der aktuellen Flüchtlingssituation sind auch Ehrenamtliche eine unverzichtbare Stütze für die Betroffenen einerseits und eine optimale Ergänzung des Hauptamtes andererseits. Damit Sie gerade als Ehrenamtliche sich ein Bild vom Ablauf eines Asylverfahrens machen können, hat Heribert Krane, Referent beim Diözesancaritasverband, eine vereinfachte Übersicht für NRW zusammengestellt (siehe Link unten). Für ausführliche Informationen empfehlen wir die Broschüre des BAMF "Ablauf des deutschen Asylverfahrens".