Orientalische christliche Gemeinden im Erzbistum Paderborn
Das Erzbistum hat zu den Orientalischen Gemeinden im Erzbistum Paderborn einen Flyer herausgegeben, den Sie hier downloaden können (PDF 0,5 MB - bitte klicken Sie auf das Bild). Seit Beginn der Migration in die Bundesrepublik Deutschland haben Mitglieder zahlreicher Kirchen orientalischer Riten bei uns eine neue Heimat gefunden. Einige von ihnen sind Gäste bei katholischen und evangelischen Gemeinden, andere wiederum haben eigene Kirchen und Gemeindezentren erworben bzw. gebaut. Auch unter den Geflüchteten vor dem Krieg in Syrien und dem Irak ist eine beträchtliche Zahl von Christen. Unabhängig davon, ob sie mit Rom uniert sind, fragen sie immer wieder entweder nach konkreter Unterstützung oder aber nach Kontaktdaten ihrer jeweiligen Kirchen.
Im Folgenden einige Hinweise, wie die Helfer/innen in unseren Gemeinden in solchen Situationen mit Anfragen umgehen sollten:
Hinweise zur pastoralen Begleitung von Christen aus dem Orient
Wenn Christen aus dem Orient sich an katholische Pfarrgemeinden wenden und um den Empfang der Sakramente bitten, ist Folgendes zu beachten:
Wenn Eltern um die Taufe ihres Kindes bitten, muss mit ihnen in einem Vorgespräch geklärt werden, ob sie ihr Kind wirklich im lateinischen Ritus taufen lassen wollen oder ob sie primär einen Priester suchen, der ihr Kind tauft. Im letzteren Fall sollte man versuchen, den Kontakt zu einem Priester ihrer eigenen Kirche zu vermitteln (Kontakte: siehe unten). Dies gilt in jedem Fall für Gläubige der orientalischen Kirchen, sollte aber auch bei Christen aus den katholischen Ostkirchen beachtet werden, weil ihr Kind selbst bei einer Taufe im lateinischen Ritus dem Ritus der Eltern angehört. Diese Bestimmung dient – ebenso wie das Verbot einer Konversion von Jugendlichen oder Erwachsenen zum lateinischen Ritus – dem Schutz der katholischen Ostkirchen, damit sie – wie vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewünscht – weiter existieren können. Eine Konversion von Katholiken aus einem der orientalischen Riten zum lateinischen Ritus kann daher nur im Ausnahmefall von den zuständigen Stellen in Rom – also nicht vom Pfarramt und auch nicht von der Diözese – genehmigt werden. Generell wird in den Ländern des Nahen Ostens der Grundsatz streng beachtet, dass sich Konfession und Ritus nach dem Vater des Kindes richten.
Der Empfang der Eucharistie ist allen Katholiken, auch denen aus den katholischen Ostkirchen, gestattet. Aufgrund der nicht bestehenden vollen Kirchengemeinschaft gestatten die orientalischen Kirchen ihren Gläubigen in der Regel nicht den Empfang der Kommunion in der katholischen Kirche. Eine Ausnahme stellt diesbezüglich die Syrisch-Orthodoxe Kirche dar, mit der es seit 1984 ein Abkommen über eine begrenzte Sakramentengemeinschaft (im Blick auf die Sakramente der Buße, der Krankensalbung und der Eucharistie) gibt.
Bei der Vorbereitung auf die Erstkommunion bzw. die Firmung ist zu beachten, dass die Gläubigen der orientalischen Kirchen, aber auch der katholischen Ostkirchen in der Regel alle drei Initiationssakramente (Taufe, Firmung, Eucharistie) schon bei der Taufe empfangen. Deswegen sind bei ihnen auch schon kleinere Kinder zur Eucharistie zugelassen. Kinder aus den katholischen Ostkirchen können in die Erstkommunionkatechese der katholischen Gemeinde einbezogen werden, empfangen aber die heilige Kommunion bei der Feier nicht zum ersten Mal. Jugendliche dürfen zwar in die Firmkatechese einbezogen, aber nicht ein zweites Mal gefirmt werden.
Wenn bei einem Brautpaar einer der beiden Partner aus einer der orientalischen Kirchen oder einer katholischen Ostkirche stammt, sollte ein Priester dieser Kirche in die Feier der Trauung einbezogen werden. Da in den östlichen Riten nicht der Konsens der Eheleute, sondern der Segen des Priesters im Mittelpunkt steht und das Ehesakrament nur durch seine Mitwirkung zustande kommt, empfiehlt es sich, dass der katholische Priester (oder Diakon) des lateinischen Ritus die Abfrage des Ehekonsenses übernimmt und der orthodoxe oder unierte Priester den Segen über das Brautpaar spricht.
Für Schwerstkranke oder Sterbende, die das Bußsakrament oder die Krankensalbung empfangen möchten, gelten dieselben Bestimmungen wie für den Empfang der Eucharistie: Diese Sakramente dürfen grundsätzlich allen Gläubigen der katholischen Kirchen sowie den syrisch-orthodoxen Christen gespendet werden. Orthodoxen Christen der übrigen orientalischen Kirchen kann ein katholischer Priester, sofern kein orthodoxer Priester zur Verfügung steht, ausnahmsweise diese Sakramente spenden, wenn sie es wünschen.
Wenn ein orthodoxer Christ oder ein Gläubiger aus einer der katholischen Ostkirchen stirbt und die Angehörigen sich wegen der Beerdigung an eine katholische Pfarrgemeinde wenden, sollte man versuchen, den Kontakt zu einem Seelsorger der eigenen Kirche zu vermitteln. Wenn dieser aus Zeitgründen oder aufgrund großer räumlicher Entfernung die Trauerfeier nicht übernehmen kann, kann ein katholischer Priester den Verstorbenen beerdigen.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine hilfreiche Übersicht aller zentralen Stellen orientalischer Kirchen herausgegeben. Diese finden Sie unter http://www.dbk-shop.de/media/files_public/inorrrxhc/DBK_5283.pdf. Um die Kontaktaufnahme zu den fremdsprachigen Gemeinden innerhalb des Erzbistums Paderborn zu erleichtern, haben wir für Sie hier auf dieser Seite weiter unten eine detaillierte Übersicht erstellt. Ist keine Gemeinde innerhalb des Erzbistums vorhanden, haben wir auf solche im näheren Umfeld verwiesen.
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