REAG/GARP
Beschreibung
Das Förderprogramm REAG/GARP übernimmt bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat
- Beförderungskosten (mit Flugzeug, Bahn oder Bus) oder Benzinkosten in Höhe von 250,00 € pro PKW,
- Reisebeihilfe in Höhe von 200,00 € pro Erwachsenen/Jugendlichen, 100,00 € für Kinder unter 12 Jahren und
- Starthilfe.
Die Starthilfe beträgt im Jahr 2017 für die Ländergruppe 1 500 € für Erwachsene und Jugendliche, 250 € pro Kind unter 12 Jahren. Für die Ländergruppe 2 beträgt sie 300 € für Erwachsene und Jugendliche, 150 € pro Kind unter 12 Jahren. Kehren sogenannte Dublinfälle in das Herkunftsland zurück, gilt: die maximale Förderhöhe bei Vorliegen einer unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, sog. „Dublin-Fall“ zum Zeitpunkt der REAG/GARP-Antragstellung, beträgt für Gruppe 1: 1.500,00 € und für Gruppe 2: 900,00 €.
Länder
Gruppe 1:
Äthiopien, Afghanistan, Eritrea, Gambia, Ghana, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan
Gruppe 2:
Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d’Ivoire, DR Kongo, Georgien, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Kamerun, Kenia, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Palästinensische Autonomiegebiete, Russ. Föderation, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Türkei, Tunesien, Ukraine, Vietnam
Kontakt
IOM Nürnberg
Neumeyerstraße 22-26
90411 Nürnberg
Tel: + 49 911 43000
Fax: + 49 911 4300260
Webseite
http://germany.iom.int/de/reaggarp
Anmerkungen
REAG/GARP Infoblatt (PDF / Deutsch)