Rechtskundekurs für Geflüchtete
Die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer in der Asylbewerberunterkunft „Hammerweide“ in Arnsberg standen immer häufiger vor der Herausforderung geflüchteten Menschen offizielle Korrespondenz zu übersetzen und zu vermitteln. Um die Ehrenamtlichen zu entlasten und den Flüchtlingen zu mehr Eigenständigkeit im Kontakt mit den deutschen Behörden zu verhelfen, schloss sich die Asylbewerberunterkunft dem Programm „Maßnahmen der Landesregierung zur Integration der Flüchtlinge in NRW“ an. Dieses stellt Haushaltsmittel zur Verfügung und unterstützt zudem durch die Bereitstellung einer entsprechenden Fachkraft.
Da im NRW-Programm keine Dolmetscherkosten eingeplant sind, schloss sich das Kommunale Integrationszentrum des Hochsauerlandkreises als Partner dem Projekt an. Sie übernahmen schließlich die Kosten für einen Englisch- und einen Französisch-Dolmetscher. So konnte das
„Pilotprojekt „Maßnahme der Landesregierung zur Integration der Flüchtlinge in NRW – Angebot eines Basiskurses Rechtskunde für junge Flüchtlinge an NRW-Schulen“ mit jeweils zwei Stunden pro Einheit als integrativer Unterrichtsteil“
für in Werkstätten unterwiesene Geflüchtete beim Kolping Bildungszentrum in Arnsberg mit folgenden Inhalten durchgeführt werden:
Einheit I „Grundlegende Prinzipien und Werte der deutschen Rechtsordnung“
Einheit II „Ziviles Recht“
Einheit III „Ehe- und Familienrecht / Kindererziehung“
Einheit IV „Grundfragen des deutschen Strafrechts“.
Nach dem erfolgreichem Abschluss des Modellprojekts wurde in einer Reflexion festgestellt, dass der Basiskurs aufgrund der erforderlichen Untermauerung durch Beispiele um zwei Stunden verlängert und zeitlich komprimierter abgehalten werden sollte.