Flüchtlingsfonds des Erzbistums Paderborn auf drei Millionen Euro aufgestockt
Auf Beschluss des Kirchensteuerrates im Erzbistum Paderborn wurde der Flüchtlingsfonds der Erzdiözese auf nunmehr drei Millionen Euro aufgestockt. Stellvertretender Vorsitzender des Kirchensteuerrates Hans Robert Schrewe aus Schmallenberg und Vorsitzender Generalvikar Alfons Hardt. pdp Paderborn, 24. August 2015. In den Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn wird auf vielfältige Weise für die große Zahl von Flüchtlingen tatkräftig Hilfe geleistet, Nächstenliebe konkret gelebt. Dabei unterstützt die Gemeinden oftmals der von Erzbischof Hans-Josef Becker im September 2014 mit einer Million Euro aufgelegte Flüchtlingsfonds, aus dem mittlerweile 184 Anträge mit einer Gesamthöhe von rund 700.000 Euro bewilligt wurden. Da die Zahl der Menschen, die aufgrund von Bürgerkrieg, Verfolgung oder Vertreibung ihre Heimat verlassen, weiterhin sehr hoch ist und das Erzbistum das ehrenamtliche Engagement weiter fördern will, hat der Kirchensteuerrat im Erzbistum Paderborn die Aufstockung des Flüchtlingsfonds um zwei Millionen Euro auf nunmehr drei Millionen Euro beschlossen.
Viele Flüchtlinge, die in den Kommunen des Erzbistums Paderborn leben, hätten mit Gewalt und Vertreibung Schlimmes hinter sich und müssten sich zugleich in einem fremden Land zurechtfinden, sagte Generalvikar Alfons Hardt in der Sitzung des Kirchensteuerrates. Es sei besonders wertvoll und ein Zeugnis des christlichen Glaubens, dass sich zahlreiche Haupt- und Ehrenamtliche in den Pfarreien und Pastoralverbünden des Erzbistums für diese Menschen mit ihren Nöten mit viel Engagement einsetzen und sie nicht alleine lassen. Abzulesen sei dieses Engagement beispielsweise an den bisher 184 Anträgen auf finanzielle Unterstützung aus dem Flüchtlingsfonds des Erzbistums Paderborn, dem Hilfsfonds, den Erzbischof Hans-Josef Becker im Herbst 2014 bereitgestellt hat.
Auf Beschluss des Kirchensteuerrates wurde der Hilfsfonds auf eine Gesamtsumme von drei Million Euro aufgestockt. Aus ihm können Kirchengemeinden, die ehrenamtliche Hilfe für Flüchtlinge leisten, Fördermittel beantragen. Die Fördergelder können beispielsweise verwendet dazu werden, Sprachkurse für Flüchtlinge durchzuführen, Unterkünfte besser auszustatten, Willkommensfeste zu organisieren oder Internetcafés einzurichten. Auch die Anschaffung von Materialien für Spielangebote, Hausaufgabenbetreuung, Deutschkurse oder sonstige Hilfsmittel kann bezuschusst werden. Förderanträge können außerdem dafür gestellt werden, leer stehende kirchliche Wohnimmobilien in der Gemeinde zu Wohnräumen herzurichten, mit entsprechenden Möbeln auszustatten und so den heimatlos gewordenen Flüchtlingen zumindest vorübergehend ein Zuhause zu geben. Auch Kosten für Rechtsanwälte, psychologische Betreuung sowie Dolmetscher werden durch den Fonds unterstützt.
„Es liegt mir besonders am Herzen, dass Menschen, die ihre Heimat verloren haben, sich in unseren Gemeinden angenommen fühlen“, so Erzbischof Becker. „Katholisch zu sein bedeutet immer auch, eine allumfassende Solidarität zu leben. Ich bin überzeugt, dass die Hilfe für Menschen, die bei uns eine neue Heimat suchen, ein gelebtes Beispiel dieser Solidarität ist.“
„Im Zukunftsbild für das Erzbistum Paderborn steht der Satz, dass die Kirche von Paderborn Menschen zu Diensten sein möchte, die in Nöten sind“, so Prälat Thomas Dornseifer, Vorsitzender des Vergabeausschusses für den Flüchtlingsfonds und Leiter der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat. „Angesichts der vielfältigen Hilfe, die in unseren Gemeinden für Flüchtlinge auf die Beine gestellt wird, können wir sagen, dass dieses ‚Zu-Diensten-Sein‘ vielerorts bereits Wirklichkeit ist.“
Über die Zuweisung der Fördermittel entscheidet ein Vergabeausschuss. Die vollständigen Förderrichtlinien und ein entsprechendes Antragsformular stehen zum Download auf www.erzbistum-paderborn.de unter dem Menüpunkt „Von A bis Z“ bereit. Anfragen können per E-Mail an fluechtlinge@erzbistum-paderborn.de gerichtet werden.