Flüchtlingsfonds an die Bedürfnisse der Menschen aus der Ukraine angepasst
Am 09.03.2022 hat Generalvikar Alfons Hardt neue Richtlinien für den Flüchtlingsfonds des Erzbistums in Kraft gesetzt. Die Aktualisierung nimmt insbesondere Rücksicht auf die Not der Menschen, die es vor dem Krieg in der Ukraine zu uns ins Erzbistum geschafft haben.
Dadurch sollen alle Antragsberechtigten ermutigt werden, in allen Belangen die finanzielle Unterstützung des Erzbistums in Anspruch zu nehmen. Das reicht von der Bereitstellung von Wohnraum über Integration in die Nachbarschaft, Gesundheit, Schule und Kinder bis hin zur Ausbildung, Arbeit und Krisenintervention. Nach wie vor bleibt die Subsidiarität staatlicher Leistungen bestehen - solange das nicht geklärt ist, sind auch Einzelfallhilfen möglich. Die neuen Richtlinien und das Antragsformular sind auf dieser Homepage unter „finanzielle Unterstützung/Flüchtlingsfonds“ zu finden.