Familiennachzug für anerkannte Syrer
Paderborn, 5. Dezember 2016. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Familienangehörigen im Rahmen der Familienzusammenführung nachzuholen. Dafür sollten sie innerhalb von drei Monaten einen entsprechenden Antrag stellen, um zumindest die Frist zu wahren. Doch die Schwierigkeit, einen Termin bei den zuständigen Botschaften zu erhalten, ist allgemein bekannt.
Das Auswärtige Amt verspricht in einer Mitteilung vom 14. Juli 2016 Unterstützung für anerkannte syrische Flüchtlinge. Mit Hilfe eines Familienunterstützungsprogramms – Family Assistance Program (FAP) – sollen Antragsteller beraten und unterstützt werden, damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt wird. Außerdem soll dadurch unseriösen Agenturen oder Vermittlern die Geschäftsgrundlage entzogen werden, die sich gegenüber Antragstellern als Dienstleister mit teils überzogenen Gebühren präsentieren.
Das Schreiben des AA mit den zuständigen IOM-Zentren in Beirut, Istanbul und Gaziantep finden Sie hier. Das Auswärtige Amt hat eine Sonderseite für den Familiennachzug für syrische Flüchtlinge eingerichtet. Hier können fristwahrende Anträge oder auch direkt Visaanträge gestellt werden.
Stand: 11/2016