EuGH: Bei Familiennachzug kommt es auf das Alter zum Zeitpunkt der Asylantragstellung an
Der EuGH hat am 01.08.2022 ein lang erwartetes Urteil zur Frage des Erreichens der Volljährigkeit während des Asylverfahrens im Zusammenhang mit dem Familiennachzug gefällt. Demzufolge ist für die Frage des Familiennachzugs immer das Alter zum Zeitpunkt der Asylantragstellung maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Entscheidung. Dies gilt sowohl im Falle des Elternnachzugs zu UMF als auch beim Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen.
Eine Kommentierung und hilfreiche Praxishinweise entnehmen Sie bitte der Fachinformation des DRK-Suchdienstes, Ausgabe 5.9.2022.