Erzbistum Paderborn stellt ehemaliges Klarissenkloster für Flüchtlinge bereit

Paderborn, 23. Oktober 2015. Das Erzbistum Paderborn stellt das ehemalige Klarissenkloster in Paderborn unentgeltlich als Unterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung. Ein zwischen dem Erzbistum Paderborn und der Stadt Paderborn geschlossener Übernahmevertrag regelt, dass zunächst befristet auf zwei Jahre Flüchtlinge in dem in Paderborn gelegenen ehemaligen Klostergebäude Unterkunft finden. Die kostenfreie Bereitstellung des früheren Klosters ist neben dem mit drei Millionen Euro ausgestatteten „Flüchtlingsfonds“ ein weiterer Beitrag des Erzbistums Paderborn zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen.      

 

Nachdem im Jahr 2014 die Klarissen Paderborn verlassen hatten und zu den Franziskanerinnen nach Salzkotten zogen, wurde durch das Erzbistum Paderborn geprüft, das Kloster einer anderen christlichen Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Doch angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen, die derzeit aufgrund von Krieg und Verfolgung nach Deutschland kommen und eine Unterkunft benötigen, stellt das Erzbistum Paderborn als Eigentümer des früheren Klarissenklosters dieses unentgeltlich zur Verfügung. Der Vertrag sieht eine Befristung von zunächst zwei Jahren vor, so dass im Anschluss möglicherweise eine Ordensgemeinschaft das Kloster wieder nutzen kann.  

 

Der Vertrag regelt, dass die Gebäude und das Gelände des ehemaligen Klosters der Stadt Paderborn unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und die Stadt Paderborn die erforderlichen Investitionen an Dach und Fach sicherstellt. Die Herrichtungskosten und die Betriebskosten werden von der Stadt Paderborn getragen. Kirche und Sakristei des früheren Klosters sind von der Nutzung ausgenommen. Das ehemalige Klarissenkloster kann nicht sofort, vielmehr erst in einigen Wochen von Flüchtlingen bezogen werden.  

 

In den Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn wird bereits auf vielfältige Weise für die große Zahl von Flüchtlingen tatkräftig Hilfe geleistet. Dabei unterstützt die Gemeinden oftmals der von Erzbischof Hans-Josef Becker im September 2014 mit zunächst einer Million Euro aufgelegte Flüchtlingsfonds. Da die Zahl der Menschen, die aufgrund von Bürgerkrieg, Verfolgung oder Vertreibung ihre Heimat verlassen, weiterhin sehr hoch ist und das Erzbistum das ehrenamtliche Engagement weiter fördern will, hat der Kirchensteuerrat im Erzbistum Paderborn die Aufstockung des Flüchtlingsfonds um zwei Millionen Euro auf nunmehr drei Millionen Euro beschlossen.  

 

Aus dem Flüchtlingsfonds des Erzbistums Paderborn wurden mittlerweile 280 Anträge mit einer Gesamthöhe von 1.070.793,10 Euro bewilligt.  

Aus dem Flüchtlingsfonds können Kirchengemeinden, die ehrenamtliche Hilfe für Flüchtlinge leisten, Fördermittel beantragen. Die Fördergelder können beispielsweise dazu verwendet werden, Sprachkurse für Flüchtlinge durchzuführen, Unterkünfte besser auszustatten, Willkommensfeste zu organisieren oder Internetcafés einzurichten. Auch die Anschaffung von Materialien für Spielangebote, Hausaufgabenbetreuung, Deutschkurse oder sonstige Hilfsmittel kann bezuschusst werden. Förderanträge können außerdem dafür gestellt werden, leer stehende kirchliche Wohnimmobilien in der Gemeinde zu Wohnräumen herzurichten, mit entsprechenden Möbeln auszustatten und so den heimatlos gewordenen Flüchtlingen zumindest vorübergehend ein Zuhause zu geben. Auch Kosten für Rechtsanwälte, psychologische Betreuung sowie Dolmetscher werden durch den Fonds unterstützt.